Full text : 45.1940 (0045)

Il. Dezember / 45. Jahrgang

Gemeinde Höheischweiler
Gemeinde Höhmühlbach
Gemeinde Hengsberg
Gemeinde Gersbach
Gemeinde Fehrbach
Gemeinde Dahn
Gemeinde Busenberg
Gemeinde Erlenbach
Gemeinde Simten
Ortschaft Niedersimten
Ortschaft Obersimten
Gemeinde Winzeln
Gemeinde Windsberg
Gemeinde Schindhard
Gemeinde Erfweiler
Gemeinde Bruchweiler
Gemeinde Bundenthal
Gemeinde Rumbach
Gemeinde Lemberg
Ortschaften Langmühle, Glashütte,
Kettrichhof, Rodalberhof
Gemeinde Fischbach bei Dahn 16. 10. 1940
(ohne Petersbächel)
Landkreis Saarlautern:
Gemeinde Siersburg
Ortsteil Itzbach
Gemeinde Hemmersdorf
Landkreis Bergzabern:
Gemeinde Bergzabern
Gemeinde Hergersweiler
Gemeinde Kapellen-Drusweiler
(einschl. Deutschhof und
Kaplaneihof) 1. 10. 1940
Gemeinde Oberhausen 1. 10. 1940
Gemeinde Dierbach 1. 10. 1940
Gemeinde Vorderweidenthal 1. 10. 1940

Sozialanordnungen über Lothringen (Seite 432 ff.)

Urlaubsgewährung
an rückseführte Gefolsschaftsmitglieder 1940 (S. 416)

Gemeinschafishilfe der Wirtschaft (Seite 416).

Den Betriebsführern ,
zur ganz besonderen Beachtung!
Arbeiterurlauberverkehr
zu Weihnachten /Neujahr 1940/41.
Die Reichsgruppe Industrie teilt mit Rundschreiben
X/4530/40 (K Ill/4a) vom 20 Navemher 1040 1, a. folgendes
 mit:
„Mit Rücksicht auf den zu erwärtenden gesteigerten
allgemeinen Verkehr zu Weihnachten/Neujahr 1940/41, insbesondere
 den Urlauberverkehr der Wehrmacht sowie der
ausländischen und inländischen auswärts beschäftigten Arbeiter
 sind zur Lenkung der aufkommenden großen Vir--kehrsströme
 wirksame Maßnahmen erforderlich.
Die Regelung des Urlauherverkehrs der Wehrmacht
ist eingeleitet,
Zur Bewältigung des zu erwartenden Gesamtverkehrs
wird für die Zeit vom 20. Dezember 1940 bis 6.
Januar 1941 der Regelfahrplan für den Fernverkehr
und nötigenfalls auch für den Bezirkeverkehr in mäßigem
IJmfance verdichtet. soweit dies neben der Durch-417



Gemeinde Blankenborn
Gemeinde Birkenhördt
Gemeinde Dörrenbach
(einschl. Heyhof)
Gemeinde Böllenborn
(ohne Reisdorf)
Gemeinde Klingenmünster
(Kreis-, Heil- u. Pflegeanstalt)
Landkreis Merzig:
Stadt Merzig
Gemeinde Harlingen
Gemeinde Saarhölzbach
Gemeinde Mettlach
Gemeinde Besseringen
Gemeinde Merchingen
Gemeinde 3ietzen
Gemeinde Menningen
Gemeinde 5aarfels
Gemeinde Beckingen
Gemeinde Haustadt
Gemeinde Mechern
Gemeinde Yilbringen
Gemeinde 3allern
Gemeinde ritten
Gemeinde Schwemlingen
Gemeinde Weiler
Gemeinde Dreisbach
Gemeinde Mondorf
Gemeinde Silwingen
Gemeinde Büdingen
Gemeinde Wellingen
Landkreis St. Ingbert:
Stadt Blieskastel
Gemeinde Hassel
Gemeinde Bierbach
Gemeinde Niederwürzbach
Gemeinde Oberwürzbach

1. 10. 1940
1. 10. 1940
15. 10. 1940
15. 10. 1940
15. 10. 1940

16. 8. 1940
16. 8. 1940
16. 8. 1940
16. 8. 1940
16. 8. 1940
16. 8. 1940
16. 8. 1940
16. 8. 1940
16. 8. 1940
16. 8. 1940
16. 8, 1940
16. 9, 1940
16. 9. 1940
16. 9. 1940
16. 9. 1940
16. 9. 1940
16. 9. 1940
16. 9. 1940
1. 11. 1940
‘, 11. 1940
‘, 11. 1940
1. 11. 1940

1. 10. 1940
1. 10. 1940
1. 10. 1940
1. 10. 1940
1. 10. 1940

führung der kriegs- und lebensnotwendigen Transport«
möglich ist.
Zur Verteilung der Reisenden auf die verschiedenen
Züge und zur Verhinderung von Zugüberfüllungen sollen
außerdem wiederum an den HMauptverkehrstagen vor und
nach Weihnachten von den größeren Bahnhöfen Zu-(assungskarten
 zu den wichtigsten Zügen ausgegeber
werden. Trotz dieser Maßnahmen ist ar den Hauptver
kehrstagen vor und nach Weihnachten mit einem sehr
großen Andrang auf die Reisezüge zu rechnen.
Es wird ein allgemeiner Aufruf erfolgen, in dem alle
Volksgenossen gebeten werden, zu Weihmachten nicht un
bedingt erforderliche Reisen zu unterlassen.
Ueber die mit dem Arbeiterurlauberverkehr zu Weihnachten/Neujahr
 1940/41 zusammenhängenden Fragen ha:
ben Besprechungen mit den zuständigen Reichsdienststellen
 stattgefunden. Darin kam zum Ausdruck, daß mit
Rücksicht auf die vordringlichen Aufgaben
der Industrie möglichst viel Arbeiter auch
in der Weihnachtszeit am Arbeitsort z"V
Selassen seien und die Zahl der zu beurlaubenden
Arbeiter auf das Mindestmaß zu beschränken Sei.
Das Reichsverkehrsministerium wird die
Reichsbahndirektionen anweisen, daß diese mit den in ihrer
Bereichen gelegenen größeren Industriewerken der Wirtschaftszweige
 sowie mit den Gauobmännern der Deutschen
Arbeitsfront in Verbindung treten und sich vom den Int
dustriewerken die näheren Unterlagen für die beabsichtig-‘en
 Reisen der Gefolgschaftsmitglieder der Werke recht.
zeitig zur Verfügung stellen lassen mit dem Ziel, möglichst
viele dieser Arbeiter zu Sonderzügen zu möglichst frühem
Zeitpunkt zusammenzufassen und für die übrigen Arbeiter
für die eine Zusammenfassung nach Sonderzügen nicht
möglich ist, das Aufkommen nach notwendigen Maßnahmen
 der Reichsbahn (Einlegung von Zusatzzügen in freicr
Plänen) vorbereiten zu können.
Auf Grund der oben erwähnten Besprechungen ist der
anliegende Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers — V:
5147/1 — vom 16. 11. 1940 ergangen.
            
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