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Kraftfkoffzuteilung: Für die Heimführung
auf der Straße werden den aus dem freigemachten Se.
siet fammenden Perfonenfraftwagen und YNußfraftjahrzeugen
der für die Heimfahrt notwendige Kraft
itoff von den Wirfkfhaftsämtern des Bergungsortee
1a VBorlage des Heimkehrerfcheines bezw. des SGeneh
nigungsbefcheides für die Wiedereröffnung des Be
irtebes im freigemacdhten Gebiet zur Berfügung geftellt.
Sofern der Antrangport zur und der Abtransport von
der Bahn mit eigenen Laftfraftwagen erfolgt, find die
Zreibitefimengen in gleidher Weile von den Wirtki(haftsämtern
des Bergungsortes oder Heimatortee
anzufordern.
VI. Regelung der Materialbereitftellung und der
Warenbelieferung.
a) Materialien:
— Die für die Wiederinftandfegung der Betriebe bendtfigten
Baumaterialien (Baueijen, Holz, Zement
a[w.), Towie der Heinere Bedarf an Eifenwaren werden, fo
veit es ih um FMeinere Mengen handelt, von den Wirt.
'haftsämtern nad) Ueberprüfung der geforderten Mengen
durch Aushändigung der entipredenden Kennziffern ufw. be:
seitgeftellt oder andernfallg vom Bezirkswirtkfchaftsamt Kaitjerslautern,
Bismareffiraße 37C. Dem Sonderbeauffragfen
für die Wiedereinräumungs-Sonderfontkingente,
Gamwirtfhaftsberater Böfing, fehen entipredjende Konfingente
zur Verfügung, die er auf die Wirtfhaftsämter verteilt
bat und laufend nachfüllt. Den Handwerfgfammern hat er
Zur befonderen
Ab Mitte diefer Woche ift die Yuduftrie- und Handels.
fammer zu Sanrbrücfen in Saarbrüden 1, Hindenburg:
Araße 9, Fernruf 28921, zunächft mit einigen Sadıdearbeitern
befeßt,
Wir machen darauf aufmerffam, daß folgende Antrags:
yordruce bei der Ynduftrie- und Handelskammer zu
Saarbrücden, 3. Zt. Neuftadt a. d. Weinitraße, Kaifer:
fraße 11— 13, erbältlih find:
a) Anträge zur Werkerhaltungsbilfe,
b) Anträge zur Sachfehädenfeftftelung, und zwar
Mantelantrag (rofa),
Einzelantrag für Yuduftric und Handel (grau),
Borfjhußantrag für Yauduftrie und Handel (grau)
Zur Erleidterung der Ausfülung diefer Antrags.
dordrucke wurde ein Merkblatt ausgearbeitet, das
auf Anforderung zur Berfügung ftebt.
DeINE
Saarpfälzifhe Wirtfhafts-Zeitung Nr. c
außerdem zur Bejchaffung von Werkzeugen ulm. unmifttel
bar enfipredjende Kontingente zugeteilt.
Der Bedarf an MafdhHinen wird nach befondereı
Regelung auf Srund einer Sonderregelung des Bevolnäch
tigten für die Mafchinenproduktion bevorzugt gedeckt.
Näheres ift aus dem Sonderrundfdhreiben der In
duftrie- und Handelskammer zu entnehmen.
Material zur Yuftandfeßung der Energie. unt
Wafjferleitungen wird unmittelbar über die Ber
jorgungsbefricbe (ftädt. Werke uf.) bereitgeftellt, dener
enfiprechende Konfingente zugewiejen find.
b) Warenbelieferung:
Der NReichswirtichaftsminifter hat mit Erlaß vom
2.7. 1940 — & 27146/40 — die in Betradgt fommender
Neichs- und Wirkjhafksgruppen angewiejen, alles zu veran
faffen, daß die Belieferung der wieder zu hefiedelnden weft
‘ihen Grenzgebiete mit den benötigten Waren für den Be
darf der Bevölkerung für den yerfönlihen Sebraud und Fi
die Befeitigung der umfangreihen Schäden [ofort ir
vollem Umfang einfeßt und die Facharuppen und Sirmen entf
iprechend anzuweifen,
Die Meichsftellen Haben ebenfalls befondere Anwei
‚ungen und NMegelungen gefroffen, die die tatfächlihe Bereit
tellung der benötigten Waren und Stoffe fihern werden.
Es ift zu ermarfen, daß durdy diefe großes VBerftändnie
Für unjere Lage zeigenden, großzügigen NMegelungen auch die
Waren- und Materialverforaung vpraktiih obne Störungen
nısalich Tein wird.
Beachtung!
Außerdem beftehen folgende Bordruce zur Sachfhädenfeft:
tellung, die bei den für den ehemals freigemacdhten Heimator:
‚uftändigen Landräten bezw. Oberbürgermeiftern (unterer
NWerwaltunasbehörden) anaefordert merden Fönnen:
Einzelantrag für das Handwerk (hellgrün),
DBorichußantrag für das Handwerk (helgrün),
Einzelantrag für die Land- und Forftwirtjhaft (hellbraun)
Einzelantrag für Be: und BVerarbeiter und Verteilo
landwirtfchaftliher Erzeugnifjie (hellbraun),
Einzelantrag für fjonftige Berufe (hellblau),
Einzelantrag für Wohngebäude (hellgelb),
Einzelantrag für Hausrat und SGehrauchsgegenftände
weiß).
TON
KRIEGSHILFSWERK FÜR LAS DEUTSCHE ROTE KREUZ