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Wechsel in der Leitung der Reichsposidireklion
Saarbrücken.
; Der bisherige Präsident der Reichspostdirektion Saarbrücken,
Georg Brederlow, ist zum Präsidenten der
Reichspostdircktion Trier ernannt worden. An seine Stelle
tritt Dipl.-Ing. Streich, der bisher Abteilungspräsident
in München war.
Der Postverkehr mit dem besetzten Frankreich,
Durch die Bekanntmachung des Oberkommandos der
Wehrmacht vom 22. Oktober ist der Postverkehr zwischen
Deutschland und den von den deutschen Truppen besetzten
Teilen Frankreichs wieder zugelassen, und zwar nach den
Bestimmungen, die für das nichtfeindliche Ausland gelten.
Die Absender von‘ Postsendungen nach dem besetzten
Frankreich haben folgendes zu beachten:
Zugelassen ist lediglich der Verkehr mit Orten in den
besetzten Teilen Frankreichs, das heißt mit Orten, die
in den nachstehend aufgeführten Departements liegen:
i. Aisne, Ardennes, Aube, Belfort, Calvados, Charente-Inferieure,
Cötes-du-Nord, Cöte-d’Or, Doubs, Eure, Eureet-Loir,
Finistere, Ille-et-Vilaine, Loir-et-Cher, Loiref-inferieure,
Loiret, Maine-et-Loire, Manche, ‚Marne, Haute-Marne,
Mayenne, Meurthe-et-Moselle, Meuse, Morbilan,
Nievre, Nord, Örne, Oise, Pas-de-Calais, Haute-Saöne,
Sarthe, Seine, Seine-Infe&rieure, Seine-et-Marne, Seine-et-Qise,
Deux-Sevres, Somme, Vendee, Vosges, Yonne.
H. Allier, Charente, Cher, Gironde, Indre-et-Loire, Jura,
Landes, Basses-Pyrenees, Säone-et-Loire, Vienne.
Bei den unter I genannten Departements ist der Postverkehr
mit allen Orten des betreffenden Departements
zulässig; bei den unter II genannten nur insoweit, als der
Bestimmungsort in der von deutschen Truppen besetzten
Zone liegt. Steilt sich im letzten Falle bei der Beförderung
einer Sendung heraus, daß der Bestimmungsort zu
dem von deutschen Truppen nicht besetzten Teil des
Departements gehört, wird die Sendung an den Empfänger
zurückgeleitet.
Das unbesetzte Frankreich ist auch für den
Postverkehr weiterhin feindliches Ausland. Postverkehn
nach Orten der vorstehend nicht genannten Departements
ist er auch in Zukunft verboten und unter Strafe gestellt.
Jeder Absender einer Postsendung nach dem besetzten
Frankreich muß in der Anschrift das für den Bestimmungsort
zuständige Departement angeben. Sendungen ohne
Angabe des Departements werden nicht befördert, sondern
an den Absender zurückgeleitet. Als Hilfsmittel zur Feststellung
der Departements werden Atlanten, Lexika und
ähnliche Nachschlagwerke empfohlen. Ueber die Arten der
zum Postverkehr zugelassenen Sendungen geben die
DPostanstalten nähere Auyskımf+
Saarpfälzische Wirtschaftszeitung Nr, '
Innerdeutsche Höchstgewichisgrenzen im Postdienst
mit Luxemburg.
Im Postdienst aus Lux&mburg nach dem Reichsgebie
zelten jetzt bei den gewöhnlichem und eingeschriebenen
3Zriefsendungen (Briefen, Drucksachen, Warenpronen,
Geschäftspapiere, Mischsendungen) die innerdeutschen
Höchstgewichtsgrenzen. Die Beschränkung auf 250 Gramm
Fällt weg.
Telegrammverkehr mit Luxemburg,
Für Telegramme — auch für Brief- und Pressetelegramme
— aus dem Deutschen Reich nach Luxemburg
zeiten jetzt die innerdeutschen Gebühren und Vorschriften
Telegramme mit bezahlter Antwort zwischen dem
Zeich und Luxemburg sind wieder zugelassen. Die voraus:
vezahlten Beträge werden in Reichsmark angegeben.
Postdienst mit dem Protekioral Böhmen und Mähren.
Vom 1. November 1940 an sind im Paket-, Postanweizungs-,
Postnachnahme- und Postauftragsdienst mit dem
Protektorat Böhmen und Mähren Inlandsformhlätter zn
verwenden.
Postverkehr mit Spanien, Poriugal und anderen mit
Deulschland nicht im Kriege stehenden Ländern.
Vom 5. Oktober 1940 an werden gewöhnliche Pakete
zur Beförderung nach Spanien und Portugal wieder angeı10mmen.
Das trifft auch für Länder zu, die mit dem
Deutschen Reich nicht im Kriege stehen; freilich nur unter
der Voraussetzung, daß solche Pakete dem Deutschen
Dienst lose zugeführt werden.
Postanweisungs- und Nachnahmedienst zwischen
dem Deutschen Reich und der Siowakei.
Der Postanweisungsdienst nach und aus der Slowake
sowie der Nachnahme- und Postauftragsdienst aus Deutsch
'and nach der Slowakei sind wieder aufgenommen. Zuge
lassen sind unter Beachtung der deutschen Devisenbestim
nungen gewöhnliche und Eilpostanweisungen. Höchst
»etrag der einzelnen Postanweisung
aus Deutschland nach der Slowakei 1000 slowak. Kronen.
aus der Slowakei nach Deutschland 400 RM.
Dostanweisungen aus Deutschland nach der Slowakei sind
ın slowakischen Kronen und Hellern auszustellen. Postanweisungen
aus der Siowakei nach Deutschland lauten avi
zeichsmark und Reichspfennig.
Der Höchstbetrag für Nachnahmen (auf eingeschriejenen
Brieisendungen, Wertbriefen, Wertkästchen und Post
paketen) nach der Slowakei beträgt 100 RM., für Postaufträge
1160 slowakische Kronen. Nachnahmen haben auf
Reichsmark, Postaufträge auf slowakische Kronen zu lauten
>31 AP SEN
Weritpakeldienst mit and in Lolhringen und Elsaß.
Vom 1. November 1940 an läßt die Deutsche Reichspost
in ‚Lothringen und im Elsaß, fermer im Verkehr
zwischen dem bisherigen Reichsgebiet und diesen Gebieten.
nach den innerdeutschen Vorschriften versiegelte
Wertnakete bis 20 kg mit unbeschränkter Wertangabe zu.
Postverkehr zwischen Lothringen und Belgien.
Der Postverkehr zwischen Belgien einerseits und Elsaß
und Lothringen andererseits ist für Briefe und Postkarten
mit Belgien wieder hergestellt.
Postverkehr mit Belgien,
Im Verkehr zwischen Deutschland und Belgien sind
nunmehr auch eingeschriebene Briefe, Postkarten,
Drucksachen, Warenproben, Geschäftspapiere
und Mischsendungen in beiden
Richtungen wieder zugelassen. Sämtliche Sendungen aus
und nach Belgien können außer in deutscher, flämischer
und französischer Sprache auch in italienischer Sprache
abgefaßt sein
Bi
Anordnuns über die Lohnsteuer in Lothringen, (S. 340
Ü
Krieagsrecht
Schadenfesistellung und Vorschußgewährung
bei kriesszersiörliten Geb“udnlen (Saite 395\
2.Arimgsın Mt 194041
©
Der Führer:
Das WAW. ift die freiwillige Organifation der deutfdhen
Dolksgemeinfchaft in ihrer vraktilhen Auswirkung.