15. Oktober / 45. Jahrgang
Leerlauf verknüpft und stellt einen
privat- und volkswirtschaftlichen
Verlust dar. In diesem Zusammenhange sei
die von der Ausbildungspraxis bisher schon erfolgte
Einsicht noch einmal besonders hervorgehoben,
daß über der Sicherung des Eigenbedarts
an Fachkräften die Mithilfe bei der
Deckung des größeren, nicht minder wichtigen
gesamtwirtschaftlichen Fachkräftebedarfs
nicht vergessen werden darf. Schon aus diesen
kurz skizzierten Ueberlegungen ergibt sich die
dringende Notwendigkeit einer möglichst raschen
und restlosen Erschließung der Lehr- und Anlernstellen,
gleichgültig ob es sich handelt um diejenigen
innerhalb der wiedereingerichteten Lehrwerk-
und Anlernwerkstätten oder um diejenigen
innerhalb der Betriebe selbst (Lehr- und Anlernecken,
Lehr- und Anlernplätze).
HE
Die schon in knappen Umrissen entwickelte
Forderung nach erhöhter Aktivität der saarländischen
Ausbildungsbetriebe kann in ihrer Bedeutung
für die berufspolitische Betreuung des saarländischen
Nachwuchses in ihrer vollen Tragweite
erst erkannt werden, wenn man sich die:
besondere Situation vergegenwärtigt, vor die
die Berufsnachwuchslenkung speziell im Saarlande
sich gestellt sieht. Diese Situation, die oben
schon gestreift wurde, läßt sich — näher betrachtet
— etwa wie folgt kennzeichnen:
Vom Standpunkt der Berufsnachwuchspolitik
aus betrachtet, tührte die Freimachung in
qualitativer Hinsicht insofern zu einer für die
heimische Wirtschaft hicht gerade erwünschten
Verschiebung im lehrberufsmäßigen. Aufbau
der rückgeführten Jugendlichen, als das Bergungsgebiet,
wirtschaftsstrukturell anders
gelagert wie die Heimat, die ausbildungsfähigen
(erstmals in ein Lehr- bzw. Anlernverhältnis tretenden)
Jugendlichen naturgemäß in jene Berufe
einströmen ließ, die für das dortige Gebiet besonders
charakteristisch und demnach „einweisungshungrig‘
waren. Diese Ausbildungszweigie
sind aber in vielen Fällen nicht den heimischen
Ausbildungszweigen kongruent. Vom Saarland
und seinen Ausbildungsmöglichkeiten
aus betrachtet mußte dies aber
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in seinem Ergebnis mit einer „falschen“
Nachwuchspolitik gleichbedeutend
sein. Dies ist die eine — durch die Wiederbesiedlung
offenbar gewordene — Seite des Problems,
vor das die Berufsnachwuchslenkung gestellt
ist.
Die quantitative Seite des Problems —
gleichfalls durch die Wiederbesiedlung akut geworden
— liegt darin umschlossen, daß im Saarland,
von der Freimachung gleichsam gestaut,
nunmehr zwei Schulentlassungsjahrgänge in
Lehr- und Anlern- oder sonstige Stellen untergebracht
werden müssen. Das ist der Schulentlassungsjahrgang
1939, der vor der Freimachung
gerade erst die „Probezeit“ hinter sich gebracht
hatte, sowie der Schulentlassungsjahrgang 1940,
der im Bergungsgebiet erstmalig im das Berufsleben
eingetreten ist. Um es nochmals zu betonen:
Diese Fragen werden von dem Arbeitseinsatzbehörden
in befriedigender, Weise nur
dann gelöst werden können, wenn sie mit der
verständnisvollen Einsatzbereitschaft der: Betriebe
rechnen: können.
Insbesondere die wiederaufbauenden Betriebe
in der ehemals geräumten Zone müssen sich
dessen bewußt sein, daß es nicht nur gilt, die
durch die Freimachung im Nachwuchsbestand
gerissenen Lücken zu schließen, den AltersaufbauderGefolgschaften
durch eine vorausschauende
Nachwuchsförderung zu verbessern,
sondern darüber hinaus bildungsfähigen Berufsnachwuchs
in einem Maße hereinzunehmen, das
der berufspolitischen Gesamtsituation der heimgyekehrten
saarländischen Jugend gerecht zu
werden vermag.
Zur Erreichung dieses Zieles ist
es aber vor allem erforderlich, jede
Ausbildungsgelegenheit womöglich
durch die zusätzliche Schaffung von
Lehr-und Anlernstellen auszunutzen.
Heute im Zeichen des Wiederaufbaues kann und
darf es für den saarländischen Betriebsführer,,
dessen Tatkratt sicherer denn je in die Zukunft
planen kann, hinsichtlich der beruflichen Betreuung
der Jugend nur eine Parole geben:
Nachwuchsertüchtigung — nun ‚erst
recht!
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