Nr. 40
Saarbrücker Gewerbeblatt für Industrie, Handel und Verkehr.
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23853 Invaliden, 26 640 Witwen und 48509
Waisen. Von denselben verblieben am Schlusse
des Jahres 89 403 zu unterstützende Personen
nämlich 21697 Invaliden, (darunter 840 Halb
invaliden), 26 077 Witwen und 42 629 Waisen.
Außer den Unterstützungen für Invaliden, Witwen
und Waisen wurde noch für 72339 Kinder
Schulgeld aus Vereinskassen gezahlt. Er—
krankungen von Knappschaftsmitgliedern, bei
welchen Krankenlohn gewährt wurde, waren
121701 zu verzeichnen. Die durdhschnittliche
Dauer eines Krankheitsfalles betrug 16,8 Tage,
gegen 165,7 Tage bei 120021 Fällen im Vor—
jahre. Die Gesamteinnahme aller Knapp
schaftsvereine, stellte sich im Jahre 1882 auf
14750 926 M., gegen 14048 488 M. im Vor—⸗
jahre. Die Gesamtausgabe betrug 13 769 166 M.
gegen 13 152992 M. im Vorjahre. Unter Ab
rechnung von 191 238 M. für den Ankauf von
Immobilien ꝛc. reduziert sich die Gesamtaus—
gabe auf 13577 927 M., und ergiebt sich ein
Ueberschuß der Einnahme über die Ausgabe von
1172 999 M.; im Vorjahre betrug dieser Ueber—
schuß nur 934 2566 M. Das Vermögen der
Knappschaftsvereine hob sich auf 23 556 957 M.,
d. i. 5,160/0 mehr als am Jahresanfang. Zu
der angegebenen Gesamteinnahme trugen die
Knappschaftsgenossen 7,3 Millionen, die Werks—
eigentümer 6,5 Millionen bei. Der Rest der
Einnahme bestand in Kapitalzinsen, Nutzungen
des Immobilienvermögens, Beitritts⸗ und Straf⸗
geldern und sonstigen Einnahmen.
intersucht und erst für gut befunden. Die' Es ist nicht Alles Gold, was glänzt!
Folge war die Verhaftung des Koch. In der Beinaghe in keinem Zweige der Handels- und
Jestrigen Verhandlung wurde, nachdem von der Gewerbethätigkeit sind die Mittel zur Täuschung
großen Menge Zeugen nur vier vernommen des leichtgläubigen Püblikums mannigfaltiger,
waren, welche die Angaben des Angeklagten als auf dem Gebiete der Goldwarenindustrie,
durchweg bestätigten, auf weiteren Beweis ver was wohl hauptsächlich seinen Grund darin
zjichte ünd der Angeklagte auf Antrag des haben mag, daß selbst der weniger Bemittelte
Staats-Anwaltes freigesprochen. Der Gerichts durch das Tragen von Schmucksachen nach Außen
hof beschloß, eine Untersuchung darüber ansteller hin den Anschein der Wohlhabenheit erwecken
zu lassen, wer den schmählichen Betrug mit den will und bei dem Mangel an Mitteln auf wert⸗
Förderseilen verübt, damit gegen den Schuldigen lose Ersatzmittel verfällt, wie sie in der Tages—
orgegangen werden könne. Der Betrug iß presse unter den verschiedensten hochtönenden
im so verwerflicher, als sich, wenn schlechte Namen angepriesen werden. Da werden in
Material zu den Seilen genommen wird, leicht vomphaften Reklamen ganz wertlose Glasflüsse
ein ähnlicher Unglücksfall, wie im vergangener mit den Namen der edelsten Steine belegt und
Jahre auf „Hardenberg“, wiederholen kann sogar behauptet, daß selbst Kenner nicht im
Koch hat übrigens vier Monate in Untersuchunas. Stande wären, dieselben von den „Echten“ zu
jaft gesessen. unterscheiden. — Derartige Annoncen veran—⸗
— 777 , assen das Publikum in Unkenntnis der ein⸗
Errichtung einer Schule für Weber chlägigen Verhältnisse, Einkäufe von solchen
in Crefeld. Waren zu machen, in der Meinung, etwas Wert—
Auf Veranlassung der Regierung und mis dolles zu kaufen, besonders wenn diese Glasflüsse
Anterstützung der Stadtgemeinde, der Handels als „Simili-Brillanten“ u. s. w. in echter Fassung
kammer und der rheinischen Provinzial-Verwal ausgeboten werden.
tung ist in Crefeld eine Weberschule errichten Ferner werden Waren unter den hochtönenden
vorden, welche am 15. d. Mts. durch der Namen „Massiv Gold Doubleé“ oder auch „Echt
Minister des Kultus, Herrn v. Goßler, feier 14 kt Gold Doublé“; ferner „Echtes Talmi⸗Gold
lich eröffnet wurde. mit Stempel“ angepriesen: lauter Hilfsmittel,
Die Schule hat den Zweck, eine schulmäßige um den waähren Wert der Gegenstände durch
Ausbildung der rheinischen Weber in ihrem Fach wohlklingende Namen zu verdecken. — Wirk—⸗
zu ermöglichen und soll namentlich auch die liches 14 karätiges Gold besteht aus 14 Teilen
Hausindustrie heben, indem sie jddermann Gelegen, feinen Goldes und 10 Teilen Zusatz und kostet
heit bietet, sich stets von den Neuerungen unt das Pfund 800 Mark, wohingegen das beste
den Erfordernissen der modernen Weberei Kennt sogenannte Gold Doublée aus Kupfer das Pfund
nis zu verschaffen. Zu diesem Zweck sind nur 16 Mark kostet. — Echtes (2) Talmi-Gold
zrößere Sammlungen mit der Anstalt verbunden mit oder ohne Stempel besteht aus 87 Teilen
Auch eine Schlosserei, eine Schmiede sowie ein« Kupfer, 12 Teilen Zink und 1 Teil Zinn ohne
Tischlerei sind eingerichtet, damit die Schüler iede Spur von Gold, und das Pfund von dieser
ich die nötige Kenntnis ihrer Werkzeuge und Meischung kostet noch nicht 1¶ Mark. — Hieraus
das Montieren und Reparieren der Maschinen ist ersichslich, daß Gegenstände aus solchen Misch⸗
aneignen können. Der Mittelpunkt des Instituts ungen mit den verführerischen Namen und den darin
ist der große Webersal, in dem 120 Webstühle besindlichen Glassteinen vollständig wertlos sind.
ind Maschinen der verschiedensten Systeme Auf. Auch beim Silber ist dieser Mißstand sehr
tellung gefunden haben. Außer der speziellen zebräuchlich, da den ebenfalls wertlosen Mischun—
Bedachtnahme des Crefelder Bezirks für die gen verschiedene Namen beigelegt werden, wie
Seidenweiberei, haben auch alle anderen Branchen Thinasilber, Alfenede u. s. w. Dasselbe besteht
ils Wollen⸗, Baumwollen⸗, Band⸗, Litzen- aus einer Mischung von 55 Teilen Kupfer, 20
Samet⸗, Leinen- und Juteweberei die weit Teilen Nickel und 28 Teilen Zink und enthält
zehendste Berücksichtigung gefunden, um in der ebenfalls nicht eine Spur von Silber. Die da—⸗
zründlichsten Weise gelehrt zu werden von gefertigten Waren werden gewöhnlich ver—⸗
silbert, nutzen sich jedoch, besonders bei Speise—
gerätschaften, rasch ab. Die durch Abnutzung
des Silbers freigelegten Stellen können durch
die Zusammensetzung der Mischung sogar der
Vesundheit nachteilig werden, da das entstehende
Oxyd Grünspan ist, welcher als starkes Gist zur
BSenüge hekannt ist.
Zur Arbeiter⸗Versicherung.
Wir erhalten ein Rundschreiben, welches die
zur Krankenversicherung verpflichteten Arbeiter
auffordert, irgendeinereingeschriebenen
Hilfskasse beizutreten; über die „nationalen
Gewerkevereins-Hilfskassen“ erteilt der Zentral—
rat in Berlin, unter der Adresse des Dr. May
Hirsch () Auskunft.“ — —
Wir können nicht genug davor warnen, den
Kassen des Herrn Max Hirsch beizutreten. An—
geblich soll damit die Freiheit des Arbeiters
gegenüher seinem Arbeitgeber gewahrt bleiben.
Daß der Arbeiter aber nicht nur seine Freiheit
sondern dazu auch noch sein gut Geld dem Herrn
Max Hirsch dahingiebt, das hat wohl die juͤngste
Zeit mit dem Falle, welcher dem Arbeiter
Pampel passierte, deutlich genug gelehrt. Wir
hängen deshalb zur allgemeinen Nachachtung
jsolgende Warrunastafel aus
Hufbeschlag⸗Gewerbe.
In den Abänderungen, welche der Reichstag
in der Gewerbe-⸗Ordnung in der vorigen Session
beschlossen, ist den einzelnen Bundes-Regierungen
die Ermächtigung gegeben, das Hufbeschlag
Bewerbe dem Prüfungszwange zu unterwerfen
Preußen wird voraussichtlich bald von dieser
Ermächtigung Gebrauch machen. Die Regie—
rungen von Sachsen und Bayern haben es
bereits gethan und ihren Landes-Vertretungen
die betreffenden Gesetz-Entwürfe unterbreitet.
Während der bayrische Gesetz-Entwurf nur einen
einzigen Paragraphen enthält, in welchem kurz
und bündig ausgesprochen wird, daß in Zukunft
das Gewerbe des Hufbeschlags nur von geprüften
Schmieden ausgeübt werden darf und alles
andere den Regierungs-Verordnungen überlassen
bleibt, ist der sächsische Gesetz-Entwurf etwas
detaillierter gehalten und in einem Anhange
zazu auch gleich der Entwurf einer Verordnung
jegeben, welche die näheren Modalitäten der
Ausführung des Gesetzes regeln soll. Es ist
die Errichtung von Prüfungs-Stationen vorge—
ehen, welche mit Lehrschmieden zusammenhängen
ollen und die bedeutendste soll mit der Tier—
arzneischule in Dresden verbunden sein. Eine
entsprechende Position ist hierfür auch im vor—
liegenden Etat angesetzt. Hervorgehoben zu
werden verdient noch die Bestimmung, daß alle
zeprüften Tierärzte ohne weiteres auch zum
dufbeschlag⸗Gewerbe qualifiziert sein sollen und
daß alle in einem andern Bundesstaat in ähn—
licher Weise erworbenen Qualifikationen zum
Hufbeschlag auch für Sachsen Gültigkeit haben
sollen. Entsprechend den bei der Beratung der
Gewerbe⸗Novelle im Reichstag vom Bundesrats—
tische abgegebenen Erklärungen haben beide
Besetz-Entwuͤrfe, sowohl der bayrische als auck
der «äcchsisjche keine rückmirkende Graft
———
Warnungl!!
Ein Mann aus Berlin namens
Max Hirsch macht unsere Gegend
wieder unsicher, indem er seine
Hrankenkassen u. sonstiges empfiehlt.
Ein Weihnachtsgescheuk.
Für einen Redakteur ist neben der Feder und
der Scheere bekanntlich nichts so unentbehrlich
wie ein — Papierkorb. Nun mangelt es
uns daran auch gerade nicht, aber der Weih—
tachtsmann war der Ansicht, wir könnten noch
zanz gut einen mehr brauchen und darum stellte
er uns einen solchen unter den Baum. Wir
müssen ihm dankbar dafür sein und umsomehr
deshalb, als der Korb (wie sich auf Erkundi—
zungen bei Personen, die dem Weihnachtsmann
rahe stehen, ergab) hiesiges, auch in kunst—
gewerblicher Beziehung durchaus gelungenes
Fabrikat ist. Wir fanden bei diesem Korbe
wieder einmal den Beweis, daß es heutzutage, wo
Modelle, Muster und Vorlagen so außerordent⸗
lich leicht zu haben sind, und wo außerdem durch
öffentliche Bauten, Denkmäler, Zeitschriften ꝛc.
der Sinn für das Schöne so sehr gepflegt wird,
jedem intelligenten und fleißigen Handwerker
verhältnismäßig leicht sein muß, in das Fahr—
wasser des Kunstgewerbes einzulenken. Hier
liegt in Zukunft eine der Haupstärken des Hand—
werks; die Handwerker sollten sich deshalb immer
mehr und mehr der Richtung des Kunstgewerbes
ergeben. Taß es unschwer geht, und nament⸗
lich nur Lust und Liebe dazu gehört, beweist
mir der weihnachtliche Papierkorb. Wenn uns
aber wieder einmal einer jener schmerzensreichen
Artikel zugeht, in denen über das unverschuldete
Zugrundegehen des Handwerks geklagt wird —
von hesorgen mir in selhigen Ropierfkort
Es wird davor gewarnt.
Förderseile.
Vor der Strafkammer in Essen spielte sich
kürzlich eine Gerichts- Verhandlung ab, deren
Ausgang weit über die Grenzen des dasigen
Bezirks hinaus Aufsehen erregt. Auf der Än—
klagebank erschien der Arbeiter Adolf Kosch aus
Belsenkirchen. Die Anklage lautete auf wissent
lich falsche Denunziation und Sachbeschädigung.
Koch war in der Drahtseilerei der Firmo
Böcker u. Komp. in Schalke als Arbeiter
beschäftigt, aus welcher Stellung er jedoch plötzlich
entlassen wurde und zwar, nach seiner
Meinung, zu Unrecht. Darauf machte er bei
dem Oberbergamte in Dortmund die Anzeige
daß die genannte Firma an die Zeche „Courl“
bei Camen in Westfalen ein Förderseil geliefert,
das durch die Art seiner Anfertigung eine stete
Bedrohung des Lebens der mitiels des Seils
zu fördernden Arbeiter in sich schließe. An die
Zechen „Centrum⸗“, MNordstern“ und Wil—
helmine“ seien gleichfalls Seile geliefert worden,
die aus Draht von ungenügender Qualität her—
gestellt seien Infolge dieser Anzeige wurde
seitens des Oberbergamtes die Menschenförderung
mit Böcker'schen Seilen auf den genannten
Zechen vnrsäufig nerhgten HPYie Seife murden
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