Full text : 45.1940 (0045)

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Einschaltung der Industries und Handelskammern bei
der Beschleunigung der Entladung von Güterwagen,
Das im vergangenen Herbst zum erstenmal eingeführte
 Verfahren, die Industrie- und Handelskammern bei
der Beschleunigung der Entladung der Güterwagen einzuschalten,
 hat sich als so zweckmäßig erwiesen, daß der
Reichskohlenkommissar die Kammern aufgefordert hat,
sich im Benehmen mit den Reichsbahndienststellen in den
nächsten Monaten bei den Firmen für eine möglichst
schnelle Wagenentladung für die Kohlentransporte einzusetzen.
 Die Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsministeriums
 haben daraufhin den Reichsbahndirektionen Weisung
 gegeben, den Industrie- und Handelskammern säumige
 Entlader zu melden, damit diese die Gründe für die
Verzögerung feststellen und, wenn möglich, für Abhilfe
sorgen. Das bisher auf freiwilliger Grundlage beruhende
Verfahren hat damit die amtliche Bestätigung durch das
Reichsverkehrsministerium erhalten.

Beschlagnahme von Nutzkraftfahrzeugen,
Der Regierungspräsident, Bevollmächtigter für den
Nahverkehr, Wiesbaden, hat am 9. September 1940 nachstehende
 Bekanntmachung erlassen:
Gemäß $8 23 und 25 des Reichsleistungsgesetzes vom
1. September 1939 (RGBI. I S. 1645) beschlagnahme ich
hiermit sämtliche Nutzkraftfahrzeuge (Lastwagen, Anhän
ger, Kraftomnibusse, Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge.
Kesselwagen) innerhalb des Wehrkreises XII, soweit sie
nicht im Eigentum öffentlicher Körperschaften stehen, Die
Beschlagnahme hat die Wirkung, daß Rechtsgeschäfte über
die beschlagnahmten Fahrzeuge, die ohne meine Zustim:
mung getätigt werden, nichtig sind. Es ist ferner verboten,
ohne meine Genehmigung mit einem der genannten Nutzfahrzeuge
 einen Standortwechsel, der länger als eine Woche
dauert, vorzunehmen. Auch ist jeder Aufenthaltswechsel
von mehr als einer Woche über die Grenzen der Zulassungsstelle
 hinaus von der Genehmigung des Fahrbereitschaftsleiters
 abhängig. Zuwiderhandlungen werden
gemäß $ 34 des Reichsleistungsgesetzes bestraft und können
Zu einer Entziehung des Fahrzeuges führen. Durch diese
Beschlagnahme wird die Verwendung der vorgenannten
Nutzkraftfahrzeuge in der bisherigen Weise nicht berührt.

Zugverbindung Saarbrücken — Metz.
Die Verbindung zwischen Saarbrücken—Völklingen—
Hargarten—Metz ist wieder aufgenommen. Ab 20. September
 1940 verkehrt auch wieder ein
Schnellzugspaar,
Saarbrücken ab 11.00 Uhr Metz ab 17.50 Uhr
Völklingen ab 11.12 Völklingen an 19.26
Metz an 12.50 Saarbrücken an 19.46
Personenzüge.
Völklingen ab 5.35 11.20 17,50 Uhr
Metz an 7.37 13.40 20.40 ,,
Metz ab 5.00 213 19.12 Uhr
Völklingen an 7.12 14.538 2123: us
Günstige Anschlüsse bestehen sowohl in Völklinger
als auch in Metz und Saarbrücken

Nahverkehrpreisverordnung und Werkverkehr.,
Seite 2751

Saarpfälzische Wirtschafts-Zeitung Nr, '

Innerdeutsche Gebühren im Postverkehr
mit dem Protektorat Böhmen und Mähren.
Vom 1. Oktober 1940 an werden der Einschreib-,
Postanweisungs-, Postnachnahme- und Postauftragsdienst
nit dem Protektorat Böhmen und Mähren nach den innerdeutschen
 Gebührensätzen aufgenommen. Mit Postaufrägen
 können nur Gelder eingezogen werden. Postanweisungen,
 Postnachnahmen und Postaufträge sind bis 1000
Zeichsmark, telegraphische Postanweisungen in unbe-‚chränkter
 Höhe zugelassen. Vorerst sind — abgesehen
‚on den Formblättern zu Postüberweisungen — noch Form-»lätter
 des Auslanddienstes zu verwenden. Verzollungsınd
 devisenrechtliche Beschränkunngen im Brief-, Paketınd
 Postzahlungsdienst fallen weg. Zollinhaltserklärungen
»der grüne Zollzettel, statistische Anmeldescheine und
zxportvaluta-Erklärungen sind nicht mehr erforderlich, Im
Dostnachnahme- und Postauftragdienst werden bis auf
weiteres die eingezogenen Beträge nur mit Postanweisungen
 übermittelt. Ueber Einzelheiten geben die Post.
ämter und Amtsstellen Auskunft.

Postzeitungsdienst mit Belgien.

Ab 1. Oktober 1940 wird der Postzeitungsdienst mit
Belgien wie früher wieder aufgenommen; auch Verlaosstücke
 sind zugelassen.

Briefsendung nach Bessarabien
und der Nordbukowina.

Wie der Reichspostminister mitteilt, sind mach den
‚on Rumänien abgetrennten, der Sowjetunion angeglieder-‚en
 Gebieten von Bessarabien und der Nordbukowina nur
zewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen jeder Art
— ausgenommen Päckchen — zugelassen. In diesen Gebieten
jegen folgende wichtige Orte: a) in Bessarabiem
3alti (Bjetzey), Cetatea Alba (Akkerman), Chilea Noua
‘Kilija), Chisinat (Kischinew), Ismail (Ismael), Orheı
‘Orgjejew), Soroca (Soroki), Tighina (Bendery); b) in der
Nordbukowina: Cernauti (Czernowitz), Oraseni (Griore
 Ghica Voda).

Wertbriefe und Wertkästchen nach den Niederlanden
sind ab 20. September 1940 wieder zugelassen.

Fernsprechdienst.
Spanien.
Mit Spanien, den Balearen und den Kanarischen Inseln
können seit dem 16. September 1940 über die Funkverbindung
 Berlin—Madrid vorläufig von 11 bis 14 und
von 17 bis 19 Uhr Gespräche geführt werden.

A AK

Bürgersteuer und Kirchensteuer” bei der Wieder:
besiedlung freigemachter Gebiete. (Seite 270)

Kriegszuschlag für Rollfuhrgebühren. (Seite 275)

Postnachnahme: und Postauftragsdienst mit Elsaß
und mit Lothringen.
Mit Elsaß und mit Lothringen sind vom 1. Oktober
1940 an Postaufträge (nur zur Geldeinziehung) und Postnachnahmen
 nach den innerdeutschen Vorschriften und
Gebühren zugelassen.

Postzahlungsdienst mit Luxemburg.
Zwischen Luxemburg und dem Deutschen Reich wird
vom 1. Oktober 1940 an in beiden Richtungen neben dem
Postanweisungs- und Postüberweisungsdienst auch der
Zahlkarten- und Zahlungsanweisungsdienst zu den Inlandszebühren
 aufgenommen

Wiedereinführung des Kriegszuschlages
für die Mehrarbeitszuschläge. (Seite 271)

A NT ON GE?
Armenmitteilungen

Hadir — Differdinger Stahlwerke.
Die „Hadir“ (Societ& des Hauts Fourneaux et Acierie
de Differdange, St. Ingbert, Rumelange) hat ihren Nam
in Differdinger Stahlwerke A.G. mit dem Si
in Differdingen umgewandelt.
            
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