Full text : 45.1940 (0045)

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Firmenmitteilungen

Kapitalerhöhung bei der X. G, Farbenindftrie,
Durdy die Ausgabe von 32,2 Mill. RM. neuer
Stammaktien aus dem genehmigten Kapital hat die X. SG.
Sarbeninduftrie, Frankfurt/Main, ihr Srundkapital auf
763 200 000 MM. erhöht. Nagy Mitteilung der Sefell:
jhaff find die neuen Aktien felt gezeichnet und werden zu
Umtaufchzwecfen vermandt., Die neuen Aktien follen bald
an der Börfe eingeführt werden. Die Sefellihaft verfügt
über inggefamt SO Mill. RM. genehmigtes Kapital. Im
Yahre 1939 wurden davon bereifg 11 Mill. RM. zu Um:
taufczwecden begeben.

a NL

Saarpfälzifhe Wirtfhafts-Zeitung Nr. 9

menfteuer veranlagt werden, enfrichten monatlid ein Dpfer
in Höhe von 1% des für das Borjahr veranlagten Ein.
Fommenfteuerbefrages, Wefentliden Einkommen. und
VBermögensänderungen ift dabei Rechnung zu fragen;
Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe fowie fon:
ige Einfommenbezieher, die nicht zur Einkommenfteuer
veranlagt werden, opfern monatlid einen. Mindefthetraa
von 1.— RM.
Die Richtjäße follen nidht unter[Hhriften werden. Für Kapital
yefelfehaften merden NMichtlinien nicht feftgeleat.

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Bank-Kommandit-Ges.

Niederlassung Saarbrücken 3
Kaiserstraße 39 Telefon 21505/06

YWinfterhilfewerk 1940/41,
Sm Einvernehmen mit dem Neichsminifter für Volks.
aufflärung und Propaganda und dem MNMeichsbeauftragten
für das Winterhilfswerk it der Beginn des Winterhilfe.
werfeg 1940/41 auf den 1. September und die Beendigung
auf den 31. März 1941 Feftgefeßt worden.
Die Erfaffung des monatliden Lohn- und Gehalts.
Opfers, des Opfers der Gewerbetreibenden und Angehörigen
der freien Berufe, der Yuhaber von Offenen Handelsgefell:
Ihaften und Kommanditgefellihaften und die Sirmenfpende
erfolgt nad den bekannten Michtlinien, die für den Erwerb
der Monatstürplakette aufgeftellt waren. Die Nichtlinien
werden nachftebend nochmals zur Kenntnis gebracht. Die
Monafkstürplakette wird nicht mehr ausgegeben.
 Bei der Berechnung des Lohn: und Sehalts:
opfers bleibt der Kriegszufchlag zur Lohnfteuer außer YAnfaß,
Der Abzug erfolgt erftmals für den Monat September
1940. Die Richtlinien haben folgenden Worflaut:

Richtlinien für die Beteiligung am Winterhilfswert,
(Die Monatstürplakette wird nicht mebhr ausgehändiat.)
Sohn-, Gehalts: und Firmenopfer.
Die Erfaffung der Lohn-, Gehalts und Sirmenopfer erfolgt
im allgemeinen durd die Gauleitungen. Für die Bemeffung des
Opfers gelten folgende Nichtlinien:
ı. a) £ohn- und SGebhaltsempfänger: monarlid 10% der Lohn:
fteuer — jedody mindeftens 0,25 RM, — Beim Lohn- und
Sehaltsopfer ift zu beachten, daß der Abzug in Höhe von
10% von der bisher feftgefeßten Lohnfteuer, d. bh. unter
Außerachtlafung des Kricgszufhlags, berechnet wird;
tohn- und Gehaltsempfänger, die wegen ihres geringen
Einfommens zur Einfommenfteuer nicht berangezogen”
werden, monatlidh 0,25 RM;
Seftbefoldete, die neben ihrer Lohnfteuerleiftung noch zur
Einfommenfteuer veranlagt werden, entrichten neben ihrem
monatlichen Dpfer in Höhe von 10% ihrer Lohnfteuer ein
monatlidhes Opfer in HShe von 1% ihres für das Vorjahr
veranlagten Einkommenfteuerbetrages, foweit die Steuere
Ichuld nicht durdy Lohnabzug getilgt ift. Diefe 1% werden
alio Lediglich von der Einkommenfteuerreftfchuld errechnet,
die durdy Vorauszahlung und die Abfchlußzahlung aetilgt
worden if,
Gewerbetreibende, Ynhaber von Offenen Handelsgefelljdhaften
 und Kommanditgejellidhaften, Angehörige der freien
Berufe und fonftiae Einfommenbhezieher, die zur Einkonm-.

 Hauptsitz:
Berlin W 8, Unter den Linden 33

Kredite an Handwerk, Handel
und Gewerbe

Ylimaterialverwertung.
Erfaflung von Sefjchäftspapieren.
Der NReichsFommiffar für die. Altmaterialverwertung
hat gebeten, den Gliederungen und Betrieben der Yuduftrie
nahezulegen, Akten und Sefchäftspapiere, deren YAufbewahrung
 nad) den gefeblihen Borfchriften nicht mehr erforderlich
ift, dem Altftoffhandel anzubieten. Die Betriebe werden
hiermit wiederholt auf diefe Forderung aufmerkffam gemadt
und dringend gebeten, entfpredjende Mafinahmen für eine
Verwertung des Altmaterial an Papier zu ergreifen.
Eigengefchäfte des Handelsvertreicrg gefiattet.
Die Fachgruppe Handelsvertreter und Handelsmakler
teilt folgendes mit: Yn der Preffe if in der lebten Zeit ein
Urteil deg NMeichsgerihts vom 24. 12. 1937 (1 d 6/37) be:
Jandelt worden. Das NReichsgericht hat entfdhieden, daß ein
jegen feftes Monatsgehalt und feflte tägliche MReifezufchüffe
angeftellter Handlungsreifender die ihm von feiner Firma
jugewiefene Kundfhaft nicht für eigene Nedhnung beliefern
darf und daß er fidh anderenfallg der firafbaren Untreue im
Sinne von $ 266 StGB. {huldig madt. Diejes Neichs:
gerichtsurteil ift dahin ausgelegt worden, daß es auch auf
den felbjtändigen Handelsvertreter Anwendung finde. Das
ift falfdh. Der Handelsvertreter ift felbfländiger Kaufmann
und als folder ohne weiteres berechtigt, Sefchäfte audy im
zigenen Namen und für eigene Rechnung abzufdhließen, fvmeif
 nicht die VBerordnung zum Schuke des SGroßhandels
vom 15.1.1940 entgegenfteht; foweit alfo der Handelsverfrefer
 fon vor diefem Zeitpunkt audy Großhandelsgefchäfte
Abgefchloffen haft. Die von ihm bearbeitete Kundfehaft if
jein Betriebskapital und fein Gefhäftswert.

Neue Normen für Schrauben und Muttern.
Der Deutide Normenausichuß hat Fürzlih das MNormblatt
Din 267 „Schrauben und Muttern, Technifche Lieferbedingunzen‘
 vollftändig überarbeitet in erweiterter SFaffung herausgegeben.
Serner enthält das Normblatt ausführliche Ahnahmebedinaungen.
            
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