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Leistungsmöglichkeit der Betriebe. Die Becanspruchung
der Anlagen geht augenblicklich bedeutend
über die Ausnulzung in normalen Zeiten hinaus. Die
durch den Krieg verursachte verstärkte Abnutzung
bedingt in vielen Fällen einen soforligen
Ersatz der Werksanlagen. Bei der augennblicklichen
Rohsloffknappheit sind die Ersatzanlagen oft nicht so-Iort
zu bekommen. In diesen Fällen muß dem Unternehmen
die Möglichkeit gegeben sein, die zum Ersatz
erforderlienen Mittel anzusammeln. Dazu reichen aber
die bisherigen Abschreibungssätze bei weilem nicht
aus, insbesondere wenn man bedenkt, daß die jetzi
noch gellenden Abschreibungssätze von den damaligen
Anschaffungskosten ausgehen, während
die Wiederbeschaffungskosten oft weit über den da.
maligen Anschaffungskosten liegen. Es wäre zu begrüßen,
wenn insbesondere in den Fällen der erhöhten
Wiederbeschaffungskosten ganz allgemein —
ohne jedoch eine starre Regelung zu treffen — eine
Erhöhung des jeweiligen Abschreibungssatzes zuge
lassen werden würde. Freilich können die jetzt gül
ligen Sätze nicht generell erhöht werden. Die verstärkle
Abnnutzung in den Betrieben muß geprüft und
individuell behandelt werden. Das beste Merkmal
für die Notwendigkeit erhöhter Abschreibungen ist die
sofortige verstärkte Ersalzbestellung, was aber nicht
ausschheßt, daß auch die Ansammlung verstärkter Abschreibungsbeträge
für eine spätere Ersatzbeschaffung
zugelassen wird. Dies ist insbesondere deshalb notwendig,
weil es vielfach unmöglich ist, Ersatzbeschaffung
jelzt vorzunehmen.
Zu der verstärklen Inanspruchnahme der Maschinen
kommt ninzu, daß an sicn notwendige Reparaturen,
die für die Ernaltung der Leistungsfähigkeit einer Anlage
unbedingt erforderlich sind, wegen Mangels an
Zeit, an Arbeitskräften und Material vielfach nicht aus:
geführt werden können, Bekanntlich werden Rückstellungen
für nicht ausgeführle Reparaturen eines
Rechnungszeilraumes von der Steuerbehörde nicht anerkannt:
Schon aus diesem Grunde muß durch höhere
Abschreibungssätze die Anpassung an den Zeitwert der
Anlage erfolgen. Es ist daher volks- und betriebswirkschaltlich
geboten, für die Zeit der Mangellage die
Abschreibungssätze der erhöhlen Beanspruchung und
damit der verringerten Lebensdauer anzupassen oder
nichtverbrauchle Beiträge in der Bilanz zurückzuslellen.
2. Aufwendungen lediglich zur Aufrechterhaltung
der Qualität der Erzeugnisse
und der Wirtschaftlichkeitdes Betriebes.
Lediglich zur Aufrechltlerhaltung der Qua-{iLät
der Erzcugnisse und der Wirtschaftlichkeit
des Betriebes müssen neue Einrichtungen und
Verbesserungen im Belrieb getroffen werden, wie z.B
Versuchseinrientungen, Forschungsinstitute, chemische
Apparaluren usw. Es müssen zur Sicherung des Be-Lriches
Reserve-Aggregate, wie Kompressoren u, ä., oder
zur Sicherung der Gelolgschaft Einrichtungen getroffen
werden, zur Befriedigung der immer weitergehenden
Ansprüche der Kundschaft. zusätzlich Einrichtungen
wie z. B. Glühöfen, erstellt werden, zur Bewälligung
der Lagermengen von Rohsloffen Raupenkräne und
Verladeeinrichtungen geschaften werden und vieles
andere mehr. In keinem Fall ist damit eine Umsatzerhönunng
oder cin Mchrerlös verbunden.
Solche Anlagen mußten zum Teil auch früher
schon aktiviert werden. Bei der {früher serinsgeren
Saarpfälzische Wirtschafts-Zeitung Nr. 1
steuerlichen Belastung konnte das in Kauf genommen
verden, da diese den Bestand des Belriebes erhalten.
Jen Einrichtungen aus reichlicheren Netto-Veber-.
schüssen finanziert werden konnten. Eine Finanzierung
aus Gewinnen ist aber bei der heutigen steuerlichen
ınd sonsligen Belastung schr beschränkt, vielfach nicht
nehr möglich, Außer einer großzügigen Behandlung
Jer Aktivierung von Forschungs- und Versuchskosien,
;ei es durch pauschale Aklivierung oder durch
Zulassung eines Festwertes, können die Mittel
‘ür diese Einrichtungen entweder nur durch Erhöhung
Jer allgemeinen Abschreibungen oder durch so-’ortige
bzw. verstärkte Abschreibungen der Objekte
zelbst beschafft werden.
3, Verarpdeitung von Ersatzstoffen,
Durch die Kriegswirtschaft sind die Lager an Roh-;loffen
stark in Anspruch genommen worden. Der wei.
tere Bezug von Rohsloffen ist infolge des geringeren
[mporis stark beschränkt. Die Belriebe müssen daher
Ersatzstoffe verarbeiten, wodurch höhere Aufwendunzen
verursacht werden. So macht z. B. die Verarbeitung
armer Inlanderze die Errichtung von Förderungs- und
Verarbeitungsanlagen erforderlich. Diese Anlagen wer
len nach Beendigung des Krieges infolge anders gearteter
Vorausseizungen für die Rohstoffversorgung ge-:inger
zu bewerten sein; sie müssen deshalb vorsorg
ich schon jetzt in erhöhtem Maße abgeschrieben wer
jen. Man ınuß sogar überlegen, ob dasselbe nicht auch
für die Ersatzrohstoffe oder Halb- und Fertigerzeugnisse
daraus zutrifft. Bei den hier in Frage kommenjen
Ersatzstolfen denke ich nicht an die vollwertigen
Ersatzstoffe, wie z. B. Buna und Benzin, für deren
"örderungs- und Verarbeitungsanlagen die Abschrei
ungen durch Absalz- oder Preisgaranlien sichergesliell!
sind.
Ich gene als selbstverständlich davon aus,. daß
aöhere Aufwendungen, die anläßlich der Errichtung
von Betrichbsanlagen zur Gewinnung und Verarbeitung
von Ersatzstoffen entstehen, Sonderkosten darstellen
und als solche nicht aktivierungspflichtig sind. Für die
verbleibenden aktivierungspflichligen Anlagen ist aber
äne Sonderabschreibung dringend eforderlich, da mil
Sicherheit angenommen werden muß, daß diese Anlagen
nach dem Kriege keine vollständige Verwendung
mehr Hinden. Diese Unternehmen werden jedoch im
Rahmen des Vierjahresplans und aus Gründen der
lauernden Sicherung einer heimischen Rohstoffbasis
zum Teil aucn nach dem Kriege im Betrieb bleiben.
Die wirtschaftlich geführten Betricbe werden sich aber
m wesentlichen‘ wieder auf normale Rohsloffe
umstellen, und zwar aus folgenden Gründen:
a) Die Handelsbeziehungen zum Ausland, insbesondere
zum europäischen Ausland, werden nach
dem Kriege verstärkt werden. Damit werden auch
die billigeren ausländischen Roh
stolfe wieder eingeführt werden.
b) An den Inlandsvorkommen darf kein Raub
bau getrieben werden.
m Für privalwirlschaftliche Belricbe ist eine der
artige Umstellung aus Rentabilitätsgründen €"
forderlien.
Es könnte mir entgegengehalten werden, daß €
lann ja noch Zeit genug ist, die Restwerte abzuschrei
‚en. Abgesehen davon, daß auf solche Weise die Ab
schreibungen leicht in Verlusiperioden fallen könne”