15. Dezember / 45. Jahrgang
ı. In Orten mit 3 und mehr Apotheken müssen auch während
der Mittagszeit diejenigen durchgehend geöffnet
zein, die jeweils den Nachtdienst versehen.
In Orten mit 2 Apotheken muß nach Vereinbarung unter
ihnen eine Apotheke während der Mittagszeit für dringende
Fälle dienstbereit sein.
In Orten mit nur einer Apotheke muß diese während
der Mittagszeit für dringende Fälle dienstbereit sein.
Daneben bleiben die Vorschriften der Apothekenbetriebsanordnung
über den Sonntags- und Nachtdienst und
bisher hierzu erteilte Annahmegenehmigungen bestehen.
An den Eingangstüren der Apotheken ist ein Aushang
über die Geschäftszeiten und ein Hinweis auf die nächstgelegenen
während der Mittagszeit geöffneten oder dienstbereiten
Apotheken anzubringen.
Sowohl die Lebensmittel- (A) als auch die sonstigen
Verkaufsstellen (B) haben dafür Sorge zu tragen, daß die
tür sie bestimmten Güter auch während der Mittagspause
angeliefert werden können.
Die Verkaufsstellen müssen gemäß 8 2 der Verordnung
über den Ladenschluß vom 21. 12. 1939 während der {festgesetzten
Verkaufszeit offen gehalten werden, jedoch kann
der zuständige Landrat bzw. Oberbürgermeister auf besonderen
Antrag in begründeten Einzelfällen nach Anhö6örung
der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
diese Verpflichtung aufheben.
Auf Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser
Anordnung finden die Strafbestimmungen über Verstöße
gegen die bisher geltenden Vorschriften Anwendung.
Meine Anordnung über Verlängerung der Ladenschlußzeit
in ländlichen Gemeinden im Saarland vom 2. September
1940 und die Bekanntmachung über Ausnahmen für die
offenen Verkaufsstellen auf dem Lande (in der Pfalz) vom
4. Juli 1939 sowie die Bekanntmachung über Ausnahmen
von der Sonntagsruhe in den Bedürfnisgewerben vom
13. April 1937 (für das Saarland) und die Bekanntmachung
über Ausnahmen von der Sonntagsruhe in den Bedürfnisgewerben
vom 9. November 1936 (für die Pfalz) einschließlich
der Nachträge werden durch die vorstehende
Regelung nicht berührt.
Die Befugnisse der Ortspolizeibehörden nach $ 22
Absatz 4 der Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938
/RGBI. I S. 447) bleiben ebenfalls unberührt.
Meine Anordnung vom 16. September 1940 über Festsetzung
des Ladenschlusses der Einzelhandelsgeschäfte sowie
die entsprechenden früheren Anordnungen werden aufgehoben,
Saarbrücken, den 27. November 1940.
Der Reichskommissar für die Saarpfalz.
Il. V.: gez. Barth.
Bekanntmachung über die Verkaufssonniage
vor Weihnachten 1940.
(Verordnungs- und Amtsblatt des Reichskommissars für
lie Saarpfalz Nr. 16 vom 7. 12. 1940 S. 98.)
Auf Grund des 8 105b Absatz II Satz 2 der Gewerbedrdnung
wird die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen
und Arbeitern beim Verkauf von Waren aller Art in den
offenen Verkaufsstellen des Einzelhandels am Sonntag, den
15., und am Sonntag, den 22. Dezember 1940, von 13 bis
18 Uhr zugelassen.
Saarbrücken, den 3. Dezember 1940.
Der Reichskommissar für die Saarpfalz.
Il. V.: gez. Binder.
ET
Errichtung einer Röchling-Verkaufsgesellschaft in Belgien.
Mit einem Aktienkapital von 1 Million belgische Franxen
ist in Charleroi die Societe Anonyme Carbo-Röchling
zegründet worden, die sich mit Ein- und Ausfuhr, Kauf
und Verkaut in Belgien und im Ausland, mit Handel und
Transport von Kohlen und anderen Brennstoffen und
ihren Nebenerzeugnissen, Erzen und anderen industriellen
Rohstoffen sowie allen industriellen Erzeugnissen in rohen,
nalbfertigem und fertigem Zustand befaßt. Vom den faujend
Aktien haben Dr. Kurt Röchling und Eduard Röchling,
die beide dıem Verwaltungsrat angehören, je 225 und
Max Röchlin& 200 übernommen.
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Vereinigte Saar-Elektrizitäts AG., Saarbrücken — Kraftverk
Wehrden.
„Die Hauptversammlung der Vereinigten Saar-Elektri-.itäts
AG. beschloß den Erwerb von 51 0©o der Anteile
jer Kraftwerk Wehrden GmbH., Völklingen, und die
Srhöhung des Aktienkapitals von. 4 Millionen auf 8,5 Milijonen
RM. Nach dem infolge der Neubewertung des
\nlagevermögens verzögerten Geschäftsbericht für das Ciechäftsjahr
1938 stieg die Stromabgabe 1938 weiter um
)0%. Der Rohertrag erhöhte sich auf 2,26 (i. V. 1,84)
Aillionen RM.
1. Fuchs-Waggon-Fabrik AG., Heidelberg.
Wie wir bereits in SWZ. Nr. 10 5. 244 berichteten,
st die Aktienmehrheit der obigen Gesellschaft an die
Jillinger Hüttenwerke übergegangen. In den aus diesem
‚urückgetretenen Aufsichtsrat wurden neu bzw. wieder
rewählt Generaldirektor Wilhelm Wittke, Berlin (Vorützender),
Kapitänleutnant z. V. Kurt Böcking, Abenheuer,
Dr. Ferdinand Rothe, Köln, Direktor Heinrich
<loeckers, Deutsche Bank, Mannheim, Oberbürgerneister
Dr. Karl Neinhaus, Heidelberg, Hüttendirektor
)tto Poensgen, Saarlautern, Dr. Karl! v. Schubert,
3otschafter a. D., Grünhaus. In der Hauptversammlung
ler Gesellschaft wurde außerdem dem Geschäftsabschlulß
nit 6 (5) % Dividende zugestimmt.
A\nnweiler Email- und Metall-Werke Aktiengesellschaft.
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft über das Gechäftsjahr
1939/40 (30. 6.) weist darauf hin, daß die Beriebe
in Annweiler und Bellheim wegen der Nähe der Front
;chwierigkeiten bei der Beschaffung von "Rohstoffen sowie
jei der Abbeförderung der fertigen Waren hatten und
trotz günstiger Umsatzentwicklung den Vorjahresstand
ıcht ganz erreichen konnten. Das Produktionsprogramm
'rfuhr eine wesentliche Erweiterung. Der Rohertrag berägt
2,58 (i. V. 2,97) Millionen RM., dazu 117 000 (4000) RM.
utßerordentliche Erträge. Der Reingewinn stieg auf 512418
300 237) Reichsmark ohne 39691 (33199) RM. Vortrag.
715.000 (225 000) RM. werden vor der Feststellung des
Jeberschusses den Rücklagen und 200000 (0) RM. der
Interstützungseinrichtung zugewiesen, Aus dem Ueberchuß
von 137 000 (110000) RM. erhält das 1,10 Millionen
zeichsmark betragende Aktienkapital wieder 6% Divijende,
die 35350 Genußrechte werden zum Nominalwert
yetilgt. Unter den 2,92 (2,58) Millionen RM. Umlaufvernögen
sind Vorräte mit 0,73 (1,31) Millionen RM. und
Varenforderungen mit 454000 (740000) RM. angegeben.
Die flüssigen Mittel stiegen auf 915.000 (13000) RM. und
ler Wertpapierbestand (Steuergutscheine I) auf 602000
350000) RM. Aut Grund der Steuergutscheine erfolgte
sonderabscheibung von 40000 RM.
Mitteilungen von
Berufung in den Beirat der Bezirksgruppe Saar
der Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie.
Der Leiter der Bezirksgruppe, Kommerzienrat Dr. H.
Röchling, hat im Einverständnis mit dem Leiter der Wirtschaftsgruppe
Herrn Adolf Klein, betriebsführender
Direktor der Mannesmannröhren-Werke Abt. Buß, Buß
Saar), in den Beirat der Bezirksgruppe berufen, N
En
Gau Westmark der NSDAP.
Eine Anordnung des Führers. .
Der Führer hat, wie die Reichspressestelle der NSDAP
bekanntgibt, folgende Anordnung erlassen:
Ich verfüge, daß der Gau Saarpfalz der NSDAP. mit
Wirkung vom heutigen Tage die Bezeichnung „Gau Westnark
der NSDAP.“ führt.
Berlin, den 7. Dezember 1940.
gez. Adolf Hitler