Full text : Allgemeine Arbeitsordnung für das Neunkircher Eisenwerk

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unterbrochen werden, arbeiten abwechselnd die eine Woche
von 6/2 Uhr morgens bis 6!/ Uhr abends und die
nächste Woche von 6!2 Uhr abends bis 612 Uhr mor—⸗
gens. Den Katzern und Eisenwiegern des Puddelwerkes,
den Walzern mit Ausnahme der Walzmeister, den
Schleppern und Eisenbindern ist es gestattet, nachdem
sie die ihnen zugewiesene Arbeit verrichtet haben, die—
selbe vor 62 Uhr, aber nicht vor 51/2 Uhr zu verlassen.
In derselben Weise können alle Arbeiter, welche sich
regelmäßig auf Tag- und Nachtschicht ablösen, die Arbeit
verlassen, sobald ihre Ablösung angetreten ist. Der
Schichtwechsel findet Sonntags in der Weise statt, daß
die Tagschicht die Arbeit am Samstag 6!/ Uhr abends
beendet und sie am Montag abends 6/ Uhr wieder
aufnimmt. Die Nachtschicht beendet ihre Arbeit Sonntag
früh 6!/2 Uhr und beginnt dieselbe wieder Montag früh
6*//2 Uhr. Die Arbeit ruht an Feiertagen in folgender
Weise: Am Neujahrstage vom 31. Dezember 61/ Uhr
abends bis zum 2. Januar 6/ Uhr morgens; zu Ostern
vom Gründonnerstag abends 6/ Uhr bis Dienstag
nach Ostern morgens 62 Uhr; am Buß- und Bettage,
Christi⸗Himmelfahrts- und Allerheiligen-Tage von mor—⸗
gens 6/2 Uhr bis andern morgens 6s Uhr; am Frohn⸗
leichnamstage von morgens 66/2 Uhr bis abends 6!
Uhr; zu Pfingsten von Samstag Abend 6 Uhr bis
Dienstag früh 61/2 Uhr; an der Neunkircher Kirchweihe
im August von Sonntag Morgen 6!/ Uhr bis Dienstag
Abend 6/ Uhr; zu Weihnachten vom 24. Dezember
abends 66/2 Uhr bis 27. Dezember morgens 6 Uhr.

In besonderen Fällen kann die Arbeit auch an Sonn—
und Festtagen abends 612 Uhr wieder aufgenommen
werden, doch muß auch dann jeder Arbeiter mindestens
alle 14 Tage eine die Zeit von morgens 62 Uhr bis
abends 614 Uhr umfassende 24stündige Ruhepause er—
halten. Im übrigen ist die Arbeit an Sonn- und Fest—
tagen untersagt und kann nur zur Ausführung solcher.
            
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