Full text : Allgemeine Arbeitsordnung für das Neunkircher Eisenwerk

trieb des Werkes an Wochentagen verhindert werden
würde.
Insofern diese Arbeit länger als 3 Stunden dauert
oder den Arbeiter am Besuch des Gottesdienstes hindert,
darf ein Arbeiter nicht an zwei aufeinander folgenden
Sonntagen damit beschäftigt werden.
Die jugendlichen Arbeiter, welche in diese Kategorie
gehören, unterbrechen ihre Arbeit außer der Mittags—
pause stets morgens von 81/2—9 Uhr und nachmittags
von 412-5 Uhr; sind sie in der Sacknäherei beschäf—⸗
tigt, so arbeiten sie des Nachmittags von 2—-851/2 Uhr
mit einer Pause von 441/3 Uhr. Die jugendlichen
Arbeiter arbeiten an je 2 Tagen in der Woche nur bis
mittags 121/2 Uhr und sind verpflichtet, an diesen Tagen
nachmittags von 21/2—5*/4 Uhr die Fortbildungsschule
zu besuchen. An Sonntagen und des Nachts dürfen sie
nicht beschäftigt werden.

8. 2.
Arbeiter, welche nur bei Tage ohne Rücksicht auf die
Tageshelle beschäftigt werden, arbeiten das ganze Jahr
hindurch von morgens 612 Uhr bis abends 6/ Uhr,
mit Pausen von 81/2— 88/2, I2/—It/ und At/2--Ael
Uhr. Folgenden Arbeitern ist es gestattet, nach Been⸗
digung der ihnen zugetheilten Arbeit dieselbe vor 6h,
aber nicht vor abends 510 Uhr zu verlassen: den Sätz⸗
Fahrern, Werks-Putzern, Praschen-Fahrern, Zug⸗-Putzern,
Kohlenbahn-Arbeitern, Praschen-Waͤschern, Bassin⸗Entlee⸗
rern und Schutt-Fahrern der Praschen-Wäsche, Schlamm⸗
Fahrern des Pud delwerkes, Masseln-Fahrern der
Hohöfen und den Praschen-Fahrern und Schleppern
des Walzwerkes. Hirnsichtlich der jugendlichen
Arbeiter und der Sonntagsarbeit gilt das im 8. 1
Gesagte.

8. 3.
Arbeiter, welche auf Tag- und Nachtschicht in Be⸗
trieben beschäftigt sind, welche an Sonn⸗ und Feiertagen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.