15. Yuni / 45. Yahrgang
Poftkarten und Briefe müffen deutlich und leicht legbar,
auöglichft mit der Schreibmafchine gefhrieben fein. Briefe
jefebäftlihen Yubhalts find nur in Sohreibmafdinen:
oder Drucdfhriftk zuläffig. Zeitungen
ınd Zeitfchriften dürfen nur vom Verlag oder von der
Druckerei überfandt werden. Die für den nichffeindlihen
Ausländer beftimmten Empfängerabfjhnitte von Poftan:
meifungen u. dgl. dürfen nur Mitteilungen enfhalten, die
fi&® auf den Zahlungsgrund beziehen. Alle Sendungen
muffen auf der Außenfeite die vollftändige Anferift
des Abfenders (Vorname, ZJuname, ftändiger Wohnfig und
Straße) fragen.
Das UYufkleben von Poftwertktzeidhen auf
die Sendungen dur den Abfender tft verboten, dem.
zemäß aud)y dag Einwerfen in Brieffäften. Die Poftgebhübcen
münfen vielmehr am Schalter bar enfridtef
werden.
Eine Ausnahme von diefer leßten BVBorfhrift ift nur
bei Benußung fogenannter Abfenderfreiftempler gegeben unt
hür foldhe Abfender, die zum Auslandsfernfpred- oder Aus
(andstelegrammverFehr zugelaffen find, welde ihre Sen
dungen felbft mit Poftwertzeihen verfehen fönnen. Dei der
Einlieferung müffen fie allerdings eine Befheinigung über
ie erteilte Zulaffung zu diefen Auslandsverkehren vorweifen.
Alle übrigen Einlieferer von Auslandsfendungen müßfen fih
yurd) einen behördlihen Ausweis mit Lichtbild (z.B. Kennfarte,
Daß ufw.) ausweifen.
Sit der Einlieferer nicht zugleid Abfender, fo muß auf
ser Außenfeite des Umfchlags außer der Anfehrift des Ab:
Tenders zufäßlih aud) die des Einlieferers angegeben werden.
Telegramme nad) dem nidtfeindlihen Ausland dürfen
yon Firmen, die zu diefem Telegrammverkehr zugelaffen find,
zntweder in offener Sprache oder nad folgenden Codes.
UABE-, UWeme-, Alpha-, Bentley, Boe-, Bremer Baumwoll-,
Hapag/Lloyd-, Moffe- oder Peterfen-Code oder nad) dem
Xnternationalen Hotelfchlüffel aufgegeben werden. Nicht zuzelaffene
Firmen müffen. einen Genehmigungsvermerf der
juftändigen Ynduftrie- und Handelskammer für jedes Tele
gramm einholen. Außerdem haben fie die Möglichkeit, Tele
gramme telefonifdy ihrer Ynduftrie- und Handelskammer
durchzugeben, die diefe dann aufgibt. Dies kommt vornehmlid
dann in Frage, wenn die Firma nicht am Siß einer
Nnduftrie- und Handelskammer anfäffig if. Bei Aufgabe
zineg Codetelegramms muß auf dem Telegramm angegeben
jein, nad) weldem Code der Ynbhalt verfhlüffelt ift.
Für den Yulandsnachrihtenverfehr ficht die Berordnung
Befchränkfungen oder befondere Auflagen vor, wenn
diefe aus Gründen der Krieasführung notwendig erfheinen.
£uftpoft Neapel-Bandoeng.
Die Luftpoft Neapel-Bandoeng wird von der Deutfchen
NReichspoft vorläufig nicht mehr benußt. Cuftpoftfendungen
nad ran werden daher der Luftpoft Berlin-Meoskan zugeführt.
Sie müffen den Vermerk „Mit Luftpoft bis
Moskau‘ fragen. Der CLuftpoftzufdlag beträgt Für je
20 Gramm 10 Nyf
Doftpaketdienft mit Norwegen.
Der Poftpaketdienft mit Norwegen (über Schweden)
;ft wieder aufgenommen worden.
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San Der Führer hat gevufen-5
Shuinge dein OPFER
% SE KRIEGSHILFSWERK FÜR DAS DEUTSCHE ROTE KREUZ
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Außenhandel
handelsverkehr mit Rußland,
Yerfand von Druckichriften.
Die Poftverwaltung der Union der Sozialiftifjchen
Sowjet-NRepubliken hat nunmehr mitgeteilt, daß Kataloge,
Preisverzeidhniffe und andere Drucfacdhen an die Anfehrift
der ftantlihen Ynftitute und Genoffenfdhaften in unbefchränk:
ter Anzahl ohne befondere Einfuhrerlaubnig der Organe dee
Bolkgkommiffariatg für Außenhandel alg Druckfachen unt
in Poftpaketen verfandt werden Fönnen.
Ehenfallg fönnen Warenproben an die fantlichen
Organifationen ohne weiteres verfandt werden, vorausgefeßt,
daß der Ynbhalt mengenmäßig nicht die Eigenfchaft einet
Handelsware hat.
Die Poftdienfiftellen find entfprechend unterrichtet wor:
den.
Urfprungsjeugniffe für Sendungen nadı Kumänien,
Es befteht VBeranlaffung, darauf hinzuweifen, daß nach
mie vor Für alle Warenfendungen, die auf dem
Poft- oder Frachfweg in Rumänien eingehen, Urfprungs-[yeugniffe
beigefügt werden müffen, gleichgultig, ob die
in Frage kommende Ware in Rumänien Kontkingentiert il
oder nicht. Die Urfprungszeugniffe werden für jede
Sendung in drei Eremplaren verlangt
Formulare für diefe Urfprungszeugniffe find bei den Yndu:
ftrie- und Handelgfkammern erhältlidh. Der deutfhe Urfprung
der Ware wird von den Ynduftrie- und Han:
delgfammern beftätigt. Das für den deuffehen
Sieferanten zuftändige rumänifdhe Konfulat hat
dag Urfprungszeugniszu beglaubtiqgen.
3ollvorfchriften im Derkehr mit Eftland,
nn einer foeben erlaffenen Beftimmung der eftnifchen
Zoflverwaltung wird nodmals darauf hingewiefen, daß die
Aandelsfakturen, auf Grund deren die Zollabfertigung er
folgt, in jedem Falle Angaben über den Waren:
empfänger, über Art der VBVerpadung,
Kollianzahl, Marken, Nummern unt
Bruktogewidt, handelgsmäßige Benen:
nung der Ware mit Angabe des Materials
und Netto. fowie RNeinnetkttogewidt für
jeden einzelnen Artikel enthalten müffen.
Aus der Faktura muß ferner der Urfprung der
Waren, ihr Werk im Urfprungs- oder Ber:
faufsland {owie Ort und Datum der Red:
nungsausftellung und fOließlidh der Name
om Erzeuger oder vom Berkäufer der
Ware hervorgehen. Fehlt ein Teil diefer Angaben oder
ind diefelben nur unvollftändig formuliert, fo kann die
zfinifdhe Zollverwaltung eine Gebühr in Höhe von 3 v. N.
deg Aollwertes erheben.
Messen und Ausstellungen }
Leipziger Kerbftimeffe.
Nacdy dem großen Erfolg der Internationalen Leipziger
Srübhjahrsmeffe 1940 feht nunmehr endgültig feit, dat
aud) die Leipziger Herbfimeffe troß des Krieges ftattfinden
mird. Der Termin if auf den 25. bis 28. Auqgufi
diefes NVahres feftgefebt worden.
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