Full text : 1.1883 (0001)

Saurbrücker Gewerbeblutt

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NM 37.
AMitteilungen über die Thätigkeit
der Eisenbahnräte.

Im Anschluß an unseren Bericht über die
Sitzung des Landes-Eisenbahnrats in
Nr. 36 des „Gewerbeblattes“ bringen wir be—
züglich der Deklassifikationen und Tarifvor—
schriften noch nachstehende spezielle Mitteilungen:
der Landes-Eisenbahnrat befürwortete fol—
gende Veränderungen:
1. In das Verzeichnis der bedeckt zu beför—
dernden Güter der Spezialtarife sub 8. III, 2
der allgemeinen Tarifvorschriften auch Kartoffeln
aufzunehmen, zu diesem Zwecke bei Nr. 38 den
Zusatz „in Säcken“ zu streichen.
2. Beim Lransport von Flüssigkeiten aller
Art (Säuren, Teer, Spiritus, Wein ꝛc.) in
Fässern, Bassins oder Metallcylindern, welche
mit den hierzu unter Beseitigung des Wagen—
kastens besonders eingerichteten Wagen fest ver—
bunden sind, so daß sie nicht ohne besondert
Schwierigkeiten abgenommen werden können
bleibt das Gewicht der Fässer ꝛc. frachtfrei
Die Bedingung der Frachtzahlung für min
destens 5000 bezw. 10000 Kg. wird iedoch hier⸗
durch nicht alteriert.
Die leer retourgehenden Wagen werden auf
der Route des Hintransportes frachtfrei beför⸗
dert. Ebenso werden die zur Füllung gehenden
leeren Wagen frachtfrei belassen, wenn dieselben
in beladenem Zustande über die gleiche Route
geleitet werden, welche sie leer passierten.
3. Die Versetzung des Artikels „kaustische
Soda“ aus der allgemeinen Wagenladunasklaässe
in Spezialtarif J.
4. Die Aufnahme der folgenden Position in
den Spezialtarif III:
Jute-Abfälle. Hierunter sind nur zu
verstehen gebrauchte Stricke aus Rohjute,
Fadenabfälle der Juteweberei, Spinnabfälle
Jutespinnerei und Jutefegedreck.
Dagegen werden gestrichen a) die Worte
„Jutefsegedreck“ in der Position , Dünge
mittel“ des Spezialtarif III und in Spezial
tarif J die Worte „Jutegarn-Abfälle“.
s. In der Position „Steine“ des Spezial⸗
tarif iII bei c hinter „Schwellen und Slufen hin⸗
zuzufügen:
„ferner Krippen, Tröge, Brunnen⸗, Gossen⸗
und, Spülsteine, Rinnen, hohl gearbeitete
Steine zu VDurchlässen.“
Die Position „Cement“ des Svezialtarif III
wie folgt zu fassen:
„Cement, sowie Steine, Platten, Fliesen,
Krippen. Tröge, Brunnen,, Gossen⸗ und
Spülsteine, Rinnen, Röhren und hohl ge⸗
arbeitete Steine zu Durchlässen aus Cement⸗
62. Die Position „Rübensyrup gereinigter“
des Spezialtarif J abzuändern in: Rübensdeife
syrup“,
d. unter Streichung der Position Melasse
ungereinigter Rübensyrup“ des Spezialtarifsi
in diesen Tarif neu aufzunehmen
unter R:
Rübenshrup, ungereinigter (die nicht zu
Speisezwecken direkt brauchbaren Naqp
produkte der Raffinerien):
unter M:
Mosast⸗

—

7.. In dem Spezialtarif III folgende Position
aufzunehmen:
„Osmosemassen, auch konzentriert, nicht über
35 Prozent polarisierend.
Der Landes-Eisenbahnrat lehnte die Be—
ürwortungder folgenden Anträge ab:
1. Die Verweisung der gehobelten Fußboden—
teile und Einfassungen aus hartem Holz
in die allgemeine Wagenladungsklasse zu
beseitigen und deren tarifarische Gleich—
stellung mit gehobelten und genieteten
Weichhölzern resp. deren Tarifierung nach
Spezialtarif II wieder herzustellen.
Die Versetzung des deutschen Rohpetroleums
in Spezialtarif III.
Die Versetzung des Artikels „Eisenvitriols“
in Spezialtarif III.
Die Versetzung von „roher baumwollener
Gewebe“ in den Spezialtarif J.
Die Versetzung des Artikels „Rohjute“ aus
Spezialtarif II, in Spezialtärif 1III.

Die deutsche Handelsbilanz.
Die seiner Zeit bekannt gewordenen Daten
ür die provisorische Bilanz berechtigten zu der
doffnung, daß die definitiven Resultate eine
Ueberbilanz ergeben würden. Der Anlaß hierzu
war durch einen Vergleich der erhaltenen Daten
mit dem Vorjahre zu finden; denn im Jahre
1881 hatte sich als Provisorium eine Ueber
bilanz von 64,0 Mill. Mk. herausgestellt, welche
sich nach dem Definitivum in eine Ueberbilanz
»on 49,9 Mill. Mk. verwandelte.
War es demnach nicht berechtigt, anzunehmen,
daß sich bei einer um ca. 6 Mill. Mtk. niedri—
geren Unterbilauz für das Jahr 1882 (588,0 Mill
Mk.) diesmal ebenfalls eine Ueberbilanz ergeben
würde? — Ja man konnte sogar die Ver
mutung hegen, daß diese Ueberbilanz sich noch
jöher gestalten würde als im Jahre zuvor.
Dies fand in der That auch Bestätigung; als
Resultat ergab sich eine Ueberbilanz von 80,1
Mill. Mk. im Jahre 1882 gegen eine solche von
49,09 Mill. Mk. im Jabre 1881. Und zwar
vurden*

1882 1881
Menge Wert Menge Wert
in T. inl000 M. in T. in1000 M
ingeführt: 13299 910 3164667 14848290 299025
usgeführt: 16208956 3244721 16672249 3040 19—
-1909046 80054 — 18236830 9
Somit betrug also die Einfuhr im Jahre
1882: 15299 910 T. gegen 14848290 T. im
Borjahre und die Ausfuhr: 17 208 956 T. bezw
16672249 T., was eine Zunahme von 451620
T. bei der Einfuhr, 536707 Tonnen bei der
Ausfuhr ausmacht.
Ebenso erhöhten sich auch die entsprechenden
Werte; dieselben stiegen bei der Einfuhr von
2990,3 Mill. Mk. auf 3164,7 Mill. Mk., also
um 174,4 Mill. Mk. und bei der Ausfuhr von
3040,2 Mill. Mk. auf 3244.7 Mill. Mk. also
um 204,5 Mill. Mk.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß im
II. Semester des Jahres 1882 der Mühlenver—
kehr enthalten ist, und zwar mit 90978 T. im
Werte von 16,4 Mill. Mk. unter der Einfuhr,
und mit 52805 T. im Werte von 12,7 Mill.
Mk. unter der Ausfuhr; in den Zahlen für das
NXAhr 1881 hinogegen fohlt verseshe mudurch die

1883.
—
Vergleichbarkeit für Getreide und Mehl in den
beiden Jahren leidet. Es wird nämlich auf
Brund des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1888
pom 1. Juli 1882 ab das Getreide, welches zum
Zweck der Vermahlung eingeführt wird, nicht
mehr im Veredlungsverkehr, sondern bei der
unmittelbaren Einfuühr nachgewiesen; dasselbe
zilt somit auch für die wieder ausgeführten
Mühlenfabrikate. Untersuchen wir nun noch,
velche Artikel durch eine Zunahme bezw. Ab—
iahme in der Einfuhr resp. Ausfuhr im We—
entlichen das Steigen vom Jahre 1881 zum
Jahre 1882 hervorgerufen haben.
Eine Zunahme der Einfuhr hat be—
s'onders bei Vieh, Getreide und Hülsenfrüchten,
»ei Tabak, Sämereien und Gewächsen, bei
Brennstoffen und Edelmetall, sowie bei Roh—
toffen und Fabrikaten der chemischen Industrie,
uind auch bei Rohstoffen und Halbfabrikaten der
Textilindustrie und endlich bei Spitzen stattge—
unden; während sich eine nennenswerte Ab—
rahme nur bei einigen Materialwaren. sowie
Bau- und Nutzholz zeigt.
Ebenso wie bei einigen Artikeln eine Zu—
nahme in der Einfahr konstatiert wurde, so
nuch in der Ausfuhr, jedoch zumeist in eiwas
abweichender Höhe, und zwar bei Vieh, bei
Brennstoffen und bei Rohstoffen und Fabrikaten
der chemischen Industrie. Außerdem fand sich
eine bedeutende Steigerung hinsichtlich des Ex—
ports bei Zucker, Bier, Branntwein, sowie bei
den Fabrikaten der Glas-, Leder⸗, Metall⸗
Textil⸗ und Maschinenindustrie.
Eine Abnahme der Ausfuhr zeigte sich
zanz besonders bei den Rohstoffen der Metall—
industrie, bei den Edelmetallen und bei den
Posamentier⸗ und Knopfmacherwaren.
Die große Zunahme der Ausfuhr, somit auch
die sich gegen das Vorjahr günstiger stellende
Bilanz ist wohl zum Teil auf die Aenderungen
des österreichischen und russischen Zolltarifs,
welche am 1. Juni bezw. 1. Juli 1882 ein—
traten, zurückzufsühren. Ebenso wird auch der
mit dem 15. Mai 1882 veränderte französische
Zolltarif von Einfluß gewesen sein. Zum nicht
geringen Teil hingegen dürfte wohl auch die
sich bessernde Lage der Industrie überhaupt von
Finfluß aewesen sein.

Die ODraanisation der Kranken⸗
kaßßen.

1.
Grundzüge.
Das Gesetz basiert auf dem vom Reichstage
iunmehr acceptierten Bersicherungs zwange,
dem alle mit Gehalt und Lohn dauernd beschäf—
tigten Personen unterworfen sind, 1. in Berg⸗
verken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen
und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken,
heim Eisenbahnbetriebe und der Binnendampf—
chiffahrt, auf Werften und Bauten; 2. im Hand⸗
verk und in sonstigen stehenden Gewerbebetrieben,
endlich 3. in Betrieben mit elementarer Kraft
Dampf, Gas, Heißluft, Wind. Wasser, ꝛc.) be—
wegten Triebwerken.
Ausgenommen sind zunächst alle nur vorüber—
zehend beschäftigten Personen, ferner Handlungs⸗
zehilfen und Lehrlinge (inkl. der Apotheken),
veiter die außerhaͤlb der Betriebswerkstätte thä—
0Arhoitfor n e onkdren Qonta Sa—
            
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