Full text : 1.1883 (0001)

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für Industrie, Handel und Verkehr.

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N 17.
Berichte über die Thätigkeit der
Eisenbahnräte.

Auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1882
—R
bahnräte errichtet worden, waͤhrend die Er—
richtung des Landes-Eisenbahnrats noch
aussteht. Der Zweck dieser Organisation ist
wie dies in 8 1, 6 und 14 des Gesetzes aus
gesprochen wird, die beirätliche Mitwirkung
in Eisenbahnverkehrsfragen. Der Bezirks
Eisenbahnrat ist deshalb von der Staats
eisenbahn⸗Direktion in allen wichtigen Fragen
anzuhören, welche die Verkehrsinteressen des
betr. Bezirks oder auch nur einzelner Teile des
selben berühren. Namentlich gitt dies von aller
wichtigeren Maßregeln zur Feststellung oder
Abänderung der Fahrpläne und Tarife
Auch kann in diesen Angelegenheiten jeder Bezirks
Eisenbahnrat selbständige Anträge an die Eisen
bahn⸗Direktion richten und von dieser Auskunfsl
verlangen. Während somit die Bezirks-Eisen—
bahnräte die Vertretung der 1okalen Jnter
essen bei den kgl. Eisenbahn-Direktionen über—
nehmen, steht dem Landes-Eisenbahnrate
die Vertretung der Allgemeinen Landesinter
essen zu; unter Anderm sind diesem zur Aeußerung
vorzulegen: die dem Entwurf des Staatshaus
halts⸗Etats beizufügende Uebersicht der Normal
Transportgebühren für Personen und Güter,
die allgemeinen Tarif Vorschriften nebst der
Güterklassifikation, die Anordnung wegen Zu—
lassung oder Versagung von Ausnahme- und
Differential-Tarifen, Anträge auf allgemeine
Aenderungen des Betriebs- und Bahnpolizei—
Reglements, auch hat derselbe auf Verlangen
des Ministers der öffentlichen Arbeiten in auen
wichtigeren, das öffentliche Verkehrswesen der
Eisenbahnen berührenden Fragen sein Gutachten
zu erstatten und endlich kann er in derartigen
Angelegenheiten selbständige Anträge an den
Minister stellen und Auskunft verlangen.
Die oben erwähnten sieben Bezirks-Eisenbahn—
räte bestehen nun für folgende Eisenbahn-Direk
tionen in folgenden Städten:
. für die Eisenb.⸗Direk Bromberg in Bromberg;
2., Berlin in Berlin;
3 Magdeburg in Magdeburg;
14. Hannover in Hannover;
5., Frankfurt a: M. in Frankfurt a M.
5. Erfurt in Erfurt;
— Köln ¶tarheinisch
7753 Köln (linksrheinisch) in Köln.
53, Eclberselo “
In erster Linie interefsiert uns, indem wir
hier zunächst. vom Standpunkte der gewerb⸗
lichen Thätigkeit der Saarund Mosel aus—
gehen, der zuletzt genannte Bezirks⸗Eifen—
bahnrat in Köln, da der Bezirk der Eisen⸗
bahn⸗Direktion Köln (linksrheinisch), welches ihm
zugehört, u. A. folgende für uns besondere Wich⸗
tigkeit besitzende Eisenbahnlinien umsaßt:
Saarbrücken — Bingerbrück.
Saarbrücken · Trier — Koͤln — Düsseldorf — Hol⸗
ländische Grenze.
Saarbrücken —Saargemünd.
Sierck—Trier — Coblenz.
Wir werden deshalb neben der Aufmerksam—
teit, welche wir überhaupt der Thätigkeit der
Bezirks-Eisenbahnräte und des Landes-Eisenbahnrats
 zu widmen haben werden., in befonderen

—

Maße unser Augenmerk auf die Verhandlungen
des Bezirks-Eisenbahnrats in Köln zu richten
haben. An der Hand des Materials, welches
uns von diesen Körperschaften zugänglich ge—
macht worden ist, werden wir in fortlaufender
Weise darüber berichten. Wir möchten jetzt schon
darauf hinweisen, daß sich unzweifelhaft die
Bezirks⸗-Eisenbahnräte sowie der Landes-Eisen—
bahnrat zu einflußreichen Organen ausbilden
werden, mittelst deren die Bedürfnisse und
Wünsche von Industrie, Gewerbe und Handel
ohne Aufenthalt vor die richtige Schmiede ge—
bracht werden können. Eine genaue Verfolgung
der Thätigkeit der Eisenbahnräte liegt deshalt
im eigensten Interesse aller derjenigen, welche
mit der Eisenbahn als Verkehrsmittel etwas zu
thun haben.
Die gewerbliche Thätigkeit der Saar- und
Mosel hat in dem Bezirks-Eisenbahnrat erfreu—
licher Weise eine verhältnismäßig starke Ver—
tretung gefunden, denn von den insgesamt 50
Mitgliedern dieses außerordentlich umfangreicher
Gebietes, welches die gesamte Rheinprovinz und
Westfalen, sowie Teile der Provinz Hessen
Nassau, dann Waldeck ꝛc. umfaßt, sind 5 aus
dem Reviere der Saar und Mosel, indem näm
lich folgende Körperschaften je einen Vertrete,
in den Bezirks-Eisenbahnrat entsandten:
1. Die Handelskammer in Saarbrücken: Ge
neral⸗Direktor Seebohm-Burbach.
2. Die Handelskammer in Trier: Kommerzien
rat Rautenstrauch⸗-Trier.
3. Der Verein der südlichen und westlichen
Bruppe deutscher Lederfabrikauten: J. B. Keller
Beurig⸗Saarburg.
4. Die südwestliche Gruppe des Vereins deut
scher Eisen-⸗ und Siahl⸗Industrieller Geh. Kom
merzienrat Stumm-Halberg.
5. Der Verein zur Wahrung der gemeinsamen
virtschaftlichen Interessen der Saar⸗-Industrie
E. Wagner-St. Johann.
Wenn die zuletzt genannten beiden Vereine
deren Gründung, wie man weiß, erst aus den
dergangenen Jahr datiert, noch nicht bestander
zätten, dann wäre die Vertretung der Saar
Industrie zum Nachteil für deren gesunde
Weiterentwickelung in dem Bezirks-Eisenbahn
rat so ziemlich ausgefallen, denn die jetziger
Handelskammern sind ihrer ganzen Organisation
iach mehr den Handel als die Industrie zu
dertreten berufen.
Bisher haben zwei Sitzungen des Bezirks—
Fisenbahnrats Köin stattgefunden; die erste,
am 15. März d. J., war lediglich dazu bestimmt,
daß das Regulativ für den Geschäftsgang fest—
gestellt wurde. Der Entwurf dieses Regulativs
ist s. Z. in der „Saarbrücker Ztg.“ veröffentlich
worden; dasselbe ist mit unwesentlichen Aen
derungen angenommen worden; hervorzuheben
st, daß im Jahre drei ordentliche Sitzunger
estgesetzt sind, welche regelmäßig an dem ersiter
Mittwoch der Monate Maͤrz, Juni und November
ttattfinden sollen.
In der zweiten Sitzung vom 6. Juni d. J
wurde das inzwischen dem Minister vorgelegene
Regulativ noch einmal vorgelegt, da letzterer die
Aenderung in dasselbe aufzunehmen, verfüg!
hatte, daß in das Bureau der Versammlung stat⸗
nur eines Mitgliedes jeder Eisenbahn-Direktior
e ein Mitglied, also deren drei, eintrete
Damit erklärte sich die Versammlung einver

1883.
standen und das Regulativ war demnach end—
gültig festgestellt.
Weiterhin kam die Frage zur Entscheidung,
wem der Vorsitz bei den Verhandlungen zu über—
tragen sei; 8 4 des Regulativs läßt die beiden
Möglichkeiten offen, daß die Versammlung auf
rin Jahr entweder den Vorsitzenden aus seiner
Mitte heraus wählt oder aber daß sie den Mi—
nister ersucht, denselben selbst aus einem der
drei Direktions-Präsidenten zu wählen. Die
Versammlung entschloß sich zu letzterem Modus.
Herr Präsident Rennen übernahm infolge dessen
provisorisch die Leitung der weiteren Verhand—
lungen der Versammlung.
Es wurde hierauf zur Wahl des ständigen
Ausschusses des Bezirks-Eisenbahnrats ge—
schritten. Das Regulativ setzt hinsichtlich des—
selben fest, daß der Ausschuß aus 15 Mitglie—
dern bestehen soll, von denen sieben den Handels—
'ammern und je vier einerseits den landwirt—
chaftlichen, andererseits den industriellen Vereinen
angehören sollen. Nachdem man sich dabei
chlüssig gemacht hatte, daß diese Mitglieder
richt getrennt für sich innerhalb der drei
Interessengruppen, sondern vom Plenum zu
wählen seien, wurden gewählt:
1. Von den Handelskammern:
Seebohm, Dr. Marcus, C. Bertelsmann-Biele⸗
feld Heimendahl-Krefeld und Neuß, Landsberg⸗
Aachen und Eupen, Kommerzienrat Leyendecker⸗
Köln, Geh. Finanzrat Jencke-Essen.
2. Von den landwirtschaftlichen Ver—
einen:
Rittergutsbesitzer von Roth-Bonn, Oekonomie—
rat Vißering⸗Celle, Landrat Tobias-Saarburg,
Freiherr von Hövel-Herbeck.
3. Von den industriellen Vereinen:
Direktor G. Weyland-Siegen, Dr. Grüneberg⸗
Köln, Generalsekretär Bueck-Düfsseldorf, Dr. Ham—
macher⸗Berlin.
Es erfolgten nunmehr einige Mitteilungen der
kgl. Eisenbahn-Direktionen an die Versammlung.
Hervorzuheben ist noch, daß hierbei von Herrn
Seebohm zur Sprache gebracht wurde, daß die
Zuziehung von Sachverständigen zur Begut—
achtung von Anträgen dem Ermessen des Aus—
schusses vorbehalten sei, hierdurch aber, da der
Ausschuß sich erst in der betreffenden Sitzung
über die Zuziehung von Sachverständigen schlüssig
machen konne, eine Verzögerung der Beratung
eintreten werde. Zur Förderung der Verhand—
lungen dürfe es sich daher empfehlen, dem An—
tragsteller anheimzustellen, seinerseits die
Vernehmung von Spezialsachverständigen durch
den Ausschuß vorzuschlagen und es dem Er—
messen der geschäftsführenden Eisenbahn-Direk—
tion zu überlassen, ob dem Antrage Folge zu
jeben sei. Ferner drückt Herr General⸗Direktor
Seebohm den Wunsch aus, daß die Königl.
Bergwerksdirektion zu Saarbrücken
zu den Sitzungen des Bezirks-Eiseubahnrats und
seines Ausschusses ständig zugezogen werden möge.
Herr Präsident Rennen bemerkt bezüglich des
erstern Teils des vorstehenden Antrages, daß
demselben ohne entsprechende Abänderung des
Beschäftsregulativs nicht entsprochen werden
könne und daß, was den zweiten Teil betreffe,
der Königlichen Bergwerks-Direktion überlassen
oleiben müsse, ihrerseits die Zuziehung zu den
Zitzungen des Bezirks-Eisenbahnrats bezww. des
Musschüsses an zuständiger Stelle zu beantragen.
            
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