15. Dezember / 45. Jahrgang
besonders die vielfach ungesunde Verquickung von
Leistungslöhnen und Soziallöhnen.
Besonders sorgfältig innerhalb der allgemeinen
Lohnordnung sei der Richtigstellung des sogenannten
Westostgefälles zuzuwenden, das früher dem gleichen
Preisgefälle angeglichen war. Dieses Preisgefälle habe
sich jedoch seit 1933 (landwirtschaftliche Marktordnung)
wesentlich ausgeglichen, ohne daß die Löhne
dieser Entwicklung bisher gefolgt seien. Staatspolitisch
sei es nötig, die unerwünschte Ostwestwanderung in
einen Zuzug von Westen nach dem Osten zu verwandeln,
um so den neuen deutschen Ostraum richtig unc
dauerhaft zu besiedeln. Hierzu werde es verschiedent
lich durchschneidender Maßnahmen bedürfen, in dereı
Rahmen sich die Lohnpolitik einzupassen habe. Nach
Beendigung des Krieges müsse die Neuordnung der
Löhne und Gehälter, die infolge des Wiederaufbaues
der deutschen Wirtschaft und infolge der Aufrüstung
sowie auch während des Krieges nicht möglich gewesen
sei, vollzogen werden. Denn sie sei zugleich
die Voraussetzung für die richtige Verteilung der
Arbeitskräfte. — Für die ausländischen fremdvölkischen
Arbeiter sei ganz allgemein kein Dauereinsatz
sondern nur ein vorübergehender Einsatz anzustreben
Denn auch auf den Arbeitseinsatz müssten die Grund
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sätze der Wirtschaftsautarkie Anwendung finden. Niemals
dürften zum Beispiel die Ernährung und die
Wehrwirtschaft von der Mitarbeit ausländischer Arbeitskräfte
abhängig werden. Das gelte besonders
auch für den deutschen Bergbau, für dessen Nachwuchs
nicht nur die Bevölkerung der bergbaulichen
Gebiete, sondern das ganze deutsche Volk zu sorgen
habe. Würde im deutschen Bergbau wie vor dem
Weltkrieg große Massen ausländischer Arbeiter eingesetzt
werden, so würde damit die Wertung des
Bergmannnberufes, sein Nachwuchs und seine mit
allem Nachdruck anzustrebende soziale Entwicklung
gefährdet werden. —
Staatssekretär Dr. Syrup schließt seine vorstehend
in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegebenen Ausführungen,
die die Bedeutung des Arbeitseinsatzes in der
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft aufzeigte, mil
der Feststellung: „Arbeitseinsatzpolitik ist ein wesentlicher
Bestandteil der Staatspolitik überhaupt.
Seine Bedeutung ist deshalb besonders groß, weil die
Maßnahmen der Arbeitseinsatzpolitik nicht Rohstoffe,
Ein- und Ausfuhrgüter, Finanzen, Kredite oder dergleichen,
sondern den schaffenden deutschen Men:
schen, das deutsche Volk selbst betreffen.‘
Dr. Karl Bernhard.
AEG:
Behandlung von Waren und Vorräten im nichtfreigemachten
Gebiet, die Betrieben im freigemachten Gebiet
gehören.
Bescheid des RFM. vom 17. September 1940 — S 3231 —
A 217 IL
Die Reichsgruppe Industrie hat in einer Eingabe an
das RFM. darauf hingewiesen, daß im RdErl. vom 28. 5.
1940 (RStBI. S. 569) über die steuerliche Auswirkung
der Freimachung im westlichen Grenz:
gebiet unter 4 Abs. 1 zwar bestimmt sei, daß Einheitswertfeststellungen
auf den 1. Januar 1940 nicht vorgenommen
werden Sollten für den in diesem Gebiet befindlicheim
Grundbesitz und für die stillgelegten gewerblichen
Betriebe, die ihren Sitz im genannten
Gebiet hätten; nicht aber sei klargestellt die Frage, wie
die Fälle zıt behandeln seien, in dienen der Sitz (bzw.
die Leitung) des Betriebes sich außerhalb des Grenzgebietes
befinde (z. B. in Dortmund), im freigemachten
Gebiet (z. B. in Saarbrücken) aber Maschinen, Betriebsvorrichtungen,
Lagervorräte usw. sich befänden. Daraui
hat der RFM. folgenden Bescheid erteilt:
„Einheitsbewertung 1940; Behandlung von
Wirtschaftsgütern im freigemachten. Gebiet, die Betrieben
im nicht freigemachten Gebiet gehören.
Betriebsgrundstücke und Gewerbeberechtigungen, die
sich im freigemachten Gebiet befinden und einem Betrieb
im nichtfreigemachten Gebiet gehören, bleiben bei der Ein
heitswertfeststellung für diesen Betrieb auf den 1. Jamiar
1940 außer Ansatz (Hinweis aut Abschnitt 4 Absatz 2
meines Erlasses vom 28. Mai 1940, RStBl. S. 569).
Ich bin damit einverstanden, daß diese Regelung auıch
aut Maschinen, auf Warenvorräte und aut andere Gegenstände
‘angewendet wird, die sich im freigemachten Gebiet
befinden und nicht genutzt werden. Schulden, die mit
Solchen Wirtschaftsgütern in witrschaftlichem Zusammennang
stehen, sind ebenfalls nicht zu berücksichtigen (Hinweis
auf Ahschnitt 4 Ahsatz 4 des hezeichneten Erlasses) “
Stichlage für die Beendigung der Wiederbesiedlung
freigemachler Gemeinden im Westen.
Durch Runderlaß vom 29. 11. 1940 I Ra 3499/40—130
(RMBIUV. Nr. 49 vom 4. 12. 1940 S. 2188 g) hat der Reichsinnepminister
nachstehende Stichtage für die Wiederbesiedlung
freigemachter Gemeinden im Westen bekanntgegeben
Saarpfalz.
Landkreis Germersheim
Gemeinde Büchelberg 16. 9. 1940
Gemeinde Freckenfeld 16. 9. 1940
Gemeinde Hagenbach 16. 9. 1940
Gemeinde Maximiliansau 16. 9. 1940
Gemeinde Minfeld 16. 9. 1940
Gemeinde Schaidt 16. 9. 1940
Gemeinde Vollmersweiler 16. 9. 1940
Gemeinde Berg 1. 10. 1940
Gemeinde Neuburg 1. 10. 1940
Gemeinde Scheibenhardt 1. 11. 1940
Durch Runderlaß‘ des Reichsinnenministers vom 6. 12
1940 — I Ra 3528/40—130 (RMBHV. Nr. 50 vom 11. 12. 1940
S. 2216i) werden außer den Stichtagen für die Wiederbesiedlung
freigemachter Gemeinden im Westen des Regierungsbezirkes
Trier noch folgende Stichtage für die
Saarpflalz bekanntgegeben:
Saarpfalz.
Landkreis St. Ingbert:
Gemeinde Aßweiler
Gemeinde Ballweiler
‚Gemeinde Biesingen
Gemeinde Blickweiler
Gemeinde Erfweiler-Ehlingen
Gemeinde Heckendalheim
Gemeinde Ommersheim
Gemeinde Ormesheim
Cameinrle WinHercheir: