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Poftaufträge und Nachnahmen aus Deutjhland nady den
Niederlanden
find vom 15. September 1940 an wieder zugelaffen. Höchftbetrag
für Poftaufträge 150 niederländifhe Gulden, für
NMacdnahmen 200 RIM.
Sefjchäftspapiere, Drucfjachen, Warenproben ufw.
nach Spanien und Portugal,
Seichäftgpapiere, Drucfaden, Warenproben, Miichfendungen
und Päckchen find im Verkehr nad Spanien und Portugal wieder
zugelaffen, Die Sendungen werden über das befeßte Frankreich
geleitet.
Bejelichafterdarlehen und Sefellihafterfchulden bei der
BVBermögenfteuer.
Der NMeichsfinanzhof hat in mehreren Entfdheidungen
Feitgeftellt, daß es bei Perfonengefelihaften (9. $. SG. und
Kom. Gef.) feuerlid Feine Darlehen und Feine Schulden
der Sefellfchafter gegenüber der SGefellfchaft gibt. U. a. hat
er hierzu ausgeführt: „Perfonengefellfchaften find für die
VBermögeniteuer eine Vereinigung mehrerer Kaufleute zur
gemeinfchaftlidgen Führung eines Gemwerbebetriebs. Alles
mag der Kaufmann in fein Sefchäft tet oder darin beläßt,
ift dazu beftimmt, in feinem Sefhäft zu arbeiten. Es ift
jein Eigenkapital. Auf die buchmäßige Behandlung des
Eigenkapitalg (3. B. Kapitalfonto oder Darlehnskonfo)
fommt e8 nicht an.’
Die Bermögenftenerergänzungsrictlinien vom 20. Auguft
1940 (NMeichsfteuerblatt 1940, Seite 777 ff) widmen diefer
Frage auf Grund vorftehender Mechtfprehung des MNReichs:
finanzhofg folgende Darkegungen: '
„Es gibt bei den Perfonengefellfhaften im DWerhältnig
{wilden den Sefellfhaften und ihren Sefellihaftern begriff.
(ich in der Megel Feine „Darlehen“ und „Schulden“, Es
find einerfeitg alle Beträge, die ein Sefellfhafter in feine
Sefellfchaft hineinftect, ohne Nückfiht auf ihre buchmäßige
Bezeichnung alg Kapitalfonto, Privatkonto, Sonderkonte
oder Darlehenskonto ftetg Einlagen des Sefellfehafters. Es
find andererfeitg alle Beträge, die ein Sefelfhafter von
feiner Scfellihaft befommt oder aus ihr entnimmt, Enfnahmen
des Sefelfchafters.
Diefe SGrundfäke gelten für den NMegelfall. Eine Kurz
friftige Verauslagung von Sefbeträgen dur den Sefelljhafter
Fann augnahmgweife als Schuld der Sefellfchaft angefehen
werden, wenn e$ fi um die vorübergehende Be-Friedigung
eines Geldbedürfniffes handelt, das aus einem bejonderen
Srund nicht fofort von der Sefellfichaft felbft hefriedigt
werden Fann, 3. B. bei Einlöfung einer Nachnahme
dur den Gefellfhafter. Es kann umgekehrt Fälle geben, in
denen die Entnahme von Geldern aus dem Vermögen der
Secfellfchaft durdy den Sefellfihafter ausnahmemweife eine
Forderung der Gefellihaft begründet, 3. B. bei undefugten
Entnahmen des Sefellfchafters.
Die vorftehenden SGrundfäße gelten nicht für den Fall,
daß ein Sefellfjhafter gleichzeitig Yıhaber eines Gewerbe:
betriebs it und mit der Sefellichaft für feinen Gewerbebetrieb
in regelmäßigem Sefchäftgverfehr fteht, z.B. regelmäßig
Waren liefert oder bezieht. Die Anfyrücdhe und Schulden
eines Sefellfhafters aus einem foldjen regelmäßigen Se.
fhäfteverfehr find genau fo zu behandeln wie die Anfprüche
oder Schulden anderer Perfonen mit reaelmäßigem Ge-Ichäfteverfehr.‘‘
Saarpfälzifche Wirtfhafts-Zeitung Nr. 19
Die vorftehenden NRechtsgrundfäße wirfen fig nament:
lidy aus auf die Feftftelung des Einheitswertes des gewerb:
lidjen Betricbsvermögens der betr. Derfonengefellfchaft,
Is
Steuerterminkalender für den Monat Oktober 1940.
5, Oftober 1940:
Uebermeifung der im vergangenen Monat einbehaltenen
Lohnfteuer für die Septemberlohnzahlungen an die
SFinanzfaffle der Betriebsftätte, foweit die Steuer für
die Zeit vom 1. bis 15, September 1940 nicht fhon
ım 20. September 1940 abgeführt ift.
Desaleidhen Ueberweifung des einbehaltenen Kriegszu-Olages
an die Finanzkaffe der Betriebsftätte,
Desgleichen Ueberweifung der einbehaltenen Wehrfteuer
un die Finanzkafle der Betriebsftätte.
Desaleihen Uebermeifung der einbehaltenen Kirdhenteuer
an die Finanzkaffe der Bertriebsftätte. (Nur für
Saarpfalz.)
Desaleichen Ueberweifung der Lohneinfparung lediglich
5ig einfchl. 8. September 1940 an die Finanskaffe der
Betriebsftätte.
Desgleihen Ueberweifung der einbehaltenen Bürgerteuer
an die hebeberechtigten Gemeinden, foweit der an
ie Gemeinde zu zahlende Betrag höher ift alg MNeichs»
markt 30.—.
Anmeldung der im vergangenen Monat einbehaltenen
Lohnfteuerbeträge einfchließlidy der Kirchenfteuer und
Wehrfteuer bei der Finanzkaffe der Befriebsftätte unter
Benußung des amtlihen Bordrucs.
Dftober 1940:
Abgabe der Umfahfteuervoranmeldung bei gleichzeitiger
VWorauszsahlung der fällig gewordenen Steuerfchuld für
Unternehmungen, deren fteuerpflidhtiger Umfaß im leßfen
vorangegangenen Kalenderjahr 20 000.— RM.
überfehritfen hat (Monatszahler) für September 1940.
DEktober 1940:
Ueberweifung der in der Zeit vom 1. big 15. Oktober
1940 einbehaltenen Lohnfteuer an die Finanzkafle der
Betriebsftätte (nad $ 41 LSIDVO. Fein Ueber
meifungszwang, wenn die Lohnfteuer für fämtlihe Arbeitnehmer
der Befriebsftätte inggefamt nicht mehr als
200. — NM. beträgt). Für Borfhuß- oder Abfhlagsyahlungen
innerhalb eines Lohnzahlungszeitraumes if
die Lohnfteuer gemäß $ 30 LSIDVO. genau zu ermitteln,
falg nicht mit dem Finanzamt eine befondere
DVBereinbarung getroffen if.
Desgleiden Ueberweifung des einbehaltenen Kriegszu-[hlags
und der einbehaltenen Wehr- und Kirchenfteuer
an die Finanıkalle der Betriebsitätte. Is
Zur Werbung empfohlen:
S W Z Saarpfälzische Wirtschafts -Zeitung
Amtliches Organ der Wirtschaftskammer Saarpfalz
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DANIEL MEININGER
Neustadt an der Weinstraße - Fernruf 2986