15. November / 45. Jahrgang
Gemeinde Schaffhausen 16, 9. 1940
Gemeinde Hostenbach 16. 9. 1940
Gemeinde Werbeln 16. 9. 1940
Gemeinde Differten (ohne Friedrichsweiler) 16. 9. 1940
Gemeinde Wallerfangen
(ohne Oberlimberg) 16. 9. 1940
Gemeinde Eimersdorf 1. 10. 1940
Gemeinde Siersburg (ohne Jtzbach) 16. 10. 1940
il.
Runderlaß des RMdl. vom 30. 9, 1940 (RMBLV., Nr. 45
vom 6. 11. 1940 S. 2036g).
Saarpfalz.
Landkreis Saarbrücken:
Gemeinde Dudweiler
Straßenzüge In der Welkertswies
Am Remesfloß
Am Welkertsborn
Am Dachsbau und
In den kurzen Rödern
Amtsbezirk Riegelsberg
Gemeinde Köllerbach
Ortsteile Etzenhofen und
Herchenbach 16. 11. 1939
Gemeinde Walpershofen 16. 11. 1939
Wiederbesiedlung der verminlen Gebiete.
Durch Verfügung des Reichskommissars für die Saar:
pfalz (Nr. 141/40 Wbs.) vom 2. November 1940 ist
das gesamte ehemals freigemachte Gebiet nunmehr bis
zur alten Reichsgrenze (und teilweise auch darüber
hinaus) ab 1. November 1940 zur Wiederbesiedlung freigegeben
worden. „In diesen freigegebenen Gebieten‘ —
heißt es unter anderem in der genannten Verfügung —;
„sind nach bestem Wissen, nach Ergänzung durch Erkundungen
und gewissenhaftem Absuchen des Geländes
als menschenmöglich entmint zu bezeichnen alle wichtigen
Verkehrswege, Straßen, Bahnen mit Telefon- und
Telegraphenstrecken, Starkstromleitungen, Wasserversorgungsanlagen
und Leitungen und dergl., dazu auch deren
nächste Umgebung, soweit für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
nötig. Bestmöglich entmint wurden
alle Ortschaften und Gehöfte, Industrie- usw. -Anlagen,
wie deren unmittelbare Umgebung und, soweit als irgend
möglich, auch die Gemarkungen. 3
Die volle Entminung ist gelungen bis auf einen ver.
hältnismäßig sehr kleinen Prozentsatz.
Wo die volle Entminung nicht durchgeführt werden
konnte aus besonderen Gründen, wie technisch vorerst
kaum überwindbare Schwierigkeiten mach Art und Verlegen
der Minen oder durch Geländeschwierigkeiten, insbesondere
bei Windbrüchen in Waldungen, ist das durch
Minen noch gefährdete Gelände durch kräftige Umzäu
nungen mit vielen Warnungstafeln gesichert.
An wenigen Stellen wird zur Zeit eine schon vorhandene
Einzäunung durch eine kräftigere Einzäunung noch er
setzt.“
Der Reichskommissar für die Saarpfalz weist in einem
besonderen Merkblatt, dessen Wortlaut wir nachstehend
zur Kenntnis bringen, auf die besonderen Gefahren hin,
die dort entstehen, wo die volle Entminung hisher nicht
durchgeführt weden konnte.
Merkblatt über Minengebiete, Fundmunition, Minen
und dergl.
Die Entminung ist von der Wehrmacht mit sehr
großen Opfern durchgeführt worden.
Die zur Wiederbesiedlung freigegebenen Gebiete, Ortschaften,
Gehöfte und Gemarkungen usw. sind nach
bestem Wissen abgesucht‘ und menschenmöglich von Minen
befreit. Einzelne Geländestücke konnten noch nicht bzw.
nicht ganz entmint werden wegen vorerst micht zu über»
windender Schwierigkeiten und Gefahren. Solche Geländestücke
sind mit kräftigen Umzäunungen abgesperrt und mit
Totenkopf-Warnungstafeln gekennzeichnet. Wo keine Minen
gefunden wurden, aber vermutet waren. sind auch! solche
Warnungstafeln angebracht. a
Wegen Lebensgefahr sind insbesondere die Einzäunungen
streng zu beachten und dürfem nicht beschädigt
werden. Irgendwelche Beschädigungen, etwa durch Vieh
oder Wild, sind sofort zu melden und gut auszubessern
Auf Hunde und Cieflücgel ist zu achten
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Kinder sind durch Eltern und die Schule zu beauf:
sichtigen und oft zu belehren.
IL Einzelne Minen und Munitionsteile
sind meistens entsichert, daher explosionsreif. Nicht
berühren! Kein offenes Feuer, keine brennenden
Zigaretten, Zigarren und Pfeifen in deren Nähe
bringen! Kein Auseinandernehmen versuchen! Mil
keinem Gegenstand darauf klopfen! Nicht in ein Feuer
werfen! An Ort und Stelle liegen lassen!
Blindgänger
sind entsichert und können bei der vorsichtigsten Berührung
explodieren. Nichtberühren! Nicht weg.
ollen oder wegtragen! Unter allen Umständen an Ort
ınd Stelle liegen lassen!
Munitionslager
können bei Brand oder Expiosionen ganze Dörfer zerstören.
Diese Munitionslager nicht betreten oder
mit Fahrzeugen befahren! Kein offenes Licht,
brennende Zigaretten, Zigarren odeı
Pfeifen in deren Nähe mitnehmen! Keine
Steine, Eisenteile, Erdbrocken oder Holzstücke auf die
Munition werfen! Beim geringsten Zischen eines Munitionsgegenstandes
alle Anwesenden sich sofort platt au}
den Boden werfen und aus der Nähe des Munitionslagers
wegkriechen, da Explosionen zu erwarten sind
Entfernen aller vorgefundenen Munition
darf nur durch ausgebildetes Fachpersonal
der Wehrmacht erfolgen, daher um
gehende Meldung an
den nächsten Truppenteil oder
den Standortältesten oder
den nächsten Landjäger oder
den Bürgermeister,
Von diesen Stellen ist die Kommandantur der Befestigungen
Saarpfalz in Kaiserslautern, Lauterstr. 29
fernmündlich oder schriftlich zu verständigen. Genaue Beschreibung
des Lagerortes, bei Minen, Blindgängern un<
Munitionslagern, besonders in Wäldern, Beigabe eine!
einfachen Skizze ist unbedingt erforderlich.
Karlsberg
Hredu
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