DBielfac it mit der Bergung ein normaler Ge:
Idaäftsvorgang abgewickelt morden und die Waren
ind an die gleichen Abnebmergruppen zum Berfand ge
:ommen, die fie bereitg früher bezogen haben. Yn diefem
Salle werden alg Näumungskoften nur die M ehr Foften
yeralitef, die dur) die Räumung entftanden find.
Die dur den Transport von Bergungsgiütern enfftandenen
Frachtfoften werden nur für Stireden bis zu
350 km erfeßt. Ausnahmen hiervon find nur zuläffig,
wenn an der Fortführung der Produktion eines zurücdgeführ:
ten Unternehmens ein friegs- oder volfswirtfhaftlidhes Kn:
tereffe befteht. Wenn die Süter nicht fogleidy an den end:
zülfigen Bergungsort, fondern vorübergehend auf ein Be:
helfslager gebracht werden find (gebrocdener Iransporfk), wer
den die entftandenen Koften dann erfeßt, wenn dag Behelfs:
lager Für die Lagerung der Ware ungeeignet und der Weiter:
irangport für die Durchführung einer ordnungsmäßigen
Beraung erforderlidhh war.
Ber Lohn: und SGehaltsaufwendungen werden’ nur die
Sehälter bezw. Löhne für die für die Bergung der
Wirtfchaftsglüter aufgewandten Zeitfpannen erfebt, Die Ge.
hälter leitender Angeftellter werden nur, foweit deren Tätig:
feit notwendig war und bis zu einer feftgefekten Höhe er:
itattet, Die dem Unternehmer durdy die Bergung wirft:
ihaftlider Güter entftandenen Aufwendungen (Fahrkarten,
Beföftigungs-, Uebernachtungsfpefen uf.) werden vergütet.
Für Wirkfchaftsgüter, die Kurz vor oder in den erfien
Zagen der Freimachung in das Freimadungsgebief abgefandt
wurden, aber infolge der SFreimachung nidhHt an den
Empfänger gelangt find, if eine Sonder:
regelung getroffen. Der Erfaß diefer Koften ift bei dem
Bezirfswirtfchaftgamt für den Wehrwirtihaftsbezirk XII
Wiesbaden, zu beantragen.
Die Beurteilung, was hiernady alg Näumungskoften
im einzelnen erfeßt werden Fann, liegt bei den Ynuduftrie
and Handelskammern und den Handwerfskammern, die ent:
iprehend den ihnen vom MNMeichswirtkfchaftsminifter erteilten
Richtlinien verfahren.
Es ift dem Antragfieller unbenommen, den Erfaß aller
Aufwendungen, die unmittelbar durdy die Bergung entfianden
ind, unter gewiffenhafter Bezeidhnung des Verwendungs
‚wedeg anzumelden und zu belegen.
Mit dem bereitg erwähnten Erlaß des MNMeichswirt.
Ichaffsminifters hat die Erfiattung von Aufwendungen der
mirffhaftlidhen Freimadung nur für die Betriebe einı
Negelung gefunden, die der Organifation der ge
werbliden Wirtfhaft angehören. Für alle übrigen
Perfonen, die auf Grund einer Einweifung des WBF oder
ziner anderen amtlichen Dienftitelle die Räumung von wirt
ihaftlihen Gütern vorgenommen haben, ift der RNäumungs
foftenerfaß nod) nicht angeordnet, Es gilt dies z. B. für Be
friebe, die organtfatorifd dem NMeichsnährftand und der Neichs.
fulturfammer angefhloffen find, für Kranfenkfaffen und
DBereine, für die freien Berufe, wie YNerzte, Nechtsanwälte,
Wirtfhaftstreubänder ufw.
Die Erfafflung und der Erfaß der Näumungskoften erfolgen
im Mahmen der F-Meldeaktion. Ein
Unfer Dankopfer
dem Deutfchen Roten Kreuz
J
Saarpfälzifhe Wirtfhafts-Zeitung Nr. 1/7
Sragebogen dient der Ermittlung des Vermögens:
itandes der freigemachten Unternehmen bei Kriegsbeginn
F-Meldung I). Mit einem weiteren Bordruck melden die
freigemadten Betriebe den Wert der bis zum 31. XI. 36
geborgenen Güter (F-Meldung IM). Die Angaben der F-Mel:
dung HI dienen dem Nachweis der Aufwendungen der
Sreimachung bis 31. XII. 1939 einfehließlidy der big dahin
entftandenen Koften der Lagerhaltung. Für die Sreimachung
nad) dem 31, XII. 39 werden befondere Fragebogen aus
gefüllt, die auf Verlangen zugefandt werden: Die VBordrucke
F-Meldung IN, Nadmeldung zur F-Meldung IN und Nachmeldung
über Koften der Lagerhaltung werden alg Er
fÜattungsanfräge behandelt,
Seder Gewerbetreibende, deffen Anfehrift bisher be
fannt wurde, erhielt die erforderlichen Meldevordruce ir
4facher Ausfertigung durdy die für feinen früheren Wohnfik
suftändige Gliederung der Organifation der gewerblichen
Wirtfhaft. Für den Verfand und die Bearbeitung der
F.-Meldungen find zuftändig für
YÖnduftriebetriebe, Banken, Betriebe des Berfehrsgewerber
und der Energiewirtfchaft, fowie Apotheken:
die Ynduftrie- und Handelskammern:
Saarbrücen, 3. 3t. Neuftadt a. d. Weinftr., Kaifer
firaße 11—13, (für dag Saarland)
Ludwigshafen a. Nbh., Ludwigsplaß 2,
(für die Pfakz).
Bandwerksbetriebe:
bie Handwerkskammern:
Saarbrücden, 3. 3t. Ottweiler (Saar), Adolf-Hitler
Straße 23, (für das Saarland)
Kaiferslaufern, Ludwigftraße 7, (für die Pfalz).
Sroßhandelgbetriebe:
die Unterabteilung Groß, Ein- und Ausfuhrhandel
der Wirfehaftskammer Saarpfalz,
3. 3t. Kaiferslautern, Parkftraße 15.
Einzelhandelgbeftriebe:
die Unterabteilung Einzelhandel der Wirtfchafts
fammer Saarpfals,
3. 3t. Neuftadt a. d. Weinftraße, Schillerftraße 36
GSaftftätten- und Beherbergungsberriebe:
die Unterabteilung SGaftftätten. und Beherbergungs
gewerbe der Wirffhaftsfammer Saarpfalz,
$. 3E. Ludwigshafen a. Nh., Ludwigfraße 14— 16
Ambulante Gewerbetreibende:
die Unterabteilung Ambulantes Gewerbe der Wirt
Ihaftsfammer Saarpfalz,
3. 3t. Neuftadt a. d. Weinftraße,
Suftav-Böhmer-Straße 2.
Ungehörige des Bermittlergewerbes:
die Unterabteilung Vermittlergewerbe der Wirı
fhaftgfammer Saarpfalz,
3. 3t. Dttweiler/Saar, Landratsamt.
Verfiherungsunternehmungen werden unmittelbar von dem
DBezirfswirffhaftsamt für den Wehrwirtihafts
bezir£ XII in Wiesbaden bearbeitet,
Zur Bearbeitung der Fragebogen find bei den einzelnen
Sliederungen der gewerbliden Wirtihaft befonder
F-YAbfeilungen errichtet.
Yın Falle der Doppelmitgliedfchaft, 3. B. Mitglied.
[haft bei der Wirtfehaftsgruppe Groß-, Ein- und Yusfuhrhandel
und bei der Wirtfehaftsgruppe Einzelhandel, füllt der
Betrieb denjenigen Fragebogen aus, der für den Haupthetriel
beftimmt ift.
Die Prüfung des Antrages erfireckt fid auf die Felt
Rellung der Erftattunasfäbhiakfeit und Anaemeitenheitf der zum