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für Industrie, Handel und Verkehr.
Gratis-Beilage für die Abonnenten der „Saarbrücher Zeitung“.
Erscheint Sonntags. Vierteljährlicher Extra-Abonnementspreis 75 Pfg. bei der Expedition, 1,30 Mark bei Franco-Zusendung per Post. Mit der „Saarbrücker
Zeituna“ zusammen 3 Mark hier und 3.40 Mark bei allen Vonanstalten. Anserate werden die viergespaltene Petitzeile mit 20 Pfennig berechnet.
XI.
Mamnruck unfere
Anrobe geitattet.
18835
Nom IL. April d. J. erscheint in unserm Verlage eine neue Wochenschrift unter dem Titel:
„Sdarbrücker Gewerbeblattf“.
welche den Abonnenten der „Saarbrücker Zeitung“ als Gratisbeilage geliefert werden wird. Das „Saarbrücker Gewerbeblatt“
wird von bewährten Kräften mit Beiträgen versehen und sorgfältig redigiert werden. Es wird in gleicher Weise Rücksicht nehmen
auf die Groß- und Kleinindustrie, Handwerkertum, Handel, Landwirtschaft und Verkehr, auf die berechtigten
Interessen der Arbeitgeber ebenso wie auf diejenigen der Arbeütnehmer. Es wird bestrebt sein, nach allen Gebieten der gewerb⸗
lichen Thätigkeit aufklärend, anregend und ermunternd einzuüwirken. Es geht darauf aus, für jeden Gewerbtrebenden
die Möglichkeit des Erwerbs zu vermehren. Es will dazu beitragen, die Konkurrenzfähigkeit zu erhöhen und den Export zu befördern.
Das „Saarbrücker Gewerbeblatt“ wird neben den allgemeinen Interessen die speziellen Interessen der Saar—
In dustrie geeignetenfalls mit besonderer Schärfe vertreten. Es wird durchaus in allgemein verständlicher Form gehalten werden und
allen Fortschritten im technischen Wissen und Können auf dem Fuße folgen, so daß Jedermann sofort Nutzen aus diesen Fortschritten
ziehen und damit konkurrenzfähiger werden kann. Das „Saarbrücker Gewerbeblätt“ verfolgt demnach zunächst rein praktische
Zwecke; es wird aber auch die Kunst in gebührender Weise pflegen und deshalb dem neu erwachten Streben nach Schaffung eines Kun st—
gewerbes nach Kräften seine Hülfe leisten. In sozialer Beziehung wird das „Saarbrücker Gewerbeblatt“ bestrebt sein—
nach allen Seiten hin versöhnend einzuwirken.
Diese Aufgaben, welche die Redaktion des „Saarbrücker Gewerbeblattes“ sich gestellt hat, sind jedoch in vollem Maße erst zu er⸗
reichen, wenn das gesamte Lesepublikum des Blattes daran mitarbeitet. Wir an unserem Redaklionspult sehen die rein praktischen
Dinge zumeist in einer ganz andern Beleuchtung, als die in der Praxis stehenden Gewerbtreibenden. Deshalb werden unsere Aus⸗
lassungen und Ratschläge den Nagel nicht immer auf den Kopf treffen können, wenn wir nicht dauernd in Fühlung mit dem Gewerbestand
bleiben. Wir wenden uns deshalb an den gesamten Gewerbestand mit der Bitte, uns durch Beiträge unter—
stützen zu wollen. Dazu genügt schon hie und da eine gelegentliche Notiz, ein Aufmerksammachen auf besondere Verhältnisse, ein
Wink nach der einen oder andern Richtung hin. Aber auch längere Artikel find uns stets willkomünen. Das , Saarbrücer Gewerbe—
blatt“ soll sich bald als ein entschiedener Feind aller Einseitigkeit und Voreingenommenheit erweisen. Es wird aus dem gesamten
Kreise seiner Leser heraus jede neue Anregung und Mitarbeiterschaft freudig begrüßen und so soll und wird es seine eigentliche Auf⸗
gabe, ein praktisches Blatt zu sein und zu bleiben, zu erfüllen suchen.
Das „Sa arbrücker Gewerbeblatt“ kann unabhängig von der „Saarbrücker Zeitung“ von uns zum Preise von 0,75 Mk.
vierteliährlich bezogen werden und wird nach auswärts für 1,80 Mt. direkt unter Kreuzband zugeschickt.
Die Redaktion der „Gaarbrücker Zeitung“ und des „Saarbrücker Gewerbeblattes“.
I Die Tarife für Kohlen und Cokes
auf der Gotthardroute.
Mit Rücksicht auf die mannigsachen Unklar—⸗
heiten, wesche noch über die Kohlentarife der
Gotthardroute herrschen, dürften die nachstehen—
den Ausführungen über die Konstruktion dieser
Tarife auf Interesse rechnen. Diese Ausführ—
ungen basieren auf einer Reihe systematischer
Nachrechnungen, mittelst deren es gelang die
Konstruktion der Tarife, welche bisher von den
beteiligten Eisenbahnverwaltungen leider noch
allzu sehr als Geheimnis bewahrt zu werden
pflegt, mit Sicherheit zu ermitteln.
Es bestehen auf Deutsch-Schweizerischer Seite
zwei verschiedene Sätze, je nachdem gleichzeitig
10 Tonnen oder 100 Tonnen zur Verfrachtung
gegeben werden; und zwar erheben die Deutschen
Bahnen außer einer Expeditionsgebühr von 0,63
Cts. bei einer Sendung von 10 Tonnen 2,33
Cts. — 1,87 Pfg.pro Tonne und Kilometer
bei einer Sendung von 100 Tonnen 2,5 CEts
— 1,80 Pfg. pro Tonne und Kilometer. Sämmt
liche Kohlenstationen des Saar⸗-Reviers jedoch
sind hierbei nur in zwei Gruppen eingeteilt.
von denen die eine die näher gelegenen, die an—
dere die entfernteren umfsaßt, und für welche
eine durchschnittliche Entfernung in Rechnung
gesetzt wurde
Die Schweizerischen Bahnen erheben a) für
den Fall, daß 10 Tonnen zur Versendung kom—
men, 3,0 Ets.; b) für den Fall, daß 100 Ton—
nen zur Versendung kommen 2,83 Ets. Die
Differenz zwischen den Deutschen und Schweizer
ischen Streckensätzen ist also für Kohlen und eine kürzere oder längere Zone eingeschaltet ist,
Cokes sehr erheblich, indem sie hier an sich schon in welcher die betreffenden Stationen trotz
rica 60 pCt. beträgt; berücksichtigt man jedoch wechselnder Entfernungen genau dieselben Fracht⸗
noch, daß anf den Schweizerischen Strecken der sätze aufweisen. Diese Zwischenzone kann unter
Gotthardroute statt der wirklichen Länge der Umständen sehr ausgedehnt sein, sie ist in der
Fisenbahnstrecke eine virtuelle, um 64 Kilm Nähe der Anfangsstation beschräutt, weiterhin
zrößere Länge zu Grunde gelegt wird, so ver jedoch nimmt sie erheblich zu, namentlich dort,
chärft sich dies Verhältnis bis auf 80 pCt. wo die Differenz zwischen den beiden aufein⸗
Die Konstruktion des in Chiasso resp, Pinc ander folgenden kilometrischen Sätzen eine au—⸗
anschließenden Italienischen Tarifs verfolgtege. ehnliche ist.
— 355— Bei jeder Berechnung von Frachtsätzen aus
genüber dem Deutsch-Schweizerischen Tarif durch
us andere Prinzipien, indem der Tarif sich als der Entfernung und dem Streckenabsatz ist deß
Zonenlarif dacslellt. halb noch die Grenze zu berücksichtigen, bis zu
welcher überhaupt noch innerhalb der betreffenden
Entfernungszone diese Berechnung durchgeführt
verden darf. Darüber hinaus kommt fuͤr alle
Entfernungen bis zum Endpunkt der Zone der
Frachtsatz dieses Endpunktes, berechnet auf Grund
des niedrigeren Streckensatzes, zur Erhebung.
Die Ausdehnung dieser Zwischenzonen ist aus
dem Verhältnis der maßgebenden Faktoren zu
einander leicht zu berechnen. Danach sind die
Längen der Zwischenzonen für den nachfolgen—
den Tarif für Kohlen und Kokes berechnet
worden. Der Tarif ist auch kein eigentlicher
Ausnahme⸗Tarif wie der Deutsch-Schweizerische
es ist, sondern identisch mit Cl. 29 des Allg. T.
und nur insofern weicht er von letzterer ab, als
die Uebergangsgebühr, welche im Allge—
meinen Tarif der Italienischen Strecken mit
,50 Fres. überall dort zur Erhebung kommt.
wo die Fracht aus einem Netz in das andere
übergeht, nicht zur Erhebung kommt; die
Streckensätze ergeben sich aus der selgenden