Full text : 45.1940 (0045)

15. Oktober / 45. Jahrgang

fe GebieteN

Lothringen.

Dienststunden der Handelskammer Metz.
Der Beauftragte bei der Handelskammer Metz gibt
bekannt, daß ab 15. Oktober 1940 die Diensträume der
Handelskammer Metz, Hermann-Göring-Platz 10—12 und
Theobaldswall 11, nachmittags für den Publikums:
verkehr geschlossen sind.
Die Sprechzeit ist bis auf weiteres auf vormittags
 .9.30 Uhr bis 12 Uhr festgesetzt. Außerhalb
 der Sprechstunden können Besucher in keinem Falle
empfangen werden, es sei denn, daß sie eine besondiere
Aufforderung erhalten haben.

4, Bekanntmachung
betr, Bestellung kommissarischer Verwalter
in Lothringen.
Vom 1. Oktober 1940.
Auf Grund der Verordnung über die ordnungsmäßige
Geschäftsführung und Verwaltung von Unternehmen und
Betrieben in besetzten Gebieten vom 23. Juni 1940 hat der
Chef der Zivilverwaltung folgende kommissarische Verwalter
 bestellt: .
ENr. Kommiss. Verwalter
79, Otto Dieß, Metz, Ludendorffstraße 13.
Verwaltete Firm%
Hotel Terminus, Metz, Ludendorffstraße 13.
92. Assessor Huthmacher, Saarbrücken, Dudweilerstr. 1.
a) „Les Eco“, Lebensmittelfilialunternehmen, Metz,
Hindenburgstraße .28.
b) „Les Cooperateurs de Lorraine“, Nancy,
rue Victor 38. \
°) „Sanal‘“, Societe& Anonyme Nanceienne d’Alimentation,
 Nancy, rue de la Mothe 15.
(Die Verwaltung zu b) und c) erstreckt sich auf
die in Lothringen bestehenden Zweigbetriebe.)
93. Otto Dick, Saarbrücken 2, Leipzigerstraße 37.
Les Sablieres de Hauconcourt bei Machern.
94, Karl Clauß, Wiesbaden.
Vox-Filmtheater, Forbach,
95. Dr. Hermann Wieneke, Metz, Hermann-Göring-Str.21
Brasserie Union Messine, Metz.
9%. Dr. Hellwig, Metz, Prinz-Friedrich-Karl-Platz 7.
Societ& du Canal des Mines de Fer de la Moselle.
Metz.
97. GO, A. Meyer, Saarbrücken, Wilhelm-Heinrich-Str. 14.
Kohlengroßhandlung Frankfort u. Steinbock, Metz.
98, Heinz Koch, Diedenhofen.
Scala-Lichtspiele, Diedenhofen.
99. Georg Meier, Cevelaer im Rheinland. .
Matratzenfabrik Alfons L&vy, Sigach bei Metz.
100. Oberingenieur Hans Zwirner, Saarbrücken, Haldystr. 12.
Ateliers de Constructions Electriques de Metz. S.A.,
Metz.
101. Guido Maximini, Saarbrücken. .
Credit Lyonnais, Metz, mit Niederlassungen in
Lothringen.
102, Bankdirektor Johannes Lutz, Karlsruhe. .
Credit Industriel d’Alsace et de Lorraine, Metz,
mit Niederlassungen in Lothringen,
103. Bankdirektor Günther Ladisth, Metz, Priesterstraße 2.
Banque Nationale pour le Commerce et Industrie
Metz, mit Niederlassungen in Lothringen.
104. Bankdirektor Dr. Binder, Metz, Priesterstraße 2.
Societe& Generale Alsacienne de Banque, Metz,
mit Niederlassungen in Lothringen.
105. Sparkassenleiter Allmannsberger, Saarburg.
Banque „Les Neveux d’Abr. Levy‘, Saarburg,
106. Leo Ullrich, Metz, Priesterstraße 2.
«Banque de VEst, Inhaber Franz Renault, Metz.
107. Alois Schwarz, Saarbrücken, z.Zt. Metz, Ludendorffstraße
 25, ;
Union Lorraine d’Fxplosifs. S.A.. Ars a. d. Mosel.

301

108. Albert Warnier, Metz, Richard-Wagner-Straße 15.
August Jung, Gießerei, Straßburger Straße 117.
109, Julius Pittelkau, Metz-Plappweiler 105.
Schreinerei Scheinermann, Metz, Palmstraße 8,
110. Ing. Geoorg Ludwig, Mühlen bei Metz.
Societe Auxiliaire d’Entreprises, Metz.
Namens des Chefs der Zivilverwaltung gebe ich die
/orstehenden Bestallungen gemäß $ 3 Abs. 3 der oben:
zenannten Verordnung hiermit öffentlich bekannt
Metz, den 1. Oktober 1940.
Der Beauftragte bei der Handelskammer Metz.

Lohnsteuer deutscher Arbeitnehmer, die bei deut:
schen Arbeitgebern in Elsaß-Lothringen beschäftigt
sind, und elsaß-1othringischer Arbeitnehmer, die bei
deutschen Arbeitgebern in Elsaß-Lothringen oder im
deutschen Reichsgebiet arbeiten.

Eine reichsfinanzministerielle Regelung der Steuerpflicht
deutscher Arbeitnehmer in Elsaß-Lothringen und elsaßlothringischer
 Arbeitnehmer in Deutschland ist bis jetzt
noch nicht erfolgt. Sie wird aber in Kürze zu erwarten
sein.
Bis zur Entscheidung des Reichsministers der Finanzen
ist in folgender Weise zu verfahren:
|. Bei der Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer
hat der Arbeitgeber den Lohnabzug nach deutschem
Lohnsteuerrecht durchzuführen,
a) Wird die Berechnung des Arbeitslohnes und der
Lohnsteuer bei einer im deutschen Reichsgebiet ge-Jegenen
 Betriebsstätte vorgenommen und werden die
Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer dort verwahrt,
dann sind die einbehaltenen Stetuerbeträge auf Grund
gesetzlicher Vorschriften. (841 LStDB.) an die Kasse
des Finanzamtes der Betriebsstätte abzuführen.
Unterhält dagegen der deutsche Arbeitgeber in
Lothringen eine Betriebsstätte, in der die Berechnung
 des Arbeitslohnes und der Lohnsteuer vorgenommen.
 wird und die Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer
 aufbewahrt werden ($ 43 LStBD.), dann
sind die einbehaltenen Steuerbeträge bis zur endgültigen
 Regelung an das Finanzamt Saarbrücken-Stadt
 abzuführen, dem auch die Lohnsteueranmeldungen
 zu übersenden sind. Das Finanzamt
 Saarbrücken-Stadt hat bei diesem Arbeitgebern
so zu verfahren wie bei den Arbeitgebern seines
Bezirkes. Von der Durchführung vom Lohnsteueraußenprüfungen
 ist jedoch vorläufig abzusehen.
Für Deutsche, die schon vor der Besetzung in
Elsaß-Lothringen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
 hatten, bleiht es hei dem hisherigen Verfahren.

Werden elsaß-lothringische Arbeitnehmer
bei deutschen Arbeitgebern heschäftigt, dann ist zu
unterscheiden:
a) Haben die elsaß-lothringischen Arbeitnehmer in Elsaß-Lothringen
 ihren Wohnsitz und werden sie auch dort
beschäftigt, dann ist nach dem französischen Steuerrecht
 zu verfahren. Einbehaltene Steuerbeträge sind
ın die lothringische Steuerkasse abzuführen, die für
len Ort, wo der Arbeitnehmer beschäftigt ist, zuständig
 Ist. .
Werden elsaß-lothringfche Arbeitnehmer im deutschen
 Reichsgebiet beschäftigt, dann sind die Arbeitnehmer
 unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im
deutschen Reichsgebiet Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt haben, und es gelten für den Steuerabzug
vom Arbeitslohn. die Vorschriften der 8$ 1 ff. LStDB.
Haben sie jedoch ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen
 Aufenthalt nicht im deutschen Reichsgebiet,
30 unterliegen sie der beschränkten Steuerpflicht
gemäß 8 40 LStDB., d. h. es werden vom laufenden
Arbeitslohn die Steuern nach Steuergruppe Il der
Lohnsteuertabelle und von den sonstigen Bezügen
als Steuer 10% einbehalten und an das Finanzamt
der Betriebsstätte abgeführt.
Saarbrücken. den 30. 9. 1940

2.

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