Eanrpfälzifche Wirtfchafts-Zeitung
Organ der Wirtkfchaftskammer Sanrpfalz und der Tndufttie- und Handelskammer zu Saarbrücken
Boft 12
Saarbrücken, den 15, Dktober 1940 | 45, Jahrgang
Nachdruck nur mit geuauer Quellenangabe und nach ausdr*“ -hlicher Genehmigun“
"°‘<© k "Ftleitung gestattet
An die kaufmännifchen, Hhandtwerklichen und induftriellen Lehrfienen
der Saarpfalz!
Einftellung von Jugendlichen als Lehrlinge,
Aunlernlinge, Dolontäre und Praktikanten.
Die Einstellung von Lehrlingen, Anlernlingen,
Volontären und Praktikanten bedarf bekanntlich
der Genehmigung des zuständigen
Arbeitsamtes. Nach der von der Zweigstelle
Saarpfalz des Landesarbeitsamts Rheinland im
Einvernehmen mit der‘ Wirtschaftskammer Saarpfalz
zur Durchführung dieses Genehmigungsverfahrens
getroffenen Anordnung haben die
Lehrbetriebe in Handwerk, Handel und Industrie
ihre Einstellungsanträge in Zukunft
l.für die Östereinstellungen eines jeden
Jahres bis zum 1. Oktober des vorangegatıgenen
Jahres und
2. für die Herbsteinstellungen bis zum
1. April desselben Jahres
auf den von dem zuständigen Arbeitsamt oder
dessen Nebenstellen erhältlichen Vordrucken 'einzureichen.
Sondcrtermumign
für die Dftereinftellungen 1941.
Um den durch die Wiederbesiedlung der ehemals
geräumten saarpfälzischen Gebiete geschaffenen
besanderen Verhältnissen Rechnung zu
tragen, ist die Wirtschaftskammer mit der Zweigstelle
Saarpfalz des Landesarbeitsamts Rheinland
übereingekommen, .daß alle voraussichtlich zum
l. April 1941 zu besetzenden Ausbildungsstellen
bis spätestens 1. Dezember 1941
zu melden sind.
Aus den gleichen Gründen können laufend
Meldungen für die Herbsteinstellungen
dieses Jahres eingereicht werden. Auch
diese Regelung stellt eine einmalige Sonderregelung
dar. —
. gez. Nietmann,
Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet
Saarpfalz und Leiter. der Landesarbeitsamts-Zweigstelle
Saarnfalz
In allen Fällen haben die Betriebe für den
Gesamtbedarf an Lehrlingen, Anlernlingen,
Volontären und Praktikanten je eine Doppelkarte
auszufüllen und dem zuständigen Arbeitsamt
— nicht dessen Nebenstellen! — zu übermitteln.
Hierbei ist auf dieordnungsgemäße
und gewissenhafte Ausfüllung der
Antragstormulare‘ ganz besonders zu
achten.
Insbesondere den Industriebetrieben
wird dringend empfohlen, den Nachwuchsbedarf
gegliedert nach Lehr- und Anlernberufen, Volontären
und Praktikanten auf einer Liste mit Durchschlag
besonders aufzuführen und mit den Antragskarten
beim zuständigen Arbeitsamt einzureichen,
das von sich aus das weitere veranlaßt.
Namentliche Anforderungen sind
unerwünscht. Jedoch können berechtigte Sonderwünsche
dem Arbeitsamt gegebenenfalls durch
nersönliche Rücksprache vorgetragen werden.
Die Lehrbatriebe werden mit größtem Nachdruck
darauf hingewiesen, daß sie unter
allen Umständen für eine fristgerechte
Antorderung der Jugendlichen
Sorge zu tragen haben.
Die über einen lähgeren Zeitraum sich erstreckende,
d. h. die festgesetzten Termine außer
Acht lassende Meldung offener Lehrstellen beeinträchttigt
in erheblichem Maße — wie die
Erfahrung zeigte — eine dem Sinn der Einstellungsbestimmungen
entsprechende vorausschauende
Lenkung des Berufsnachwuchses.
An die saarptälzischen Lehrbetriebe in Handel,
Handwerk und Industrie ergeht deshalb hiermit
nochmals der nachdrücklichste Appell, hinsichtlich
der iristgemäßen Anforderung der Jugendlichen
strengstea Disziplin zu wahren, weil
aur so eine vernünttige Berufsnachwuchslenkung
ermöglicht werden kann.
gez. Hans Karcher,
Präsident der Industrie- und Handelskammer
zu Saarbrücken,
leiter der Wirtschaftskammer Saarnfalz