Full text : 45.1940 (0045)

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und Handelskammer zu Saarbrücken, kaufmännische und
gewerbliche Berufsschule Saarbrücken — auch auf dem Ge
biete des Prüfungswesens aufs engste zusammenarbeiten
ist auch die Gewähr dafür geboten, daß die in Durchführung
 der Lehrabschlußprüfungen gemachten Erfahrunger
bei der Lehrplangestaltung der Kurse ausgewertet werden
Wie bereits erwähnt, werden diese Sonderberufs:
erziehungsmaßnahmen von der Deutschen Arbeitsfront ge
meinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu Saar
brücken, der HJ. und der gewerblichen sowie der kauf
männischen Berufsschule Saarbrücken in Fach- und Lehr
gemeinschaften durchgeführt. Es sind folgende Fachlehrgemeinschaften
 für gewerbliche Lehrlinge vorgesehen:
Fachzeichnen: Aufnahme von einfachen Maschinenbzw.
 Bauteilen unter besonderer Berücksichtigung
der Din-Formen.
Vebungen im Lesen von Zeichnen.
Wöchentlich 4 Stunden, insgesamt 48 Stunden.
Fachkunde: Die im Beruf gebräuchlichen Werkstoffe,
ihre Eigenschaften und ihre Verwendung. Bearbeitungsverfahren
 einschl. Bearbeitungsmaschinen. Zu
samımenstellungs- und Verschönerungsmöglichkeiten
Wöchentlich 2 Stunden, insgesamt 24 Stunden,
Frachrechnen: Flächen-, Körper- und Gewichtsberech
nungen. Bearbeitungsgeiten-Rechnung, Getriebe
Rechnungen. Rechnerische Unterbauung des Fach:
zeichnens und der Fachkunde, soweit dies zum
Verständis nötig ist.
Wöchentlich 2 Stunden, insgesamt 24 Stunden.
Diese Fachlehrgemeinschaften, die nicht einzeln, son:
dern nur zusammen belegt werden können, stehen unter der
pädagogischen Leitung von Berufsschuldirektor Dehnen
Saarbrücken, Ihr Beginn ist auf Montag den 25. November
 1940 festgesetzt. Sie finden in: der Zeit von
16.30 bis 20 Uhr in der Stengeischule ‚zu Saarbrücken 1,
Stengelstraße 11, statt. Die Teilnehmergebühr beträgt ins:
gesamt 25,50 RM und ist im voraus zu entrichten. Einzahlungen
 sind auf das Postscheckkonto 6100 Saarbrücken,
DAF., unter dem Kennwort „Facharbeiter-Lehrgemeinschaften‘
 vorzunehmen. Wir empfehlen diese Fachlehrgemeinschaften
 dringend der Aufitmerksamkeit der industrieilen
 Lehrbetriebe,
Entsprechende Fachlehrgemeinschaften für kaufmännische
 Lehrlinge werden etwa Anfang Dezember ds. Js.
zur Durchführung gelangen. Die‘ entsprechenden Vorverhandlungen
 mit den zuständigen Stellen sind bereits ein
geleitet, VI
Abschlußprüfungen für Anlernberufe.
Für die Änlernberufe
Steinbrecher und
Pflastersteinmacher
werden erstmals im Frühjahr 1941 vor dem Prüfungsamt
der Industrie- und Handelskammer zu Saarbrücken Abschlußprüfungen
 durchgeführt. Hierbei werden die „Bestimmungen
 für die Abschlußprüfungen der industriellen Anlernberufe‘“
 zugrunde gelegt. VIa
Anerkannte Lehr- und Anlernberufe.
Als industrieller Lehrberuf wurde der
„Baukeramikformer“
anerkannt,
Die Dauer der Lehrzeit beträgt 3 Jahre.
Das Arbeitsgebiet umfaßt folgende Tätigkeiten:
„Herstellen von Modellen und Gipsformen.
Herstellen baukeramischer Formlinge wie Platten
mit Stegen und Schonungen, Profilsteine, Reliefs,
Gesimse und Figurenteile durch Formen van
Mand.
Pflegen und Instandhalten der Werkzeuge, Formen
und Einrichtungen.“ Vla
Lehrlingswesen im Filmiheatersewerhe.
Das Reichsinstitut für Berufsausbildung in Handel und
Gewerbe hat auf Anregung der Reichswirtschaftskammer
im Benehmen mit der Reichsfilmkammer Unternehmungen
über die Möglichkeit der Ausbildung von Lehrlingen im
Filmtheatergewerbe angestellt. Diese haben ergeben, daß
eine Lehrlingsausbildung im Filmtheatergewerbe nicht
für zweckmäßig gehalten wird. Die Industrie- und Handels:
kammern sind daher gehalten, etwaige Änträge auf Ein:
tragung in «die Lehrlingsrolle abzulehnen VI

Saarpfälzische Wirtschaftszeitung Nr. 1:

WELL TS

Ladenschlußzeiten für Einzelhandelsgeschäfte,
Die Wirtschaftskammer Saarpfalz veröffentlichte in deı
saarpfälzischen Tageszeitungen vom 3. 11. 1940 folgendes
„Durch die Anordnung über Festsetzung des Laden
schlusses der Einzelhandelsgeschäfte des Reichskommissars
für die Saarpfalz vom 19. September 1940 ist eine Neu
regelung erfolgt. Wie wir feststellten, wird diese Anord-:
nung vielfach noch nicht befolgt. Einzelverwarnungen durch
die Polizeibehörden haben auch nur geringen Erfolg gehabt.
 Es ist deshalb damit zu rechnen, daß nunmehr seitens
der Polizeiorgane mit Strafen vorgegangen wird. Die An
ordnung ist seinerzeit in den Tageszeitungen, im Amtsblat:
des Reichskommissars Nr. 10 vom 24. September 1940 uno
in der „Saarpfälzischen Wirtschaftszeitung‘“ Heft 12 vom
15. Oktober 1940 veröffentlicht worden. Es liegt im Inter
esse jedes Einzelhändlers, sich, soweit es noch nicht er
folgt ist, mit den Bestimmungen der Anordnung vertraui
zu machen und sie gewissenhaft zu beachten.“

Sammlung von Altpapier.
Der Bedarf an Altpapier ist nach wie vor groß. Es isı
daher Pflicht eines jeden Betriebsführers dafür zu sorgen
daß das in seinem Betrieb anfallende Altpapier möglichst!
bald der Verarbeitung zugeführt wird. Zur Abnahme vorn
Altpapier sind die auf nachstehender Liste aufgeführten
Betriebe* unseres Kammerbezirks berechtigt. Ila

Großhandelsbetriebe:
Albert Edelmann, St. Ingbert, Postschließfach 30.
August Fischer, Ludwigshafen, Heinigstraße 60.
Ludwig Fischer, Pirmasens, Christiangasse 10.
Ludwig Flierl & Co., Kaiserslautern, Spitalstraße 12.
Sophie Förster, Grünstadt (Pfalz), Jakobstraße 9.
Ferdinand Klotz, Landau (Pfalz), Frz.-v.-Epp-Straße 9
Anna Knoch, Ludwigshafen, Lagerplatzweg 3.
Christian Neßling, Pirmasens, Höhstraße 32.
Hans Pilhofer, Inh. Hermann Pilhofer,
Neustadt an der Weinstraße, Langestraße 24,
Hermann Wenz, Sulzbach (Saar), Fischbacherweg 3
P. Wiesen, Merzig (Saar), Kaiserstraße 50.
z. Zt. Reimsbach (Saar).

I.
Mittelhändler:
Bachtler & Graff, Landau.
Karl Biees, Neunkirchen, Goethestraße 5.
Peter Deimling, Saarbrücken 5, Bergstraße 28.
Eisen- und Metallverwertung Geislautern (Saar).
Inh, Adele Schmitt,
Ludwig Flierl, Kaiserslautern, Spitalstraße 12.
Ludwig Fischer, Pirmasens, Christiansgasse 10.
Adendrykowski Joh., Saarbrücken 1, Gersweiler Straße 17
Rohproduktenhandelsgesellschaft, Inh. L. Schiel, Völklingen
August Krein, Merchweiler, Straße des 13, Januar 133a.
7erd. Klotz, Landau (Pfalz), Frz.-v.-Epp-Straße 7/9.
„ang Julius, Saarbrücken 3, Försterstraße 35.
3ergbau- und Hüttenbedarf und Verwertung, G. m. b. H..
Völklingen, Güterbahnhof.
Emil Linz, St. Ingbert, Adolf-Hitler-Straße 21.
Peter Müller, Dillingen, Trierer Straße 55.
Gustav Maurer, Zweibrücken, Alexanderstraße 5/8
NeBßling Christian, Pirmasens, Höhestraße 32,
Hermann . Pilhofer, Neustadt, Richard-Wagner-Straße 40
August Fischer, Ludwigshafen, Jägerstraße 16/20.
Tischer & Co., Saarbrücken 2, Wiesenstraße.
Peter Vögeli, Speyer a. Rh., Klaraklosterstraße 30.
Tak, Wiehn I1., Mittelbexbach. ;
Adermann Wenz, Sulzbach, Holzstraße 1.
Peter Wiesen, Merzig, Kaiserstraße 66.
A, Knoch, Ludwigshafen, Lagerplatzweg 3,
A. Kölsch K.-G., Taudwigshafen Indnetriactraße
            
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