Full text : 45.1940 (0045)

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Meldung der Handelsvertreter in Lothringen.
Der Beauftragte des Chefs der Zivilverwaltung be:
der Handelskammer Metz hat in der „Metzer Zeitung‘
vom 24. September 1940 folgende Aufforderung zur Mel
dung der lothringischen Handelsvertreter erlassen:
„Zahlreiche reichsdeutsche Firmen, die in nächster Zeit
den Geschäftsverkehr mit Lothringen aufnehmen werden,
bemühen sich um die Vermittlung lothringischer Handelsvertreter,
 .
Um den Anfragen nach zuverlässigen und fachkundigen
Handelsvertretern in Lothringen entsprechen zu können und
damit auch den einheimischen Handelsvertretern eine
entsprechende Einschaltung in den Geschäftsverkehr mit
dem Reichsgebiet zu ermöglichen, ist es erforderlich, daß
alle lothringischen Handelsvertreter und Hancdelsmakler
sich sofort bei dem Beauftragten des Chefs dier Zivil
verwaltung bei der Handelskammer Metz schriftlich
 melden. Die Meldung muß die genaue Anschrift
sowie den Geschäftszweig und den Zeitraum, seitdem sie
aut diesem Gebiet berufstätig sind, enthalten.
Soweit Handelsvertreter also noch nicht bereits eine
derartige Meldung abgegeben haben, muß diese umgehend
 nachgeholt werden, da nur der empfohlen werden
kann. der sich ordnungsgemäß hier gemeldet hat.“

Anordnung betr. Verbot der Ausfuhr von Obst
und Gemüse lothringer oder französischer Herkunft
nach dem Reichsgebiet.
Vom 21. September 1940. .
Auf Grund des 8 8 Abs. 2 der Beschlagnahmeverordnung
 vom 23. 6. 1940 ordne ich an, was folgt:
8 1.
Die Ausfuhr von Obst und Gemüse aus Lothringen von
lothringer oder französischer Herkunft nach dem Reichsgebiet
 wird mit sofortiger Wirkung verboten. Obst und
Gemüse, alle Gartenbauerzeugnisse, die in Lothringen keine
Verwendung finden, sind meiner Abteilung Ernährung und
Landwirtschaft, Metz, Hermann-Göring-Straße 11, schrift
lich anzudienen bzw. telephonisch zu berichten. Dabei muß
Menge und Art von Obst und Gemüse angegeben werden.
Geeignete Abnehmer werden dann von hier aus zugewiesen


$2.
Wer den Vorschriften dieser Anordnung oder den zu
ihrer Durchführung ergangenen Bestimmungen zuwiderhandelt,
 wird mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer
dieser beiden Strafen belegt, daneben kann Geschäfts:
bzw. Betriebsschließung auf Zeit oder Dauer verfügt werden.
Saarbrücken, den 21. September 1940.
Für den Chef der Zivilverwaltung ‚in Lothringen.
[. A.: gez. Scheu

Preise für Obst, Gemüse und Kartoffeln in Lothringen,
Die am 17. September 1940 in Kraft getretene neue
Bekanntmachung über Preise für Obst, Gemüse und Kartoffeln
 in Lothringen vom 12, September 1940 ist in der
„Metzer Zeitung‘‘ vom 17. September 1940 veröffentlicht
und tritt an die Stelle der Bekanntmachung vom 4. September
 1940.

Tr

Schr. Willerfiun
Kommandit-Gesellschaft

Kieshaugerei - Kalksanrsteinfahrik + Tielbau

Iudwigshafen-Dppau
Fernsprecher 69008

Saarpfälzische Wirtschafts-Zeitung Nr, 1

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Genehmigungsverfahren für Transporte
nach Lothringen und dem Elsaß.
Auch bei Einhaltung der für den Verkehr nach Lothringen
 und dem Elsaß geltenden Bestimmungen (vergl. SWZ
Nr. 9 S. 189) können die Sendungen nicht ohne weiteres
auf den Weg gebracht werden, Die Frachtbriefe für nach
Lothringen bestimmte Sendungen sind an den Verkehrsbeauftragten
 des Führungsstabes
Wirtschaft in Saarbrücken, Hindenburg:
straße 8, zur Genehmigung einzureichen,
Die Frachtbriefe für Sendungen nach dem Elsaß
sind zum Zwecke der Genehmigung an den Verkehrsbeauftragten
 des Führungsstabes Wirtschaft
 in Karlsruhe, Karlstraße 10, zu senden
Die Tätigkeit der Verkehrsbeauftragtem beruht darauf,
Jaß sie von den in Frage kommenden Chefs der Zivilverwaltung
 als Transportbeauftragte eingesetzt worden
sind.
Für Sendungen’aus Lothringen sind die Fracht
5riefe an das Eisenbahnverkehrsamt Metz ein
zusenden, das im Einvernehmen mit der Reichsbahndirekon
 Saarbrücken die Frachtbriefe genehmigt und die
Transporte abwickelt.
Für Sendungen aus dem Elsaß sind. die Frachtbriefe
 dem Verkehrsbeauftragten des Füh--ungsstabes
 Wirtschaft in Karlsruhe, Karlstraße
 10, einzureichen, der die Frachtbriefe an das
Eisenbahnverkehrsamt Straßburg weiterleitet. Bei dringenden
 Fällen können die Frachtbriefe gegebenenfalls auch
unmittelbar an das Eisenbahnverkehrsamt Straßburg eingesandt
 werden

Vorläufiger Tarif für die Beförderung von Gütern
in Elsaß und Lothringen.
In SWZ. Nr. 9 S. 189 gaben wir die Verfügung der
Reichsbahn über den Güter- und Tierverkehr mit den besetzten
 Strecken der Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen
vieder. Im Einvernehmen‘ mit der Reichsbahndirektion
Saarbrücken hat die Reichsbahrndirektion Karlsruhe einen
‚Vorläufigen Tarif für die Beförderung von Gütern auf
lien besetzten Strecken der Eisenbahnen in Elsaß und
„othringen‘“ herausgegeben, Die DVN. Berichten über
liesen Tarif folgendes:
Es wird davon ausgegangen, daß die Frachten in den
besetzten Gebieten grundsätzlich keine Erhöhungen er-“ahren
 sollen. Der neue Tarif entspricht in seinen Grundagen
 dem bisherigen französischen Gütertarif. Mit der
\usgabe ‚des Tarifs wurde der Mangel an Tarifmaterial
»ehoben, da bei der ‘Besetzung nicht genügend Tarife: vor
zelunden wurden, ‚und vor allem ein einfach zu handhabender
 Tarif geschaffen.
In den Reglementarischen Bestimmungen
ist festgelegt, daß für die Beförderung von Frachtgütern
in Elsaß und Lothringen die Bestimmungen des Deutschen
Eisenbahn-Gütertarifs, ‚Teil 1. Abt. A, gelten. ‚Abweichend
ıiervon gelten noch folgende Bestimmungen:
a) Die Güter werden zur Beförderung von Fracht
gütern nur nach Maßgabe der vorhandenen betrieb
lichen , Möglichkeiten angenommen,
Zugelassen ist nur die Auflieferung von Frachtgut
Eilgut und beschleunigtes Eilgut sind ausgeschlossen
An Stelle des für den inneren deutschen Verkehr
geltenden Frachtbriefmusters kann übergangsweist
auch das im inneren französischen Verkehr geltende
Frachtbriefmuster (declaration d’expedition) verwer
det werden.
Nachnahmen und Barvorschüsse sind nicht zuge
lassen, :
e) Die Lieferfristen sind aufgehoben.
f) Die Angabe des Lielerwertes ist ausgeschlossen.
In der Tarifabteilung „Allgemeine Tarifvor
schritten und Frachtberechnung“ ‘ wird be
stimmt, daß für die Ermittlung der Entfernungen der Ent
fernungszeiger der früheren Eisenbahnen in Elsaß und
_othringen zu verwenden ist. wobei die Tabelle der Kilo
            
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