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Dr. ALWIN ZIRKLER, Saarbrücken
Saarpfälzische Wirtschafts-Zeitung: Nr,
Scekchäftsreifen nach Lothringen
Nach einer Anordnung des Chefs der Zivilverwallung
in Lolhringen vom 5. September 1940 sind
die Vorausseizungen für die Einreisegenehmigung nach
Lothringen im wirtschaftlichen Interesse elwas näher
begrenzt worden. Wenn in der Anordnung davon gesprochen
wird, daß die vor einiger Zeit angeordneten
verschärften Bedingungen für die Einreisegenehmigung
nach Lothringen etwas gelockert worden seien, so ist
dieser Hinweis vielfach vofl den an dieser Frage Beleiliglen
falsch verstanden worden. Im Eingang zu
Jer Anordnung heißt es ausdrücklich, daß in stärkerem
Umfang als bisher reichsdeutschen Lieferanten
insbesondere Industriefirmen) die Genehmigung von
Geschättsbeziehungen mit lothringischen Abnehmern
erteilt werden soll, um die Deckung des lothringischen
Bedarfs sicherzustellen. Aus dieser Fassung geht eindeutig
hervor, daß es sich um Lieferungen handeln
muß, die im Interesse des Wiederaufbaus
der lothringischen Wirtschaft nolwendig
sind. Daraus ist auch zu entnehmen, daß sogenannte
Erkundungsreisen, die elwa für die Vorbereitung der
Aufnahme zukünftiger Geschäftsbeziehungen unternommen
werden sollen, nach wie vor zu unterbleiben
haben. Der Wiederaufbau und die Wiederingangsetzung
der lolhringischen Wirtschaft soll planmäßig und Zug
um Zug erfolgen, und hierbei müssen alle Einwirkungen,
die diese Arbeit stören können. {ferngehalten
werden
Wie aus Anfragen an die Industrie- und Handelskammern
und an die Wirtschaftskammer Saarpfalz
entnommen werden muß, herrscht vielfach in Handelsund
Industriekreisen eine falsche Vorstellung von der
wirtschaftlichen Struktur Lothringens. Hülten und
Gruben geben dem Land sein wirtschaftliches Bild. Der
übrige industrielle Sektor ist außerordentlich begrenzt:
hier ist der Mittel- und Kleinbelrieb kennzeichnend.
Dieser Tatsache entsprechend hat sich auch die Entwicklung
in den übrigen Wirtschaftszweigen Großhandel,
Einzelhandel usw. vollzogen. Schließlich darf
nicht übersehen werden, daß das Land vor allem in
der Kriegszone liegt, die verschiedensten Beschädigungen
aufweist, Fabrik- und sonslige Geschäftsräume
sind zerslört, Maschinen weggeschafft und die Inneneinrichtungen
unbrauchbar gemacht, Damit ist die in
normalen Zeiten gegebene Möglichkeit, wirtschaftliche
Beziehungen anzuknüpfen und zu unterhalten, heute
bei weilem noch nicht auszuschöpfen.
Veberschen wird ferner aber auch, daß alle bewirischafteten
Gülernichtohne weiteres
nach Lothringen abgesetzt werden können, daß nur für
dringende Lieferungen Kennziffern und Kontingente
zur Verfügung sichen. Die vielfach verbreilefe irrige
Auffassung, daß etwa Saarkennziffern für Lieferungen
nach Lothringen benutzt werden können, soll hiermit
ausdrücklich richtiggestellt sein
Wie aus der Anordnung des Chefs der Zivilverwallung
weiterhin klar hervorgehl, ist die derzeitige
TAlıekeit des deutschen Kaufmannes in TLothrinvsen
aicht nur an eine wirtschaftliche, sondern auch an
eine polilische Verpflichtung gebunden. Diese muß
insbesondere in ordnungsmäßiger Beratung und Be.
'reuung der zukünftigen Kunden in Lothringen zur
Ausdruck kommen, wobei davon ausgegangen werden
muß, daß die lothringischen Firmen über markl-‚egelnde
und andere Ordnungen der deutschen Wirt
schaft nicht im Bilde sein können. Im Zusammenhang
damit muß auch noch darauf aufmerksam gemach
verden, daß eine
Errichtung und Erweiterung gewerblicher Betriebe
zur Zeit nicht möglich ist, was auch für die Er.
öffnunsgs von Zweisniederlassungen, Filialen usw.
silt.
Es sind deshalb auch alle Maßnahmen zu unterlasser
die etwa die Verwirklichung solcher Absichten fi
später im Auge haben
Die Einreisegenehmigung erteilt de’
Chef der Zivilverwaltung in Lolhringen auf
Grund einer Unbedenklichkeits bescheini:
zung, die die Wirtschaftskammer Saar
pfalz nach den ihr gegebenen Richtlinien ausstellt
Bei schriftlichen Anfragen fehlen vielfach die für die
Aufnahme in der Einreisegenehmigung notwendigen
persönlichen Angaben, wie Vor- und Zuname, jetzige
Wohnort und Wohnung, ferner Geburtsort, -jahr un
‚tag.
Bei der Fülle von Anträgen auf Erteilung der Un
bedenklichkeitsbescheinigung kann mit einer be
schleunigten Erledigung nicht gerech
net werden. Hinzu kommt noch, daß in vielen Fähler
den Anträgen nicht stattgegeben werden kann, da &
sich hierbei um sogenannte Erkundungsreisen handel
oder weil die Voraussetzung für die Einreisegenehmi
gung überhaupt nicht gegeben ist. Nach der Anord
aung hat schließlich jede Firma vor Aufnahme ihrei
Tätigkeit in Lothringen, die von ihr vorgesehenen Ver
xaufspreise von dem Referat Preisbildung des Chef
der Zivilverwaltung überprüfen zu lassen
Hoffmann & Engelmann
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