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’, Warenhäuser, Einheitspreis-, Serienpreis-, Kleinpreisder
andere durch die besondere Art der Preisstellung
gekennzeichnete Geschäfte, Filialunternehmen,
Versandgeschäfte, Werkskonsumanstalten und
Konsumvereine;
Betriebe, die nach den im Deutschen Reich geltenden
Grundsätzen der Reichskulturkammer und ihren Gliederungen
angehören würden (z. B. Lichtspielunternehmen,
Theater, Kleinkunstbühnen, Buch-, Musika:-lien-
und Zeitschriftenhandlungen, Kunsthandlungen,
Zeitungsverlage, Konzertvermittlungen, Musik-Erziehungsinstitute
und dergl.);
landwirtschaftliche Betriebe.
(2) Der Chef der Zivilverwaltung kann Einzelfälle deı
in Abs. 1 unter Buchstabe a aufgeführten Art zur Entscheidung
an sich ziehen.
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5
Antrage auf Erteilung der Genehmigung sind bei den
Genehmigungsbehörden schriftlich einzureichen.
Ss 6.
Vor der Entscheidung haben die Genehmigungsbehörden
den Beauftragten des Chefs der Zivilverwaltung bei
der Handelskammer Metz, den Beauftragten des Chefs der
Zivilverwaltung bei der Handwerkskammer Metz oder die
für die sonstigen Wirtschaftszweige zuständigen wirtschaftlichen
Selbstverwaltungseinrichtungen oder die später an
Ihre Stelle tretenden amtlichen Berufsvertretungen gutachtlich
zu hören. Diese Stellen haben ihrerseits die Stellungnahme
der in Lothringen gebildeten Fach- und Berufsorganisationen
einzuholen.
& 7.
(1) Die Grundsätze für die Erteilung der Genehmizungen
bestimmt der Chef der Zivilverwaltung für die
öinzelnen Wirtschaftszweige.
(2) Entscheidungen der Genehmigungsbehörden müssen
schriftlich ergehen und mit Gründen versehen sein.
8 8.
Die einmonatige Frist, innerhalb deren gemäß $ 4 der
Verordnung die Genehmigung des genehmigungspflichtigen
Rechtsgeschäits beantragt sein muß, beginnt für Rechtsyeschäfte,
die bei Verkündung dieser Verordnung bereits
abgeschlossen sind, mit dem Tag nach der Verkündung
dieser Verordnung.
8 9.
Die Befugnis, auf Grund des $ 5 der Verordnung Ordıungsstrafen
zu verhängen, wird dem mit der Erteilung
von Genehmigungen beauftragten Landkommissaren (im
Stadtkreis Metz dem Stadtkommissar) insoweit übertragen,
als die Ordnungsstrafe im Einzelfall den Betrag von 500,—
Reichsmark nicht übersteigt.
8 10.
Gegen die Entscheidungen der Landkommissare (im
Stadtkreis Metz des Stadtkommissars) ist innerhalb zwei
Wochen die Beschwerde an den Chef der Zivilverwaltung
zulässig. Die Entscheidungen sollen eine Rechtsmittelbeleh-‘ung
enthalten.
Saarbrücken, den 11. November 1940.
Der Chef der Zivilverwaltung in Lothringen.
Bürckel.
Saarpfälzische Wirtschaftszeitung Nr. 16
Verkehrswesen )
Neue Kraftwagenlinie in Lolhringen.
Am 2. Dezember 1940 ist wieder eine Kraftwagenlinie
‘ir Stückgut als Schienenersatz von der Reichsbahndirektion
Saarbrücken in Lothringen eröffnet worden,
Sie beginnt auf dem früheren Grenzbahnhof H e m -
mersdorf und fährt von diesem Ausgangspunkt nach
‘“olgenden Orten:
Niedaltdorf—Gerstlingen-Busendorf— Freisdorf— Anslingen—Ebersweiler—Homburg-Biedingen—Bettsdorf.
Auf der Rückfahrt wird außerdem der Ort Pieblingen
in die Verkehrsverbindung einbezogen.
In Hemmersdorf, Homburg-Biedingen und Bettsdorf
;ind „Uebergangsabfertigungen‘“ eingerichtet, bei denen
lie Sendungem von der Schiene auf dem Kraftwagen und
ımgekehrt übergehen. Die neue Linie wird wöchentlich
irei Mal befahren, und zwar am Montag, Mittwoch und
7reitag. Der Wagen befördert Stückgut und Expreßgut
‚ach den Bestimmungen, die für den Eisenbahnverkehr
zelten.
Die Eisenbahn-Verkehrsämter Diedenhofen und Metz,
las Reichsbahn-Verkehrsamt Saarbrücken und die vorge-1annten
„Uebergangsabfertigungen‘““ geben auf Anfrage ge-1aue
Auskunft über Beförderungsbedingungen, Befördeungspreise
und alle anderen Einzelheiten.
Wertbriefdienst mit Lothringen und Elsaß,
Am 1. Dezember 1940 ist der Wertbriefdienst in
„othringen und im Elsaß, auch zwischen dem Reichspostzebiet
und diesen Gebieten nach den innendeutschen .Vorschriften
aufgenommen worden.
=
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beträgt RM. 3,—. Postscheckkonto des Verlages 8243 Saarbrücken. Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 7 gültig. Anzeigenannahme: Buchgewerbehaus
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