Full text : 45.1940 (0045)

Snarpfülzifche Wirtfchafts-3eitung

Organ der Wirtfchaftskammer Saarpfalz und der Indufttie- und Handelskammer zu Saarbrücken

Hoft 11

Saarbrücken, den 1. Dktober 1940 | 45, Jahrgang

Wieder im alten Derlag!

Mit dem 1. Oktober 1940 ist nach der Rückkehr in die Heimat vereinbarungsgemäß der Verlag der „Saarpfälzischen
Wirtschaftszeitung‘“ von D. Meininger, Neustadt an der Weinstraße, wieder auf die Buchgewerbehaus G. m. b. H.
Saarbrücken, übergegangen. Der Druck erfolgt wie früher im Völklinger Betrieb der Firma.
Trotz der schwierigen Verhältnisse während der Freimachung und der Wiederbesiedlung oder vielleicht gerade weil
in solchen Zeiten ein dringendes Bedürfnis nach einem zuverlässigen Unterrichtungsorgan besteht, hat sich unter Ausschöpfung
 der gegebenen Möglichkeiten unsere ab 1. Mai 1940 wieder erschienene Zeitschrift gut entwickelt. Zu den
alten Beziehungen sind neue hinzugekommen, die sich hoffentlich in Zukunft weiter fortsetzen werden. Wir sehen
unsere Pflicht darin, nicht nur für und über das Wirtschaftsgebiet Saarpfalz eingehend zu unterrichten, sondern auch
den lothringischen Raum in den Kreis der Bearbeitung mit einzubeziehen, dessen enge Verbindung mit der Saarpfalz
durch die Ernennung des Reichskommissars für die Saarpfalz zum Chef der Zivilverwaltung in Lothringen ihren
Ausdruck gefunden hat.
Die Erscheinungsweise der „Saarpfälzischen Wirtschaftszeitung“ bleibt vorerst 14tägig. Der Preis beträgt vierteljährlich
3,— RM. Der Bezug kann durch die Post, den Verlag Buchgewerbehaus G. m. b. H. und D. Meininger, Neustadt an
der Weinstraße, erfolgen.

Die Schriftleitung
der Saarpfälzischen Wirtschaftszeitung

Dr. KARL BERNHARD, Saarbrücken
fortgewährung des Raäumungs-Samilicnunterhalts in der Heimat

Als der Führer den Befehl zur Wiederbesiedlung;
der ehemals freigemachten Gebiete gab, und die mit
der Durchführung der Wiederbesiedlung beauftragten
Stellen sich vor eine Fülle schwieriger Aufgaben
gestellt sahen, die Zug um Zug ihrer Lösung zugeführt
wurden, mußte nicht zuletzt auch Vorsorge getroffen
werden für eine dem neuerlichen Umbruch der Lebensverhältnisse
 der Rückgeführten gerecht werdende
soziale Belreuung. So sehr es hierbei natürlich auf
den planmäßigen wirtschaftlichen Wiederaufbau und
— Hand in Hand damit — auf eine planmäßige Arbeitseinsatzpolitik
 mit in erster Linic ankam, so war
doch aller Voraussicht nach von Anfang an gerade
auch int lohn- und sozialpolitischen Sektor mit einer
Reihe von an und für sich unvermeidlichen VUebergangsschwierigkeiten
 zu rechnen, deren Behebung im
Interesse der neuerdings erforderlich werdenden restlosen
 Sicherung der Existenzgrundlagen der Heimkehrer
 in geeigneter Form in die Wege geleitet werden
mußte

Aus Kreisen der Betriebsführer schon verhältnismäßig
 frühzeitig auf die mit der Wiederbesiedlung zu
erwarlenden arbeitseinsatzmäßigen sowie die damit
aufs engste verknüpften sozialpolitischen, das heißt auf
die Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts gerichteten
 Fragen aufmerksam gemacht, setzte sich die Wirtschaftskammer
 Saarpfalz im Hinblick auf die Tragweite
der Angelegenheit sowohl mit dem Reichskommissar
für die Saarpfalz als auch mit dem Reichstreuhänder

der Arbeit und der Gauwaltung der Deutschen Arbeitsfront
 in Verbindung. "Die Wirtschaftskammer beznügte
 sich, dabei nicht mit der grundsätzlichen Kennzeichnung
 des Problems, sondern war darüber hinaus
bemüht, positive Vorschläge zu unterbreiten, die als
vom Staate getragene sozialpolitische: Hilfsmaßnahmen
zur Lösung dieses Problems geeignet erschienen.
An der Notiwendigkeit der Schaffung irgendwie geırteter
 Ueberbrückungsmaßnahmen im Interesse cincr
nöglichst reibungslosen Einführung insbesondere deı
jerufstätigen Volksgenossen in die heimatlichen Lejensverhältnisse
 konnte nicht gezweifelt werden. Schon
Jeshalb nicht, weil derartige Maßnahmen als beson:
lers dringend empfunden werden mußten im denenigen
 — an und für sich zahlreichen — Fällen, in
jenen. der Heimkehrer im Heimatbetrieb (und sei es
ıuch nur vorübergehend) eine Arbeit aufnimmt bzw
ıufnehmen muß, die den Vorkriegs-Arbeitsverdienst
ıicht garantieren kann. Und dies vor allem zum Bei-;piel
 aus dem Grund, weil die Beschäftigung mit
Wiedereinräumungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten i. d
R. nicht den Arbeitserlös einzubringen vermag, der
ınter normalen Verhältnissen in der Vorkriegszeit erzielt
 werden konnte; oder aus dem weiteren Grund,
weil bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Betrieb bzw.
Jie Betriebsabteilung voll angelaufen ist, nur
in größerer oder geringerer Bruchteil des Normalohnes
 der Vorkriegszeit erreicht werden kann Bei
ılle dem mußte überdies noch damit gerechnet wer-
            
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