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nannten Gemeinden und Gemeindeteile folgende Stichtage
bestimmt worden:
Amtsbezirk Brebach:
Gemeinde Bischmisheim
Gemeinde Brebach
Ortsteil Neufechingen der Gemeinde
Fechingen
Gemeinde Scheidt
Gemeinde Dudweiler:
Ortsteile Wilhelmshöhe, Herrensohr
und Jägersfreude
Amtsbezirk Gersweiler:
Gemeinde Gersweiler
Gemeinde Klarenthal
Amtsbezirk Püttlingen:
Gemeinde Altenkessel
Gemeinde Püttlingen
\mtsbezirk Riegelsberg:
Gemeinde Köllerbach:
Ortsteile Engelfangen, Kölln,
Rittenhofen und Sellerbach
Gemeinde Riegelsberg:
Ortsteile Von der Heydt mit Seilschacht
Kirchheck, Heinrichshaus,
Steinbach und Pfaffenkopf 1. 9. 1940
Stadt Völklingen 1. 10. 1940
Gleichzeitig bestimme ich für die folgenden Bezirke,
lie auf Grund besonderer Genehmigung des Freimachungsstabes
beim AOK. I vor der allgemeinen Wiederbesiedlung
zur Besiedlung freigegeben wurden, folgende Stichtage für
die Beendigung der Wiederbesiedlung:
Gemeinde Dudweiler:
Straßenzüge: „In der Welkertswies‘“,
„Am Remesfloß“, „Am Welkertsborn“.
„Am Dachsbau“ und
„In den kurzen Rödern‘“
Amtsbezirk Riegelsberg:
Ortsteile Etzenhofen und Herchenbach
der Gemeinde Köllerbach 16. 11. 1939
Gemeinde Walpershofen 16. 11. 1930.
Saarpfälzische Wirtschaftszeitung Nr
Einstellung der Gufsecheinausgabe auf Grund
der Sachschädenfeststellungsverordnung.
Der Oberbürgermeister der Stadt Saarbrücken, Abteijung
Sachschädenfeststellung, hat eine Bekanntmachung
vom 26. Oktober 1940 erlassen, wonach auf Amordnung
des Gauleiters und Reichskommissars mit Zustimmung der
Kreisleitung der NSDAP. Saarbrücken die Gutscheinausfertigung
für die Beschaffung dringend notwendiger Ge.
brauchsgegenstände für den Haushalt umd gewerbliche
Kleinbetriebe auf Grund der Sachschädenfeststellungsverordnung
vom 8. September 1939 mit dem. 31. Oktober
1940 eingestellt wird. Anträge auf Ausfertigung von Gutzcheinen
werden nach dem 31. Oktober 1940 nicht mehr
ıngenommen,
Durch Bekanntmachung vom 29. Oktober 1940 hat der
Landrat für den Kreis Saarbrücken die gleichen Bestimmungen
wie für die Stadt Saarbrücken für folgende Orte
und Ortsteile übernommen: für die wiederbesiedelten Orts-+eile
der Gemeinde Dudweiler, Amtsbezirk Gersweiler,
Amtsbezirk Püttlingen, Stadt Völklingen,
die Gemeinden Bischmisheim, Brebach,
Scheidt und den Ortsteil Neufechingen der Gemeinde
Fechingen des Amtsbezirks Brebach, sowie für die
wiederbesiedelten Gemeinden des Amtsbezirks Riegels:
berg.‘
Aufhebung der Güterannahmesperre für Stückgut nach
den ehemals freigemachten westlichen Grenzgebielen.
Die aus Anlaß der Wiederbesiedlung beibehaltene
Güterannahmesperre für Stückgut, nach Stationen
der ehemals freigemachten Gebiete bestimmt, wurde
mit Wirkung vom 29. 10, 1940 aufgehoben. Genehmi
gungen für den Stückgutversand nach Stationen der
ehemals freigemachten Gebiete sind also nicht mehr
erforderlich. Dagegen bleibt die Güterannahmesperre
für. Wagenladungen nach diesen Gebieten nach
wie vor bestehen. Transportgenehmigungen werden von
der Industrie- und Handelskammer zu Saarbrücken im
Rahmen der Aufnahmefähigkeit der Bahnhöfe bei Vor
lage vollkommen ausgefüllter Frachtbriefe auch weiterhin
unter dem Stichwort ..Industriegut Saarpfalz“ erteilt
Heinrich Lenhard Kom.-Ges.
BAUUNTERNEHMUNG
Saarbrücken 3
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Homburg-Eichelscheid
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Hochbau + Tiefbau * Bahnbau * Eisenbetonbau
NEUZEITLICHER STRASSENBAU — DAMMANN-:ASPHALT