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Saarbrücker Gewerbeblatt für Industrie, Handel und Verkehr. Nr. 5
LODie nach Amerika ausgewanderten
Glasmacher
haben in letzter Zeit wieder einmal an ihre Be—
fannten und Verwandten im Saarbrückischen Briefe
zeschickt, aus denen zu ersehen ist, daß es ihnen
jenseits des Meeres nicht gerade glaͤnzend er—⸗
geht. Einer dieser Briefe kommt von einem
Blasmacher in Lassalle, im Staate Illinois,
welcher bereits vier Jahre drüben ist. Seine
hiesigen Bekannten hatten ihn um Rat gefragt,
ob sie auch hinüberkommen sollten. Darauf riet
der Briefschreiber jedoch ab. Er schreibt ihnen,
die Sache wäre sehr zu überlegen; es würde
ihm leid thun, wenn sie sich schließlich getäuscht
inden würden. Nach Lassalle speziell möchte er
Niemanden einladen, denn die dortige Glas—
hütte habe kürzlich Bankerott gemacht und un—
ter den Glasbläsern, die zumeist aus Saar⸗
brücken und Umgegend stammten, sei so große
Not, daß sie kaum ihr Leben fristen könnten.
Die Arbeit in den ebenfalls in Lassalle bestehen—
den Zinkhütten sei außerordentlich beschwerlich;
auf die Dauer könnten es die Deutschen nicht dariu
aushalten; nur Irländer und Polacken ertrügen es.
Schlimm sei es auch, daß seine Söhne, junge Leute,
drüben nicht recht fortkommen könnten. Anfangs
hätten fie es mit einem eigenen Geschäfte ver—
sucht, bald aber mußten sie dieses wieder auf—
geben und zwar mit großen Verlusten, denn es
wird stark geborgt und schlecht bezahlt. Ein
anderer Sohn war bei der Post angestellt, hat
diese Stellung aber wieder aufgegeben; wer nicht
englisch versteht, kommt schwer in gute Stellungen.
Andere Glasbläser schreiben aus Baltimore,
wissen aber auch nicht gerade viel tröstliches zu
melden. Der Eine von diesen war von einem
Agenten, der aus Amerika herüberkam, enga—
giert worden. Drüben jedoch mußte er sehen,
daß der Fabrikherr ihn hinterging, und er ließ
deshalb seine Arbeit im Stich. Da er dem
weit verzweigten Verein der Glasbläser beige—
treten war, so erhält er während seiner Ar—⸗
beitslosigkeit Unterstützung, von der er leben
kann. Sobald aber wieder irgendwo eine Stelle
frei ist, wird er vom Verein selbst dort einge—
stellt. Dieser Briefschreiber erzählt auch, daß
sein ehemaliger Fabrikherr jetzt nach Europa
zereist sei, um neue Arbeiter zu engagieren,
weil die, welche er hinüberschwindelt, niemals
lange bei ihm aushalten. Auch die übrigen
Schreiber, welche einen Brief in Gemeinschaft
verfaßt haben, warnen vor Leuten, welche im
Begriff sind, nach Europa zu gehen, um dort
Glasbläser zu engagieren. Merkwürdigerweise
sind dies Deutsche und zwar zwei Saarbrücker,
nämlich die Glasmacher Christian Müller
und Lorenz Selbach, die nach Amerika ein—
gewandert sind. Diese Beiden reisen für die
Firmen: Bähcker « Bruder, William King &
Bruder und Swindell & Bruder, über welche
die Briefschreiber sich bitter beschweren, denn
die se Leute machten wohl hier zu Lande vor
der Abreise gute Kontrakte mit den Glasbläsern,
aber in Amerika „spucken“ sie darauf, weil die
Kontrakte dort nichts gelten. Auch sind Bedin—⸗
gungen in den Kontrakten, die der Glasmacher
nicht erfüllen kann. Es wird ihm z B. ein
Lohn von 80 Dollars — 345 Mark per Ka⸗
lendermonat versprochen, d. h. wenn er in die⸗
ser Zeit 190 Kisten von 100 Fuß verfertigt,
was er aber nicht liefern kann. Dann aber
muß der einmal hinüber Gelockte sich mit 30
his 40 Dollars per Monat begnügen; er ver—
dient also kaum die Hälfte von dem, was ihm ver⸗
prochen war. Auch sollen die oben erwähnten Fir⸗
men den Arbeitern die versprochenen Reisekosten
nachträglich an dem verdienten Lohn abziehen.
Die Glasbläser Wilhelm Rektenwald,
Nikolas Schwahn und Johann Schmitt
wollen selbst für die Richtigkeit dieser Angaben
hürgen und wünschen, daß diese in den hiesigen
Zeitungen bekannt gemacht werden, damit sich
die hiesigen Arbeiter dadurch warnen lassen. Will
einer aber durchaus nach Amerika auswandern,
dann soll er für eigenes Geld gehen und vorher
keine Kontrakte machen. Entweder erfüllt der Fa⸗
brikherr seine Veroflichtungen nicht, oder der Glas⸗
macher selbst kann den seinen nicht nachkommen
und dann muß er zu niedrigen Loͤhnen arbeiten,
während er sich gosdene Berge versprochen hat
⸗ vision ergriffen. Es wird deshalb demnächsi
vᷣ Stempelgepuhren vei Sub ein anderer, mit der vorliegenden Frage noc
nicht befaßter Senat des Reichsgerichts zu ent
Im September v. Is. machte folgende Rotis scheiden haben. Von dieser Enscheivung wird,
der „Frankfurter Zeitung“ die Runde durch die wie uns mitgeteilt wurde, die Steuerverwaltung
Tageszeitungen; ihr ferneres Verhalten zu der Frage der Be—
„Für Bauunternehmer und Lieferanten ist steuerung der in Rede sitehenden Verträge ab
eine Entscheidung des Reichsgerichtes vom 15 dängig machen.
Zuni l. J. in einer Sache des preußischen Stem — —
elfiskus gegen eine Eisengießerei und Maschinen
—* wegen Stempelsteuer von der größten Be Invaliden-Versicherung der Arbeiter
deutung. Während nämlich schon seit einer lan in Sicht.
gen Reihe von Jahren seitens des Finanz- Mi. Die der Regierung nahe stehenden Zeilunger
nisteriums bei allen Lieferungsverträgen aus herbreiteten vor kurzem eine Rotiz, Aus wei
Submifsiponen von den Lieferanten ein hhen hervorzugehen schien, daß die Reichregie
Stempelabgabe von s pCt. des Gesamtwertes dung ernfthaft daran denkt, nach Fertigftellung
der Lieferung erhoben wurde, hat das Reichs der“ Kranken: und der Unfallversicherung auch
gericht anerkannt, daß eine Kabinetsordre vom an die Invaliden-Versicherung der Mbeiter
30. April 1847 durch kein späteres Geset heranzutreten. Nunmehr hat sich auch die neu⸗
alteriert sei und volle Rechtsgiltigkeit besitze, Zotschaft des Kaisers an den demschen Reichstac
wonach von allen derartigen Verträgen nur eine in demselben Sinne und zwar sehr bestimm
feste Abgabe von 1.80 Mk. erbobenwerder ausgesprochen. Es würde dies durchaus ein⸗
soll. notwendige Folge auf dem einmal beschrittenen
Diese Mitteilung konnte nicht verfehlen, in Wege der sozialen Reformen sein, und würd—
den Kreisen aller Beteiligten Aufsehen zu machen auch den Bestrebungen der Arbeitgeber, (wenig
Einzelne Geschäfte sahen sich in Folge dieserhalb stens derjenigen des Saar- und Moselbezirks
veranlaßt, eintretenden Falls die Zahlung des durchaus entsprechen. Der „Verein zur Wah
Stempelbetrages von !/8 pCt. des Lieferungs- rung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interesser
wertes zu verweigern, indem sie sich auf die der Saar⸗-Industrie“ hat sich bereits in seine,
Cabinetsordre beriefen und sich nur zur Zahlung im November v. J. an den Reichstag einge
einer Abgabe von 1,6 Mk. bereit erklärten reichten Petition in diesem Sinne ausgesprochen
Sie drangen jedoch mit dieser Absicht bei der indem er hinsichtlich der Invaliden-Versicherung
Behörde, welche die betr. Submission ausge anführte, daß dieselbe das dringendste Bedürf
schrieben hatte. nicht durch. In Wirklichkeit ist nis der den beiden anderen Gesetzentwürfen zu
auch die Sache noch nicht so geklärt, wie es nack unterwerfenden Arbeiterkreise sei und sich des
obiger Notiz scheinen sollte. halb unmittelbar an die Kranken- und Unfall
Nach den Informationen, welche uns von der dersicherung anschließen müsse, wenn der Zwec
maßgebenden Stelle zu Theil geworden sind der letzteren, eine erhebliche Besserung der Lag
verhält fich die Sache nämlich folgendermaßen der arbeitenden Klassen herbeizuführen, erreich
Es ist richtig, daß eine Allerhöchste Kabinets werden soll. „Die Invalidenversicherung und
Ordre vom 30. April 1847 zu Recht besteht Altersversorgung“, so führte die der erwaͤhnter
wonach Lieferungsverträge im kauf Petition beigegebene Denkschrift aus, „ist offen
männischen Verkehr nur der festen Ab dar ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Re
gabe von 1,60 Mk. unterworfen werden. Der formen, welche durch die Allerhöchste Botschaf
preußische Stempelfiskus hat jedoch von Uunfang vom 17. November 1881 in Aussicht gestell
an und in Uebereinstimmung mit einer vor wurden;, sie ist ein noch dringenderes Bedürfnis
wiegenden, auch von zwei Senaten des Ober als die Unfallversicherung, denn die Zahl der
landesgerichts zu Köln trotz der entgegenstehen durch Unfälle Geschädigten ist eine verschwindent
den Auffassung des J. Senats dieses Gerichts zeringe gegen die Zahl derjenigen, welche in
hofes und des 1Y. Senats des Reichsgerichtes olge Alters oder Invalidität brotlos werden
bis in die jüngste Zeit mit Entschiedenheit ver. Es kommen etwa auf 6 durch Unfälle dauernt
tretene Jurisprudenz den Sinn des Passus im BFeschädigte 94 andere Juvaliden. Diese Re
„kaufmännischen Verkehr“ dahin aufgefaßt, daß dormen erscheinen somit kaum halb durchgeführt
nunr Lieferungsverträge, bei welchen es sich um ind werden deshalb ihres vollen segensreichen
stauf zum Wiederverkauf handelt, diese kFinflusses entbehren, so lange als für die Ar—
Vergünstigung genießen sollen. Der erwähnte beiter nicht durch gesetzliche Nötigung Vorsorge
IV. Senat des Reichsgerichts hat dagegen unter gegen die verderblichen Folgen der Invalidité
Zugrundelegung der neueren weitgehenden Bei Und Erwerbsänfähigkeit im Alter getroffen ist
griffe des deutschen Handelsgeseßbuches über Der auf solche Weise brotlos werdende Arbeiter
dandelsgeschäfte die Allerhöchste Kabinets-Ordre st einer Unterstützung ebenso bedürftig, als der
auch auf solche Kauf- und Lieferungsgeschäfte durch einen Unfall oder eine Krankheit während
angewendet, welche nur auf Seiten des Ver- der Arbeit dauernd oder vorübergehend erwerb
käufers oder Lieferanten den Charakter eines los gewordene und er wird, sobald die Unfall
Handelsgeschäftes an sich tragen. Demnach wür und Kranken-Versicherungsgesetze erst eingeführ!
den z. B. Verträge über Lieferungen von Eisen- sein werden, notwendig eine Ungerechtigkeit darir
bahnschienen, Schwellen ꝛc. und sonstige Gegen erblicken, wens infolge dieser Gesetze jüngere, kör
stände, welche nicht zur Wiederveräußerung, perlich vielleicht nur unerheblich geschädigte Genos
sondern zum eigenen Gebrauch des Belieferter sen sich weitgehender Benefizien erfreuen, während
bestimmt find, der Vergünstigung der A. K. O er als Invalide am Abend eines arbeitsvollen
vom 30. April 1847 theilhaftig sein, und zwar Lebens nichts erhält, sondern der Not und dem
auch nach dim Inkrafttreten des neuen Reichs- Elend ausgesetzt wird. Aber auch während er
stempelgesetzes, da dieses derartige Verträge be- soch in der Arbeit steht, wird der Arbeiter die
kanntlich nicht berührt. Dieser Entscheidung Wohlthat der getroffenen Einrichtungen nur halb
des IV. Senats des Reichsgerichts, auf welche anzuerkennen vermögen, weil diese nicht im
sich offenbar die Notiz der, Frankfurter Zeitung“ Stande sind, ihn vor der am Abend des Lebens
bezieht, legt nun der Stempelfiskus kein« hm drohenden Not zu schützen. Eine voll«
prinzipielle Bedentung bei; die Stempel Beruhigung der arbeitenden Klassen über die
fiskalate find vielmehr angewiesen, bis auf Wei- dauernde Sicherung ihres Lebensunterhaltes
teres die bisherige Praxis beizubehalten. Aus cheint uns erst durch die Einführung der In—
diesem Grunde ziehen auch die Eisenbahn⸗ und paliden-Versicherung erreichbar. Deshalb wärt
sonstigen Verwaltungen bei Submissionen die es wünschenswert gewesen, daß auch diese zu
Stempelbeträge noch in der bisherigen Höhe zleich mit dem vorliegenden Gesetze geregel
(u/s pCt. des Lieferungswerthes) für derartige vorden wäre, was sich auch unschwer hätte er
Verträge ein. ceichen lassen, da unseres Erachtens die Industri«
Die Frage ist somit im Augenblicke noch eint durchaus Ursache hat, sich sowohl bereit, als im
offene. Doch hat die von der angezogenen Ent- Stande zu erklären, alle aus diesen Reformer
scheidung des 1V. Senats betroffene Stempel- ich ihr ergebenden pekuniären Lasten zu tragen
behörde, nämlich der Provinzial-Steuer-Direktor ind da die praktische Durchführbarkeit der In
der Rheinprovinz, im Einverständnis mit dem dalidenversicherung durch die bestehenden Knapp
Herrn Finanzminister das Rechtsmittel der Re— chaftsvereine zweifellos dargethan ist“