Beiluge zum Saarhrücker Gewerbebluft Ur. 39.
Zur Reform der Knappschafts⸗
Vereine.
Wir bringen nachstehend aus den steno
graphischen Berichten des Herrenhauses die Rede
welche Herr Geh. Kommerzienrat Stumm
am 14. d. M. gelegentlich der Beratung über
die Uebersicht der Verwaltung der fiskalischen
Bergwerke ⁊c. über die beabsichtigte Reforim
der Knappschafts-Vereine gehal—
ten hat:
Ich beabsichtige nicht, den Ausführungen
des Herrn Berichterstatters oder gar dem von
ihm gestellten Antrage entgegenzutreten. Meine
Absicht ist lediglich die, an den Herrn Minister
der öffentlichen Arbeiten eine Bitte zu richten,
und zwar mit Bezug auf den hochbedeutsamen
Erlaß vom 1. Oktober 1883, den der Herr
Referent bereits erwähnte, und der die Reform
der preußischen Knappschaftskassen zum Gegen—
stande hat.
Meine Herren, dieser Erlaß enthält
eine Anzahl von Gesichtspunkten, mit
denen sich jeder Freund des Knappschafts
wesens dankbar einverstanden erklären kann
Es bezieht sich das namentlich auf die An—
regung, die Einnahmen und Ausgaben dieser
Kassen in ein richtigeres Verhältnis zu bringen
damit das anzusammelnde Deckungskapital
auch genügt, um die von den Kassen einge—
gangenen Verpflichtungen in solider Weise
ficherzustellen, und es ist nicht zu leugnen,
daß eine Anzahl der bestehenden Kassen in
dieser Beziehung gesündigt hat. Der Erlaß
enthält aber auch Vieles, was zu lebhaften
Besorgnissen in den beteiligten Kreisen —
von meiner engeren Heimat kann ich das
speziell konstatieren — geführt hat. Während
nämlich die Knappschaftskassen auf Grund der
bisherigen Gesetzgebung sich innerhalb eines
weiten Rahmens ziemlich frei entwickeln konnten,
so daß je nach den örtlichen Verhältnissen
oder nach der historischen Entwickelung die
eine Kasse mehr Wert auf diese, die andere
Kafsse mehr Wert auf jene Benefizien zu
Gunsten der Arbeiter legen, führt der Herr
Minister in dem Erlasse an die Oberberg
ämter eine ganze Reihe von Detailbestim
mungen auf, welche künftig für alle Knapp—
schaftsvereine übereinstimmend geregelt werden
sollen. Es hat sich daran die Befürchtung
geknüpft, daß, während bis jetzt die Knapp—
schaftskassen auf einem freien Zusammen—
wirken zwischen Arbeiter und Arbeitgeber be—
ruhten, und sich, wie ich glaube, nur dadurch
das große Ansehen und die Popularität erworben
haben, deren sie sich thatfächlich heute erfreuen,
sich nur dadurch zu der segensreichen und groß—
artigen Institution heranbilden konnten, mil
der Preußen innerhalb der ganzen zivilisierten
Welt allein dasteht, daß an die Stelle dieser
freien Bewegung starre Normativbestimmun—
gen treten sollen, die sich im besten Falle doch
erst zu bewähren haben, für viele Verhält—
nisse aber gar nicht bewähren können. Diesen
prinzipiellen Befürchtungen stehen Bedenken
in Bezug auf einzelne Bestimmungen des Er—
lasses zur Seite. Zunächst drängt der Erlaß
darauf, daß mit Rücksicht auf das Reichsgesetz
vom 15. Juni d. J. sofort in eine Resorm
der Knappschaftsstatuten eingetreten werden
foll. Man war bisher der Meinung — und
ich teile diese Meinung —, daß die Zeit für
die Reform der Knappschaftsvereine erst dann
eingetreten sein würde, wenn die sozialpoliti—
sche Gesetzgebung im Reiche zum Abschluß ge—
kommen oder mindestens das Unfallversiche
rungsgesetz erledigt sein wird. Einer solchen
Auffassung steht auch der Wortlaut des Reichs
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alle anderen Arbeiter der 1. Dezember 1884
als der Termin hingestellt ist, an dem das
teue Krankengesetz in Wirkung treten soll, ist
ür die Knappschaftsvereine ein um zwei Jahrt
päterer Termin in Aussicht genommen, so
daß für diese das Krankengesetz erst mit dem
J. Januar 1887 oder richtiger gesagt mit
dem 31. Dezember 1886 obligatorisch wird
And diese Ausnahme zu Gunsten der Knapp—
chaftsvereine ist explicite deshalb erfolgt, wei
nan diesen festbegründeten und wohlverwal—⸗
eten Vereinen innerhalb weniger Jahre nich
ine mehrmalige Statutenveränderung ex funlamento
auferlegen wollte, welche stets mehr
»der minder die Kontinuität der Kassenein—
richtungen in Frage stellt, ihnen im vorlie—
zenden Falle aber das unerwünschte Odium
auferlegen würde, wiederholt die Beiträge zu
erhöhen oder die Leistungen herabzusetzen. In
dem Erlasse wird dagegen eingewendet, daß
ein solches Privilegium bedenklich sei, weil
das neue Krankengesetz den Arbeitern ein
jöheres Krankengeld gewährt, als dies dit
Knappschaftskassen thun. Aber dieser Um—
tand war den bei der Feststellung des Reichs—
zesetzes maßgebenden Faktoren wohlbekann!
und hat ihnen keinen Anlaß zu Bedenken ge—
geben, weil eben die Knappfschaftsvereine neben
der Krankenversicherung noch eine Menge an
derer Benefizien gewähren, die zusammen ad
diert eine weit bedeutendere Leistung reprä
sentieren, als das höhere Krankengeld au
Brund des Reichsgesetzes. Ich wäre bereit
dies an einzelnen Fällen statistisch nachzu
veisen.
Dann hat der Erlaß die Oberbergämter
angewiesen, mit allem Nachdruck dahin zu
virken, daß die einzelnen Kassen sich für das
Pensionswesen zu größeren Verbänden ver—
einigen und daß nur das Krankenkassenweser
auf die kleineren Kassen beschränkt bleibe
Dem steht die Thatsache entgegen, daß die
Solidität der Verwaltung der Knappschafts—
sassen, die Höhe des angesammelten Deckungs
stapitals ꝛc. durchschnittlich genau im umge—
kehrten arithmetischen Verhältnisse zu dem
Uinfange der Kasse steht. Ich könnte statistisch
nachweisen, daß, wenn man alle Kassen, welche
unter 500 Mitglieder zählen, zusammen nimmt,
dann die von 500 bis 1000, die von 1000
bis 5000, von 5000 bis 50000 und darüber,
daß überall da das Deckungs-Kapital sich im
Verhältnis zu der Summe der Verpflichtungen
vermindert in dem Maße, in dem die Kassen
an Umfang zunehmen. Meine Herren, das
ist auch ganz natürlich; denn je größer der—
artige Kassen sind, um so geringer wird das
Bewußtsein jedes ihr angehörigen Arbeitgebers
oder Arbeiters sein, eine unnötige Ausgabe
die er der Kasse verursacht, für seinen eigenen
Geldbeutel zu empfinden. Es wird der Ar—
hzeiter also sehr viel leichter zur Simulation
greifen; und der Arbeitgeber wird häufig
geneigt sein, Leute, die zur Arbeit nicht viel
caugen, ohne gerade arbeitsunfähig zu sein,
den Kassen als Pensionäre zuzuführen, während
dei einer kleineren Kafse jeder Angehörige der—
ielben ganz anders von dem Bewußtsein
durchdrungen ist, daß jede unnötige Ausgabe
eine Taschen unmittelbar berührt.
Der Gesichtspunkt, daß die Simulationen
durch zu große Kassen erleichtert werden, ist
in dem angezogenen Erlaß auch berücksichtigt
worden, indem gerade deshalb die Einrichtung
kleinerer Krankenkassen empfohlen wird. Es
väre aber ein Irrtum, zu glauben, daß die
Befahr der Simulationen sich auf die Kranken—
assen beschränkt und bei den Pensionskassen
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Simulationen für die Pensionskassen für viel
zefährlicher, weil sie dort eine dauernde Wir—
fung haben, während der Simulationsfall bei
den Krankenkassen viel leichter verhindert und
abgestellt werden kann. Jedenfalls teile ich
vollkommen die Ansicht des Ministerialerlasses,
daß es sich empfiehlt, da, wo große Pensions—
kassen bestehen, durch Abzweigung kleinerer
strankenkassen innerhalb ihres Rahmens auf
die Verhinderung von Mißbräuchen zu wirken.
Aber ebenso bin ich auch der Ansicht, daß da,
wo gemeinschaftliche Kranken⸗ und Pensionsrassen
in nicht allzu großen Verbänden bestehen,
es sehr verkehrt wäre, wenn man diese Kassen
auseinanderreißen wollte. Die Verhältnisse und
das Vermögen dieser Kassen sind durch ihr
anges Bestehen völlig zusammengewachsen; die
Verwallung ist eine sehr viel billigere und der
Ueberblick über die einzelnen Mitglieder der
Kasse und die Verhinderung der Simulationen
wird wesentlich erleichtert, wenn die Verwal—
tung dieser Kassen in einer Hand vereinigt ist.
Vor Allem aber ist es nur daun möglich, auch
den Invaliden die Vorzüge der freien Kur
und Arzenei zu Teil werden zu lassen, wor—
auf ein großer Wert zu legen ist.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht wei—
ter in die Details der Materie eindringen,
einmal, weil der Wortlaut des Erlasses uns
bis jetzt offiziell nicht vorliegt, obwohl er
durch die Presse bereits veröffentlicht wurde,
und ich deshalb annehmen kann, daß diejeni—
zen Herren, die sich für diese Materie inter—
essieren, Kenntnis davon genommen haben;
vor allen Dingen aber deshalb, weil, wie ich
mich inzwischen hier überzeugt habe, die Be—
ürchtungen, denen ich eben Ausdruck gegeben
habe, insofern übertrieben sind, als der Herr
Minister nicht gewillt war, durch den Erlaß
von vornherein obligatorische Bestimmungen
für die Knappschaftsvereine zu treffen, son—
dern lediglich beabsichtigte, dem Reformgedan—
ken eine weitere Verbreitung zu geben, um
dadurch die Selbstthätigkeit der Knappschafts⸗
vereine anzuregen und sie zur Prüfung der
in den Erlassen entwickelten Gesichtspunkte
aufzufordern, indem er sich für seine Person
das Endurteil nach Kenntnisnahme der von
den Knappschaftsvereinen ausgesprochenen An—
ichten vorbehaäͤlt. Aber gerade deshalb, meine
derren, halte ich es für meine Pflicht, diese
Gelegenheit zu benutzen, um an den Herrn
Minister die dringende Bitte zu richten, die
Autonomie der Knappschaftsvereine aufrecht
zu halten, soweit die Rücksichten auf die Reichs—
gesetzgebung und auf die Notwendigkeit einer
zrößeren Sicherstellung der von den Vereinen
eingegangenen Verpflichtungen dies irgend ae—
tatten
Ein amerikanischer Eisenbahnkönig.
Die amerikanische Presse verzeichnet neulich
in ihren Spalten das große Ereignis: Vander—
bilt ist für längere Zeit nach dem Kontinent
herreist“ und wie eine große Ecrleichterung zieht
es sich durch alle Kreise der hohen und niedern
Beschäftswelt .Vanderbilt ist fort.“ Wer ist
dieser Vanderbilt? Der Sohn des alten Kom—
nodore Vanderbilt, welcher während des Sezes—
ionskrieges der Regiernng zwei Kanonenbooite
zur Verfügung stellte. Aber trotz dieser groß—
jerzigen That und trotzdem der alte Kommodore
nitunter enorme Summen für gemeinnützige
Zwecke verausgabte, konnte er sich wenig Freunde
ind Sympathieen erwerben: Es hingen zu viele
Thränen, zu viel zerbrochene Existenzen an
einen Millionen. Vanderbilt war ein Börsen—
nann, seine Thätigkeit war hauptsächlich auf
dem Gebiete der Eisenbahnen zu finden; hier
tellte er seinen Mann und die gigantischen
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