Full text : 1.1883 (0001)

Saurbrützer Gewerbeblutt
für Industrie, Handel und Verkehr.

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Nachdruck 5

12 F⸗A αοα

N 36.
I Mitteilungen über die Gotthard—
Tarife.

1883.
—
sondern vielnebr eine Schleppbahn das
hbilligere Transportmittel zwischen dem west—
fälischen Kohlenrevier und den Emshäfen ab⸗
giebt. Es wurde darin nämlich nachgewiesen,
daß unter der Voraussetzung einer Transport⸗
menge von nur 1314000 Tonnen per Jahr
die Regierungsvorlage hatte 1460 000 Tonnen
angenommen) sowie bei Annahme einer vier—
prozentigen Verzinsung für das Anlagekapital
die Fracht auf der Schleppbahn sich auf 32,74
Mk für einen Wagen von 15 Tonnen stellen
würde, während nach den Angaben der Kanal—⸗
freunde sich die entiprechende Fracht auf dem
danal und zwar ohne Verzinsung von dessen
Anlagekapital auf 51,60 Mk. belaufen würde.
Die Anhaltspunkte, von denen der Verfasser
bei Aufmachung seiner Rechnung ausging,
varen durchweg unanfechtbar, auch ließ sich
zegen die Art, wie derselbe sich Ausführung
und Betrieb der Schleppbahn dachte, nichts ein—
wenden, wenn man sich dabei nur vor Augen
gielt, daß es sich darum handelte, der projek⸗
ierten Kanalanlage mit genau denselben
Ansprüchen eine Bahnanlage gegenüber—
zustellen. Der Verfasser dachte sich deshalb mit
Recht die Bahn vorläufig (mit Rücksicht auf die
geringe Transportmenge) eingeleisig, mit fort⸗
zesetzten Ladestellen in je 5 Kilom. Entfernung
und einem Verkehr von 6 vollen Zügen hin
und ebenso vielen leeren Züge zurück. Somit
tonnte auch Niemand dem Resultate gegenüber
uuf den Einwand kommen, daß der Verfasser
etwa von allzu günstigen Bedingungen für die
Schleppbahn ausgegangen sei, da die Grund—
yerhältnisse gleich, die speziellen Verhältnisse der
Schleppbahn aber weit eher zu ungünstig als
zu günstig angenommen worden waren.
Trotzdem fand sich Jemand, der gegen diese
Auslassungen opponierte, nämlich der Ingenieur
Fritz Geck in Münster i/ W., welcher daselbst
offenbar im Auftrage von Kanal-Interessenten)
ein sonderbares „technisches Wochenblatt“ namens
„Kanäle und Industrie“ herausgiebt, worin er
die Dortmunder Kanalfrage seit einer Reihe
von Wochen in den verschiedensten Beleuchtungen
»orführt. Freilich hatte derselbe, wie dies in
ihnlichen Fällen bei der Kanalfrage schon da—
jewesen, diesen undeutbaren Berechnungen
keine anderen, ebenso zuverlässigen Berechnungen
zegenüber zu stellen; er legte sich deshalb auf
allgemeine Erwägungen d. h. auf Redensarten
ind außerdem darauf, — was sich anscheinend
ehr wohlfeil durchführen ließ, — daß er das
Sachverständnis des Verfassers anzweifelte.
Dabei kam er aber schön an. Er bezog sich
nämlich auch auf den verstorbenen Max Maria
»on Weber, welcher gelegentlich einmal
analog der geistvollen Unterscheidung, welche
F. T. A. Hofmann zwischen Musikern und
Musikanten macht, einen ähnlichen Unterschied
zwischen Techniker und Technikanten konstruierte,
wobei er unter den ersteren diejenigen versteht,
welche klar denkend und zielbewußt fortschrei—
end mit der Zeit Technik treiben, während er
anter Technikanten die große Masse der ledig—
lich im Dienste und Brot bei der Technik
stehenden Lohntechniker versteht, welche wohl
auch Technik treiben, aber ein rechtes Verständ⸗—
nis dessen, womit sie zu thun haben, nicht be—
itzen. Herr Fritz Geck, der diesen Unterschied
gacceptierfe, wollte damit nichts anderes sofen.

Italienish:
FPerro, in tubi, colonni, lamiera, mogliettac
r gatta
und hieraus ergiebt sich, daß man woh
schlimmsten Falls Bandeisen, aber nicht Flach
eisen als in Kategorie 7 gezählt wissen darf
zumal wenn man sich den italienischen Text für
dategorie 8 vor Augen hält, wo ausdrücklich
aufgeführt wird: Ferro, in barre o verghe
dDiatteée o tonde ete., was nicht anders denn
Fisen in Blechen oder in runden Stäben und
Stangen übertragen werden kann, so daß also
Flacheisen, unzweifelhaft in letzterer Klassifizie
rung mit einbegriffen ist.
Endlich hat sich ein Mißstand herausgestellt,
welcher den Verkehr der deutschen Eisenindustrie
nicht minder erschwert, als die bereits erwähnten
Unklarheiten und unbegründeten Tariferhöhungen.
In den Tarifvorschriften zu dem Gotthard—
Lerkehr ist in Art. V3, Seite 31 die Bestim—
mung aufgenommen, daß auf den italienischen
Strecken für Waren, welche wegen ihrer Länge
oder ihres Gewichts nicht in gewöhnlichen Wagen,
wohl aber auf Wagen von 15000 oder 20000
dg. Tragkraft verladen werden können, die
Fracht nach dem wirklichen Gewichte, in minimo
aber nach dem Holztarif, d. h. für zwei ge—
uppelte Wagen erhoben werden soll. Diese
Bestimmung wird nun von den italienischen
Bahnen so gehandhabt, daß für jeden Wagen,
der länger als 5,6 Mtr. ist, selbst wenn er
richt mehr als 10000 Kg. Tragfähigkeit hat
»er Satz für 2 gekuppelte Wagen in Berech
ruung gebracht wird. Diese Behandlung mag
illerdings dem sonstigen Gebrauch der italieni—
chen Bahnen entsprechen, sie entspricht aber dem
Wortlaute der aufgenommenen Vorschrift nicht
uind die deutschen Verfrachter werden deshalb
inberechtigter Weise dazu gezwungen, in solchen
Fällen den erheblich (bis zu 14,12 Fr. per T.
jöheren Satz für 2 gekuppelte Wagen zu be—
ahlen. — Ebenso stellt es sich als ein arger
Mißstand heraus, daß die italienischen Bahnen
allzuoft eine Umladung von Waren ausergewöhn—
icher Länge an den Grenzstationen vornehmen
Selbst wenn hier wirklich Betriebsrücksichten maß—
gebend sind, so kann doch der deutsche Ver—
rachter nicht gezwungen werden, in diesem Falle
»benfalls sür 2 und mehr gekuppelte Wagen zu
bezahlen, nachdem die deutsche Versandtstation
den betr. Wagen zu dem vorschriftsmäßigen
Tarif übernommen hat. —
Aus der vorstehend erörterten Lage der Dinge
hat die „Südwestliche Gruppe des Vereins
deutscher Eiseu- und Stahl-Industrieller“ Anlaß
zenommen, sich beschwerdesührend an die zu—
tändige Eisenbahndirektion (Köln. linksrheinisch
zu wenden.
Eine baldige Abhülfe der hervorgetretenen
Mißstände ist im Interesse der gesamlen Eisen—
Industrie Westdeutschlands dringend erwünscht
Zur Kanalfrage.
Im Inseratenteil der „Köln. Zeitung“ wurde
dor Kurzem als „Beitrag zur Lösung der Frage
des billigsten Transports“ von einem Eisen
bahnbeamten, der seinen Namen jedoch nicht
nannte, eine Berechnung veröffentlicht, welche
auf Grund detailliertester Zusammenstellunger
u dem Resustftate kam doßk nicht ein Hanal.

4.
Tarif⸗Erhöhungen statt Ermäßigungen.
(Schluß).
Wegen der unzweideutigen Fassung des deut—
schen Textes, an welchen die Industrie glaubte
sich mit Sicherheit halten zu dürfen, war an
eine Erhöhung der Tarifsätze für Facçoneisen
nicht zu denken, so daß wir in hohem Grade
überrascht waren, als durch die erst kürzlich
erfolgten Bekanntmachungen ohne Innehaltung
der sonst vorgeschriebenen sechswöchentlichen
Frist die Frachten heraufgesetzt wurden. Daß
diese Erhöhung keine unwesentliche ist, dürfte
aus der nachstehenden Zusammenstellung her—
oorgehen; es erhöht sich nämlich die Fracht vrt
Tonne
nach Genua P. P. um Fres. 1,15
Turin P. s. „ 0,91
Alessandria 0,77
Neapel 2,00
Florenz 2,05
„Mailand P. ., ,0,53.
Dazu kommt aber noch, daß diese Erhöhung
insofern eine außerordentlich einschneidende Rück
wirkung ausübt, als die hiesigen Werke sich den
italienischen Usancen anschließen mußten und
zumeist franco Transport nach Italien verkauft
haben, so daß sie die Fracht-Differenz selbst zu
bezuhlen und also ganz erhebliche bare Verluste
zu erleiden haben. Die Opfer, welche die deutsche
Eisenindustrie bisher gebracht hat, um in Italien
an der Hand der Gotthardroute festen Fuß zu
fassen, würden deshalb vergeblich gebracht sein,
wenn hier nicht Abhilfe geschaffen wird. Wenn
man vom reinen Rechtsstandpunkte ausgeht, so
könnte sich unsere Industrie unbedenklich darauf
berufen, daß die deutschen Eisenbahnverwal—
tungen für den von ihnen veröffentlichten Tarif
haftbar sind; auf Grund dieses Tarifs gehört
das Façoneisen unzweifelhaft in Kategorie 8,
so daß, wenn nunmehr bekannt gemacht wird,
Facçoneisen tarifiere auf den italienischen Strecken
in Kategorie 7, nicht wie vielleicht ein—
gewandt werden könnte, eine Deklaration
des Tarifs, sondern vielmehr thatsächlich
eine Forcierung des Façoneisens vor—
liegt, welche erst sechs Wochen später in Giltig—
keit treten, jedenfalls aber keine rückwirkende
Kraft besitzen kann. —
Außerdem besteht, worauf bei dieser Gelegen
geit hingewiesen werden mag, in der deutschen
Warenklassifikation hinsichtlich der Eisenariikel
noch die Unklarheit, daß neben „Eisen in Bän—
dern GBandeisen)“ auch „Eisen in Streifen
Flacheisen)* als in Kategorie 7 gebörig aufge—
führt wird. Da in Kategorie 8Eisen, façon—
niert, in Stangen, Stäben ꝛc. allgemein, und
zwar sowohl deutsch als italienisch, ausdrücklich
aufgezählt ist, so ist es unbegreiflich, warum in
der deutschen Klassifikation Flacheisen davon wie—
der ausgenommen und, trotzdem es minder—
wertig als Faconeisen ist, in eine höhere Ka—
tegorie versetzt wird. Auch hier erklären sich die
Widersprüche aus mangelhafter Uebersetzung des
italienischen Textes und mangelhafter Redattion
des deutschen; denn es heißt:
Deutsch:
Eisen, in Röhren, Säulen, Blechen, Bändern (Band
zisen) gher Streifen (Pandeißsen)
            
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