15. Oktober / 45. Jahrgang
;tehende Einreisesperre in das Elsaß läßt nur wenige
Möglichkeiten offen. Für die Uebernahme und Errichtung
eines Betriebes werden gegenwärtig Einreisebewilligungen
nicht erteilt. Ganz beschränkte Ausnahmen kommen u. U.
für Handelsgeschäfte in Frage. Die Einreisegenehmigungen
werden vom Reichsstatthalter in Baden erteilt. Außerbadische
Firmen müssen ihre Anträge bei der Wirtschaftskammer
Baden einreichen, die sich dem
Reichsstatthalter gegenüber gutachtlich äußert. Gesuche um
Vormerkung für die Uebernahme von elsässischen Betrieben
oder einen anderweitigen Einsatz im Elsaß sind
an das Personalamt des Reichsstatthalters in Karlsruhe zu
richten.
Wie wir bereits in unserer vorigen Nummer auf S. 278
erwähnten, können Warensendungen nach dem Elsaß
nur mit Genehmigung des Verkehrsbeauftragten des Führungsstabs
Wirtschaft in Karlsruhe, Karlstraße 10, auf den
Weg gebracht werden. Für den grundsätzlich nur auf dem
Schienenweg vorzunehmenden Versand sind internationale
Frachthriefe vorzulegen.
Lohnangleichung im Elsaß,
Der Chef der Zivilverwaltung im Elsaß hatte am
11. August 1940 durch eine Verordnung eine 80%ige Erhöhung
der Löhne und Gehälter im Elsaß vorgenommen.
Eine neue Verordnung vom 7. Oktober 1940 übernimmt
im wesentlichen die Lohn- und Gehaltstarife, wie sie in
Baden für die einzelnen Gewerbezweige gelten. Für den
5ffentlichen Dienst erfolgt eine Sonderregelung, so daß bis
Ausgang des Monats Oktober damit zu rechnen ist, daß
die Tariflöhne im Elsaß den deutschen Verhältnissen angepaßt
sein werden.
Absatz elsässischen Obstes und Gemüses.
Für die Ausfuhr von Obst und Gemüse aus dem Elsaß
ist eine ähnliche Regelung getroffen worden wie für den
Absatz gleichartiger lothringischer Erzeugnisse in das Reichs:
gebiet, über die wir in unserer vorigen Nr. auf S. 278 ber
richteten. Hier wie dort haben im Einvernehmen mit der
Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft durch
den zuständigen Gartenbauwirtschaftsvernband einige Importeure
die Genehmigung zur Uebernahme von Obst und
Gemüse zum Absatz im Reichsgebiet ‚erhalten. Der Absatz
ist also nur mit einer Genehmigung des Gartenbauwirtschaftsverbandes
in beschränktem Umfang möglich.
Käseausfuhr aus dem Elsaß.
Das Ernährungsamt beim Chef der Zivilverwaltung im
Elsaß hat die Lieferung von Käse in Gebiete außerhalb des
Elsasses grundsätzlich verboten, in begründeten Ausnahmefällen
werden iedoch Ausnahmen zugelassen.
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Dr. Hans Kuntze, der die Geschäftsführung der Veraindungsstelle
übernimmt. Die Verbindungsstelle ist als
lie zuständige Vertretung der gesamtdeutschen Wirtschaft
in Frankreich zu betrachten und findet als
solche Anerkennung und Unterstützung beim Chef der
Mililärverwaltung Frankreich sowie den ihm unlerzeordneten
Organisationen, bei der Dienststelle des
Auswärtigen Amtes Paris, bei den innerdeutschen Beaörden
der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft.
Der Schriftverkehr erfolgt bis zur Aufnahme
des normalen Postverkehrs am zweckmäßigsten
über die Reichswirtschaftskammer, Ber
Lin NW. Z Neue Wilhelmsliraße 9/11.
Die Aufhebung der Reichskreditkasse in Nevers
ist nach einer Bekanntmachung im „Deutschen Reichsanzeiger‘“
Nr. 236 vom 8. 10. 1940 mit Wirkung ab 11
Oktober 1940 erfolgt.
Organisationsausschuß
für die französische Kraftfahrzeugindustrie,
Im Rahmen des Gesetzes vom 11. August 1940 wird
für die Reorganisation der französischen Kraftfahrzeugindustrie
ein Örganisationsausschuß gebildet, der über weitzehende
Vollmachten und Eingriffsmöglichkeiten verfügt,
ındererseits aber unter der Kontrolle eines mit Vetorecht
ıusgestatteten Staatskommissars steht.
Luxemburg.
Luxemburgisches Ausfuhrverbot für Thomasmehl.
Die Ausfuhr von Thomasmehl aus Luxemburg, soweit
sie aus Beständen stammt, die die Iuxemburgischen Hüttenwerke
vertragsmäßig zu Vorzugspreisen an die Iluxemburgische
Landwirtschaft liefern und die Ausfuhr einer
gewissen darüber hinausgehenden Menge, die für diese
Zwecke zu freien Preisen ‚benötigt wird, ist von der
Iuxemburgischen Verwaltungskommission verboten worden.
Nach Deutschland werden im Laufe der nächsten 12 Monate
100000 Zentner Thomasschlacke geliefert werden, die in
der luxemhurgischen Landwirtschaft nicht henötigt werden.
Erzbewirischaftung in Lothringen und Luxemburg.
(Seite 303\
Verkehrsnachrichten über Lothringen, Luxemburg usw.
siehe unter Verkehrswesen, (Seite 305—306)
Metallverkehr mit Elsaß, Lothringen usw.
(Seite 297)
Frankreich.
Verbindungsstelle Frankreich der Organisation
der deutschen Wirtschaft.
Im Anschluß an eingehende Verhandlungen mit
allen zuständigen Behörden und der Reichswirtschaftskammer
wurde am 12. Oktober 1940 in Paris, 7 rue
de Presbourg, die „Verbindungsstelle Frankreich
der Organisation der deutschen Wirtschaft‘ („Centre
en France des Organisations Economiques Allemandes‘“
eröffnet. Sie ist die Nachfolgerin der früheren Deutschen
Handelskammer in Paris. Die verantwortliche
Leitung der Verbindungsstelle wurde einem Ausschuß
von drei Herren übertragen, bestehend aus dem früheren
Präsidenten der Deutschen Handelskammer in
Paris, Herrn Oskar Hoffmann, dem früheren Vize-Präsidenten
der Deutschen Handelskammer in Paris,
Herrn Guslav Mack, und dem früheren Geschäftsführer
der Deutschen Handelskammer in Paris. Herrn
Genehmigungsverfahren für Transporte
nach Lothringen und dem Elsaß.
Die Saarpfälzische Wirtschaftszeitung (SWZ.) Nr. 11
zom 1. Oktober 1940, Seite 278, enthält unter der Rubrik
„Verkehrswesen‘“ eine Mitteilung, nach der Anträge auf
Transportgenehmigungen für nach Lothringen bestimmte
Sendungen an den Verkehrsbeauftragten des Führungsstabes
Wirtschaft in Saarbrücken, Hindenburgstr. 8, einzureichen
seien.
Diese Nachricht, die auch durch die Tages- und Fachpresse
‚gegangen ist (DVN. Nr. 216 vom 16. 9. 1940), ist
ınrichtig. Anträge auf
Transportgenehmigungen für Sendungen nach Lothringen
sind bei der Reichsbahndirektion Saarbrücken
(Verkehrsbüro)
snzureichen. Der Verkehrsbeauftragte des Führungsstabes
Wirtschatt ist am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt,
m Gegensatz hierzu ist bei Sendungen nach dem Elsaß
zu verfahren. Die hierüber an der vorgenannten Stelle auf-Senammenen
Mitteilungen bleiben weiterhin in Kraft.