Full text : 45.1940 (0045)

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Saarpfälzische Wirtschaftszeitung Nr. 1t

Preisbildung und Preisübertvachung im Kricg.

Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Abschnittes
 IV der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4
September 1939 hat der Reichskommissar für die Preisbildung
 in einer Sondernummer seines Mitteilungs:
blattes I vom 30. November 1940 Anweisungen an
alle Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen herrausgegeben,
 denen sich ein Runderlaß über die An:
wendung der Preisstopverordnung bei sogenannten
kalkulierten Preisen und ein Runderlaß über die An:
wendung der && 22 ff. der Kriegswirtschaftsverordnung
sowie der Wortlaut der Verordnung über den Nachweis
 von Preisen und der Verordnung über Preis
auszeichnung anschließen. Wegen der grundlegender
Bedeutung, die dem Inhalt der Ausführungen ZzUkommt,
 geben wir sie im folgenden im Wortlaut
wieder:

An alle Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen!
(A -— 10 — 4542 vom 21. November 1940.)
im Kriege muß von jedermann verlangt werden,
daß er sich der Verantwortung, die er gegenüber seinem
 Volke hat, voll bewußt ist und insbesondere auch
sein Preisgebaren dementsprechend gestaltet. Ich habe
aber zu meinem Bedauern feststellen müssen, daß sich
die Preisdisziplin vielfach stark gelockert hat; Preisverstöße
 jeder Art häufen sich. Ich erwarte, daß die
Preisbehörden diesen Erscheinungen mit allen ihnen
zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten. In erster
Linie besteht diese Notwendigkeit bei allen Verbrauchs
gütern, denn eine Erhöhung im Verbrauchsgütersekto1
wird erfahrungsgemäß leicht zum Vorwand für Lohn:
erhöhungen genommen. In der Vergangenheit waren
es aber gerade die Lohnerhöhungen, die immer wiede1
Ursache für das Ansteigen der verschiedensten Preise
gewesen sind. Um die Arbeit der Preisbehörden noch
stärker zu aktivieren und um insbesondere den Preisüberwachungsbehörden
 eine noch größere Schlagkrafi
zu verleihen, habe ich die nachstehend erörterten Anordnungen
 erlassen, die sich beziehen:
\. auf die Handhabung des 8 22 KWVO. als den für
die Bildung und Ueberwachung der Preise in gleiche
Weise verbindlichen Rechtssatz, der iede Preistreiberei
 verbietet;
auf die sogenannten kalkulierten Preise, durch deren
Berechnung sich Teile der Wirtschaft bisher den
Preisgeseizen entzogen haben;
auf die Pflicht der Hersteller und Großhändler zum
Nachweis der Preise und ihres Zustandekommens;
auf die Zusammenfasung aller Bestimmungen über
die Preisauszeichnung in einer einheitlichen Verordnung.

Zu 1: Die Bestimmung des $ 22 KWVO. gibt nicht
nur jedem Wirtschaftler eine unmittelbar verpflichtende,
 klare Richtschnur für sein Preisgebaren, SOndern
 sie ist auch ein wirkungsvolles Mittel für die
Bildung und Ueberwachung der Preise durch die Preisbehörden.
 Wenn die Stopverordnung im wesentlicher
die Umstellung der Wirtschaft im Rahmen des Vierjahresplans
 zur Kriegswirtschaft hin ohne Erschütterung
 gewährleisten sollte und deshalb gleichzeitig auch
eine gewisse Unbeweglichkeit der Preise nach unten
bewirkte, muß demgegenüber unter der Geltung der
KW/VO jeder unter Finsatz seines hesten wirtschaft

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lichen Könnens der Allgemeinheit dienen und grund
sätzlich auch unter den höchstzulässigen Preisen an:
bieten, wo es ihm bei lauterem Wettbewerb nur immeı
möglich ist.
Für die mit Preisbildungsaufgaben beauftragten
Stellen ergibt sich daraus, daß sie bei der Einführung
neuer Preise und bei der Erteilung von Ausnahme:
bewilligungen besonders strenge Maßstäbe anleger
und diesen Notwendigkeiten Rechnung tragen müssen
Es wird in Zukunft nicht der Nachweis einer Kostenerhöhung
 genügen, einen Preiserhöhungsantrag ZU
rechtfertigen. Die Wirtschaft kann auch nicht die Erhaltung
 eines Gewinnes in jedem Fall fordern, deı
unter normalen wirtschaftlichen Verhältnissen als ge:
rechtfertigt anzusehen ist. In der :Kriegswirtschaft muß
vielmehr auch von dem Produzenten verlangt werden,
daß er unter vorübergehendem Verzicht auf den ihm
üblicherweise zukommenden Gewinn zum Besten der
Allgemeinheit weiter mit allen Kräften produziert und
daß er, wenn es absolut notwendig werden sollte, so:
gar‘ seine Reserven angreift und in den Dienst der
allgemeinen Sache stellt.
Zu 2: Bei der Handhabung der von mir erlassenen
Preisvorschriften haben sich Unterschiede zwischen
den Stoppreisen und den Kostenpreisen entwickelt. Soweit
 es sich dabei um durch Sondervorschriften (LSO.,
Spinnstoffverordnung, Lederverordnung) geregelte
Kostenpreise handelt, soll es hierbei einstweilen. sein
Bewenden haben. Dagegen sind Mißstände dort fest.
zustellen, wo die Wirtschaft von jeher den Preis auf
der Kostengrundlage errechnet hat (sogenannte kalkulierte
 Preise). Bei derartigen Erzeugnissem hielt sie
sich teilweise weder durch die Preisstopverordnung
noch durch die für Kostenpreise erlassenen Sondervorschriften
 für gebunden. Diese Umgehungen des
Preiserhöhungsverbots werden in Zukunft nicht mehr
möglich sein; durch einen klarlegenden Runderlaß über
derartige „kalkulierte‘“ Preise werden die bestehender
Mißstände beseitigt.
Zu 3: Eine wesentliche Schwierigkeit für die Preisüberwachung
 in der Produktionsstufe liegt erfahrungsgemäß
 in den mangelhaften Unterlagen über das Zu:
standekommen des Preises. Aufzeichnungen über Kalkulationen
 oder die sonstigen Grundlagen der Preiserrechnung
 sind keineswegs eine Selbstverständlichkeit
und überall vorzufinden. Das Vorhandensein solcher
Unterlagen ist aber Voraussetzung für eine schnelle
Ueberprüfung der Zulässigkeit der Preise. Zur Ermög:
lichung einer wirksamen Preisüberwachung, insbeson:
dere auch in der Produktionsstufe, habe ich deshalt
eine Verordnung über die Aufzeichnung von Preiser
erlassen. Durch ihre Bestimmungen werden die Vor
aussetzungen für eine schlagkräftige Preisüberwachung
geschaffen; gleichzeitig wird jeder Unternehmer ge:
zwungen, sich Klarheit zu verschaffen und über seinf
Preisstellung Rechenschaft abzulegen
Zu 4: Welche Bedeutung der Preisauszeichnung
und der Führung von Preislisten im Handel zukommt
ist jedem Preisüberwachungsorgan hinlänglich bekannt
Ich habe es für angezeigt gehalten, die verschiedener
Bestimmungen auf diesem Gebiete zusammenzufasser
und zu vereinheitlichen Cierade in Zeiten. in denen dir
            
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