1. November / 45. Jahrgang
vivants) sowie der besondere Anhang der Wilhelm-Luxemburg-Bahnen
zu diesem Tarif.
4) Der Anhang (Annexe) zum Allgemeinem Tarif (Anstoßfrachten.
für Wagenladungen nach und von Mau-Iusmühle).
Die Bestimmungen des Kapitels 2 zum Spezialtarif
Nr. 20, soweit sie für die Berechnung der Gleisanschlußgebühren,
gelten.
i) Der Anhang der Wilhelm-Luxemburg-Bahnen zum Kapitel
2 des Spezialtarifs Nr. 29 (Anstoßfrachten für
Sendungen nach und vom Privatanschlußgleisen, die
zwischen zwei Bahnhöfen anschließen). .
g) Kapitel 11 der Wilhelm-Luxemburg-Bahnen zum Spezialtariıf
Nr. 29 für Güter aller Art zwischen bestimmten
Bahnhöfen und den zugehörigen Ladestellen.
Kapitel 12 zum Spezialtarif Nr. 29,
4. Die luxemburgische Zuschlagfracht (surtaxe) von
16 wird nicht mehr erhoben.
Il. Prinz-Heinrich-Bahn.
Es gelten. bis auf weiteres die bisherigen Tarife,
IV, Luxemburgische Schmalspurbahnen.
Es gelten bis auf weiteres die bisherigen Tarifle.
V. Verkehr zwischen den Wilhelm-Luxemburg-Bahnen
und der Prinz-Heinrich-Bahn,
1. Im Gemeinschaftstarif PV Nr. 214 bis (tarit special
commun PV Nr. 214 bis) für metallurgische Erzeugnisse
vom 15. April 1940 treten folgende Aenderungem eim:
a) Im Kopf der 2. Spalte der Gütereinteilung (Abschnitt
A) werden die Worte „en provenance de j’Allemagme
ef de ses au delä‘ nebst der zugehörigen Fußanmerkung
gestrichen.
Im gleichen Abschnitt wird immer die 3. Spalte mit
den Angaben der Tarifklassen für Sendungen nach
Deutschland und darüber hinaus gestrichen.
Im Frachtsatzzeiger der Wilhelm -Luxemburg- Bahnen
(Abschnitt B 1) werden die Spalten 5, 6 und 7 mit den
Frachtsätzen für die Tarifklassen A—M gestrichen.
Im Frachtsatzzeiger der Prinz-Heinrich-Bahn (Abschnitt
B 2) wird unter a) nachgetragen:
von. nach Entfernung
Differdingen Luxemburg 24
4 I II IV
25,60 17,84 15,60 12,06
Der Unterabschnitt b) des gleichen Abschnittes mit
den Frachtsätzen für Differdingen wird gestrichen.
1) Im Abschnitt C „Sonderbestimmungem für unteilbare
Gegenstände und für Gegenstände von außergewöhnlicher
Länge, Breite oder Höhe‘ werden die Bestimmungen
der Ziffer 1 (Bestimmungen für die Wilhelm-Luxemburg-Bahnen)
gestrichen.
2. Die übrigen Gemeinschaftstarife bleiben bis auf
jederzeitipen . Widerruf unverändert im Kraft.
VI. Verkehr zwischen den Wilhelm-Luxemburg-Bahnen der
Prinz-Heinrich-Bahn und den luxemburgischen Schmalspur
bahnen.
Der Tarif für Kleinstückgut bis 50 kg (tarif des expeditions
de detail) für den Verkehr zwischen den Bahivhöfen
der vorgenannten Bahnen unter sicht bleibt his auf
ljederzeitigen. Widerruf in Kraft.
VII. Güterverkehr zwischen den Wilhelm-Luxemburg-Bahnen
einerseits und den Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen
sowie den französischen Eisenbahnen andererseits.
Der für den Verkehr über Deutsch Oth und Sufftgen
geltende Internatianale Tarif Nr. 2900 wird aufgehahen
N y 1-.
b und Schwefe
x ak, ER zZ Gischistau} } ic
ICE Sir Eisenerz, und Lolihringen nach de
jesabhrände = S
Saarland.
_. Die Deutsche Reichsbahn hat für die Beförderung von
CSisenerz, Gischtstaub und Schwefelkiesabbränden von Gewinhungsstätten
und Lagern im Elsaß und in Lothringen an die
Hüttenwerke im Saarland den Ausnahmetarif I ausgegeben.
Der Tarif enthält ermäßigte Frachtsätze für die Beförderung
vom Versandbahnhof ‘bis zu den. Uebergangspunkten Apach
Vehergang, Büsendorf Uebergang, Hargarten Uebergang
und Forbach Uebergang. Der Ausnahmetarif ist nur anwendbar
hei Beförderungen im Privatgroßraumwagen und
hei Auflieferung in oeschlassenen Zügen.
345
Neuer Schienenersalzverkehr zwischen Dillingen
und Diedenhofen,
Statt der noch unbrauchbaren Schienenverbindung zwischen
Diedenhofen und Dillingen hat die Reichsbahndirektion
Saarbrücken nunmehr auch auf dieser Strecke
einen Kraftomnibusverkehr eingerichtet. Vorläufig sind
irei Fahrten in jeder Richtung vorgesehen und zwar:
Diedenhofen ab 6.40 12.20 18.50 Uhr
Dillingen an 9.04 14.44 20.29 ,,
Dillingen ab 7.35 12.20 18.00
Diedenhofen an 9,59 14,4 20.24
In Dillingen bestehen gute Anschlüsse
zon und nach Saarbrücken und Trier, sodaß
‚etzt auch das Gebiet um Diedenhofen die notwendige unmittelbare
Verbindung mit dem übrigen Reich hat.
Für die Beförderung gelten die allgemeinen Beförde-‚ungsbestimmungen.
Als Fahrausweis verkauft der Omnibusschaffner
besondere Fahrscheine. Durchgehende Eisenbahnrahrkarten
gelten auch im Omnibus (in Verbindung mit
ainem Zusatzschein, den ebenfalls der Omnibusschaffner
verkauft).
Als Haltestellen sind vorgesehen: Bahnhof Diedenı1ofen,
Eisenbahnausbesserungswerk Nieder-Jeutz, Kunzig,
Diesdorf, Metzerwiese, Kedingen, Homburg, Bädingen,
Endorf, Ebersweiler, Hersdorf, Anslingen, Freisdorf, Busendorf,
Bahnhof Filsdorf, Gerstlingen, Niedaltdorf. Siersburg,
Bahnhof Dillingen (Saar).
Verlängerte Verwendungsmöglichkeit
für alte Frachtbriefe,
Nach einer Verordnung im Reichsgesetzblatt II Nr. 37
vom 22. Oktober 1940 ist die am 31. Dezember 1940
ablaufendie Frist für die Verwendung von a) Frachtbriefen
ınd Eilfrachtbriefen (mebst Doppeln), die dem durch Verardnung
vom 16. 5. 1928 und 21. 10. 1937 bekanntzegebenen
Muster entsprechen, b) von Tierfrachtbriefen
‚nebst Doppeln), die dem durch Verordnung vom 28. 1.
1931 eingeführten Muster entsprechen, bis zum 31. Dezember
1941 verlängert worden.
R. STAHL
Stuttgart
Ulmerstraße 231—237 / Postfach 399
Aufzüge aller Arten
Elektrozüge * Krane
Fahrtreppen
Vertretungen:
Ing. Peter Seiwert, Saarbrücken 3
Fernsprecher 2 66 66/67 Kaiserstraße 28 h
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