Full text : 2.1884 (0002)

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Geltungsbereich des Metermaßes.
Dem Bulletin du Ministère des travaue
publies vom August 1884 entnimmt das Centr⸗Bl
d. B.V. vom 4. Okt. d. J. eine Uebersicht des
Geltungsbereiches des metrischen
Maß-und Gewichtssystemes, welche wir
im nachstehenden wiedergeben. Es mag dazu
noch bemerkt werden, daß England, welches in
dieser Zusammenstellung noch unter den Staaten
aufgeführt ist, in denen die Anwendung dieses
Systems gesetzlich zugelassen ist, Zeitungsnach
richten zufolge in neuester Zeit seinen Beitrit
zu der am 20. Mai 1875 abgeschlossenen, da
mals nach langen schwierigen Verhandlunger
wesentlich unter der Mitwirkung und dem Ein
flusse Deutschlands zustande gekommenen inter
nationalen Meterkonvention, welche die Regelung
und Verwaltung der wissenschaftlichen Grund
lagen des metrischen Maß- und Gewichtssystemes
unter allen Kulturvölkern bezweckt, ebenfalls er
klärt hat.
1. Länder, in denen das metrische
System gesetzlich cingeführt ist.
Bevolkerungszahl
Argentin. Repu' 2 830 000
Belgien. 5 520 009
Bolivian. 2957 362
Brasilien 883622
Chile ... 2199 180
Columbien 41000 000
—A 1969 039
Deutschland 25 234 061
Ecuador..... ..446 033
Frankreich mit seinen Co—
lonien ... 46 843 000
Griechenland 1979 305
Italien... 28 459 451
Mexiko .. O046872
Niederlande 1172 971
Norwegen 1806 900
Oesterreich 7 786 346
Paraguay 346 048
Peru ... 2699 945
Portugal. 4160 315
Rumänien 5073 000
Schweden 14579 115
Schweiz 2846 102
Spanien. 3634 345
1973011
3 metrische
Lassen
Hevoͤlkerungezahl
Canadan. 4324 810
England .. 35 241 482
Persien .... . 7663 600
Vereinigte Stacten ... 50419 933
Zusammen 97 639 825
3. Länder, in denen das metrische Systen
vielfachangewendetwird, ohne jedoch
gesetzliche Giltigkeit zu haben.
Bevölkerungszahl
6820000
198 755 993
100 372 553
24 804 350
438 245
JF 2075 245
Zusammen 333 266 386.

Saarbrücker Gewerbeblatt für Industrie, Handel und Verkehr.

Nr. 62

w8 4. Der Interessent besitzt die Berechtigung
unter den nachstehend anzugebenden Bedingunger
beliebige oder feste Einlagen zu machen. Erster
müssen mindestens 10 Kronen betragen und bis
zur Erreichung eines Alters von 48 Jahren ge—
chehen. Bei Leistung fester Einlagen hat der
Interessent aufzugeben: a. während welcher Zeit
(doch nicht unter 10 Jahren) er bis zu einem
Mindestalter von 55 Jahren Beiträge zu leisten
gedenkt, b. wie groß die einzelne Einlage seir
soll. (In beiden Fällen sind gewisse Grenzen gezo
gen, die uns nicht weiter interessieren können.
8 7. Die Einlagen dürfen nicht höher werden
als daß sie zusammen mit dem aus dem Hilfs
fonds zu gewährenden Zuschuß (der im 19. Le
bensjahre 82 pCt. und mit jedem Jahre um
2 pCct. abnehmend, im 55. Jahre 0 pCt. des
ersparten Betrages ausmacht) den Preis für eine
nach dem 55, Lebensjahre des Betreffenden be—
tragende jährliche Leibrente von 300 Kronen
ausmachen. Läßt sich für den angesanmelten
Betrag nebst dem Staatszuschusse keine jährlich
Leibrente von mindestens 10 Kronen erwerben,
so werden die ersparte Summe, sowie der Zuschuß
dem Betreffenden an dem Zeitpunkte, an welchem
sonst die Leibrente in Wirksamkeit getreten wäre
baar ausgezahlt ...
Bei Erwerbung von Leibrenten werden die
Tarife der Lebens-Versicherungs und Versorg
ungsanstalt von 1871 zu grunde gelegt, deren
Bestimmungen auch im Uebrigen geltend sind.“

vorzüglichen Pelzerschen Fangvorrichtung versehen
ist, wurde sofort gefangen. Die fahrenden Personen
kamen mit einigen derben Stößen und dem Schrecken
davon. Unzweifelhaft ist es für den, auf dieser
Zeche am Seile Fahrenden ein wohlthuendes Ge—
fühl, daß er sich unter dem Schutze einer solchen
durchaus sicher wirkenden Fangvorrichtung weiß.
Kriegsbeleuchtungswagen. Im Auf—
trag der preußischeun Staatsregierung wurde,
wie der Augsburger Abendzeitung gemeldet
wird, in einem Nuͤrnberger Etablissement für
elektrische Beleuchtungsmaschinen ein Kriegs—
beleuchtungswagen nach neuem Syssem
gefertigt. Derselbe kann zu Kriegszeiten in der
mannigfachsten Weise verwendet werden. Die
Krafterzeugung ist ähnlich wie bei Dampffeuer—
spritzen, und es kann eine Anzahl elettrischer
Flammen damit unterhalten werden. Die an—
gestellten Versuche haben zu sehr günstigen Er—
gebnissen geführt. Die betreffende Firma wird
diese Konstruktion an fremde Staaten nicht liefern,
dürfte hingegen mit der Herstellung der späterhin
jedenfalls bei der ganzen deutschen Armee zur
Einführung gelangenden Beleuchtungswagen, die
ähnlich den Geschützen zum Transport bergerichtet
sind, betraut werden.
Wettstreit in Schnelligkeit von
Dampfern. Kürzlich ist der Wettstreit
zwischen den Dampfern der National—
und der Cunardlinie bezüglich der Schnelligkeit
ihrer Fahrt über den atlantischen Ocean zum
Austrag gebracht worden, und zwar zwischen
den Dampfern Amerika und Oregoön; ge—
siegt hat der Oregon, welcher etwa 5 Stunden
früher Queenstown erreichte, nachdem er 20 Mi—
nuten füher abgefahren war. Der Oregon brauchte
6 Tage 12 Stunden 27 Minuten, die Amerika
6 Tage 18 Stunden, wobei letztere wegen Warm—
laufens eines Lagers einen Aufenthalt von
21/8 Stunden hatte.
Bei, schönem Wetter war der täglich im
Durchschnitt vom Oregon zurückgelegte Weg 400
an einem Tage sogar 430 Seemeilen.
Beachtenswert ist jedoch auch der Unterschied
im Kohlenverbrauch; Amerika brauchte 1801
täglich, Oregon 280t; am Tage der höchsten
Leistung bedurfte letzteres Schiff fast 0,65651 für
die Seemeile, Amerika bei fast gleicher Höchstleistung
 nur 0,42 t. Es ist doch wohl der Er—⸗
wägung wert, ob eine so geringe Abkürzung
der Fahrt zwischen der alten und der neuen
B einen Mehrverbrauch von 600t Kohlen
ohnt.
Das größte Stück Aluminium, welches
jemals hergestellt wurde, ist die circa 100 Ungen
wiegende Pyramide, welche die Spitze des Blitz
ableiters auf dem Washington-Denkmal in der
Bundeshauptstadt zu bilden bestimmt ist. Die
Pyramide ist ein Werk des Chemikers Frischmuf
in Philadelphia, Pa., und das Aluminium von
demselben aus Corundumerz hergestellt worden
Aepfelerport nach Europa. Die Farmer
in den am Hudson gelegenen Counties im Staate
Newyork exportieren große Quantitäten von
Aepfeln nach Europa und verdienen am Faß
zwischen 326 Doll. Früher wurden die Aepfei
von Spekulanten aufgekauft und nach Europa
versandt, in diesem Herbste exportieren die Farmer
zum ersten Male ohne Zwischenhändler.

Notizen.

Ein deutsches Monopol. Ganz im Stillen,
ohne Marktschreierei und Reklame hat die deutsche
Industrie ein neues Gebiet erobert, auf welchem
ie — wenigstens in Europa — ziemlich unum
schränkt herrscht. Wir meinen die Fabrikation
der unscheinbaren Metallverschlüsse fün
Flaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken
deren Verbrauch mit der steigenden Versendung
von Flaschenbieren, sowie mit dem ungeheuren
Bedarf an künstlichem Selterwasser in riesigem
Maße zugenommen hat. Bisher beherrscht⸗
hauptsächlich der in Deutschland massenhaft fa
brizierte, allbekannte Bügelverschluß den Markt,
diesem droht jedoch eine mächtige Konkurrenz
durch die vor kurzem patentierte federnde Ver—
schlußvorrichtung von Emil Brabant m
Berlin, welche sogar bereits in dem feindlichen
Frankreich festen Fuß gefaßt hat. Dieser Fla—
chenverschluß bietet den bisher angewendeten,
allerdings etwas wohlfeileren gegenüber den
großen Vorteil, daß das Aufmachen und Wie
derverschließen der Flaschen in Folge der An
Irdnung einer Feder keinen erheblichen Kraft
aufwand erfordert, was sich von den andere
Verschlüssen nicht behaupten läßt.
Beweiskraft von Postscheinen. Be
treffs der Beweiskraft vnon Postquittungs
scheinen vor Gericht ist zu hemerken, daß lau
8 691, Absatz 5 der deutschen Civilprozeßordnung
nur solche Postscheine beweiskräftig sind, aus
welchen erhellt, daß nach dem Erscheinen des
Urteils die zur Befriedigung des Gläubigers
erforderliche Summe für denselben bei der Post
eingezahlt worden ist. Danach kann es sich alse
nur üm Postscheine handeln, welche auf Post
anweisungen(Posteinzahlungen) erteilt worden
sind, weil diese allein ergeben, daß der Betracç
bei der Post auch wirklich eingezahlt worden ist
vährend somit die über den Eingang ver—
schlossener Geldbriefe gegebenen Scheine
den verlangten Beweis nicht feststellen können
weil ja die Post nicht weiß, ob der außen
angegebene Wert auch wirklich eingeliefer'
worden ist.
Verhüteter Unglücksfall. Am Samstag
voriger Woche waren auf der Zeche Tremonia'
der technische Direktor mit dem Betriebsführer
und mehrere andere Beamten eben im Einfahren
mittelst des Fördergerippes begriffen, als an
dem andern, mit 4 beladenen Wagen belasteten
Förderkorbe eine der Zwiselketten riß, wodurch
die Verbindung des Förderkorbes mit dem Förder
seile unterbrochen wurde. Das Fördergerippe,
melches mit der bisher sich in jiedem Falle bewäbrten

Arbeiter-⸗Altersversorgung
in Daänemark.
Die entscheidenden Bestimmungen des neuen,
von der dänischen Regierung dem Folkething
vorgelegten Entwurfs einer Altersversorgung
lauten nach der „Weser⸗Ztg.“ also:
„8 3. Der Eintritt in die Altersversorgungs—
anstalt steht jeder männlichen oder weiblichen
Person im Alter von 18-45 Jahren frei, die
unbemittelt ist, und für welche in Ansehung ihrer
Lebensstellung und Familienverhältnisse eine Al—
tersversorgung bis zu 300 Kronen (1 Kron—
gleich 118 M)spro Anno als wesentliche Bedeu
lung besitzend angesehen werden muß, ferner jeder
Person, die keine Armenunterstützung genießt und
mindestens 12 Monate in der Gemeinde festen
Aufenthalt gehabt hat.

Bücher und Zeitschriften.
Glaser's Annalen für Gewerbe- und Bau—
wesen vom 15. Dezember 1884. „Zur Frage der
Ldokomotivstärke“ von A. Linderer, Ingenieur der Gott
)ardbahn. — Normalien für Betriebsmittel der Preuß
Staatsbahnen und unter Stagtsverwaltung stehenden
Privatbahnen. Betriebsmittel für Bahnen unlergeord—
neter Bedeutung mit normaler Spurweite. — Besprechunç
des vom Kgl. Baurat James Hobrecht verfaßten Wertes
„Die Kanalisation von Berlin“ vom Direktor J. Schlinck
— Selbstthätige Weichensicherung mit Abbild. von Ad.
Sieler in Westfalen. — Deutscher Marktbericht. Eisen,
Zink, Kohlen. — Englischer Eisen- und Stahlmarkt. —
Elektrische Beleuchtung des Rangierbahnhofes der ober—
italienischen Eisenbahn zu Mailand. — Personal-Nach—
richten. — Patentblatt. — Litteraturblatt. — Inhalts—
Verzeichnis zu Band XV. — Titel zum Text, Patent—
anlage und Litteraturhlatt des XV. Bandes.

Für die Redaktion verantwortlich: C. Hofer. Druck und Verlag vo

753f—⸗
            
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