Full text : 45.1940 (0045)

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Anfangsfaßes der Staffel betrug, wird diefer Anftoßfaß
Fünffig zwei Zehntel des Anfangsfaßes betragen.
Dieje AMenderung bedeutet für die Wirtihaft im Ergebnis
Feine neue Belastung, da fie alles in allem weniger, alg den
zehnten Teil deifen ausmacht, mas die in vorftiebendem Abiaß
erwähnte Yenderung in der Beredynung der Tarifenffernungen
 der MWirtfhaft an Frachterfparnis einbringt.
Eine weitere VBerbilligung im Negeltarif wird auch den
Gebieten zugute Fommen, die durdy die neue Entfernungsberehnung
 im RMeichsbabhngüterverkchr nicht begünftigt werden.
 Künftig wird nämlich für die billigiten Maffengüter
der niedrigiten Tarifklaffe G eine Nebenklaffe Für
Fünf Tonnen eingeführt, während bisher für diefe
feinen Transporte die Süße der höheren Zarifkflaffe gezahlt
werden mußten.
Alle diefe Yenderungen im NMegeltarif für den NMeichsbahngüterverfehr
 haben ebenfo wie zahlreidhe andere YAenderungen
 in den Meichsbahnausnahmetarifen den ZJwef, die
durdy die bekannten befonderen Aufgaben 3. Zt. ftark bean:
ipruchte Reichsbahn von einem Teil des Berfehrs zu ent
(aften und diejen VBerkfehraufdie Wajferftraße
abzulenkfen. Gerade auf die weiten Entfernungen Läßf
fidy die Güterbeförderung fehr häufig auf die Wafferftraßen
umlegen, wobei tie Eifenbahnen dann nur auf verhältnismäßig
furze Entfernungen im Zulauf zu den Häfen und für die
YAbiuhr aus den Häfen in Anfprudh genommen zu werden
braudt. Solde Teilbeförderungen auf der Eifenbahn und
den Wafferfiraficen Fönnen fewohl im deuffhen Fluß- und
Kanalverfehr, alg audy vor allem im Donau- und im deutihen
 Ditieefültenverfehr erreicht werden‘

ZTrangportbeauftragte für die Wirtjhaft — VBVerkehrsbeauf:
iragfe der Führungsftäbe Wirtfchaft,
Einem Nundfchreiben der Reihsgruppe Ynduftrie enfnehmen
 wir folgende Ausführungen:
Zur Mithilfe bei der Löfung der Fragen, die fidy aus
der ftarfen VBerknappung der Verfehrgmittel infolge des
Krieges ergaben, wurden mit Kriegebeginn am Sit jeder
NReichsbahndireftion TIransportbeauffragte für die Wirtjchayl
T6BW.) ernannt. Wie der Neidhsmarfhall des Großdeutfchen
Reiches und Beauftragte für den VBierjahresplan in einem
Erlaß vom 2. Auguft 1940 an die MNMeichsverfeidigungsfommiffare
 befanntgibtf, haben, dieje Iransporfbeauftragten
ihre ehrenamtliche Zütigkeit in einer Weile geleiftet, die
Danf und Anerkennung verdient. In dem Erkaß wird dann
nach einer Mitteilung der NRMeichswirtfhaftsfammer feltgefellt,
 daß es nunmehr zwecdmäßig erfheint, audy die Zujammenarbeit
 zwirldhen den Führungsftäben Wirtjehaft und
den DVerfehrsträgern den yraktiihen Erfahrungen auf diejem

Sehr, SGillerfünn

Kiesbaaggerei- Kalksandsteinfabrik- Tietbau

Ludwigshafen: Dppau
Fernsprecher 69008

Saarpfälzifche Wirtfhafts-Zeitung Nr. 9

Sebiete anzupaffen. Aus diefem Srund find mit fofortiger
Wirkung neue MNMichtlinien für die Transportbeauftragten
ir die Wirkfhaft, die nunmehr die Bezeichnung „Verkehrs:
beauftragte der Führungsitäbe Wirfichaft (BIFW)' erhalten,
»rlaffen worden. Bei der Durchführung der Nichtlinien
jaben die Führungsftäbe und ihre Verfkehrsbeauftragten vor
ıllem davon auszugehen, daß eine enge Fühlungnahme
‚wilden Führungsftäben und VBerkehrsträgern notwendig if,
ferner daß aber die unmittelbare Berbindung zwifhen der
Wirtfchaft felbfit und den Verkehrsträgern nur in Zeiten
von Verfehrgjichwierigkeiten durdy die Berkehrsbeauftragten
zrgänzt oder beeinflußt werden foll. Alg DVBerfehrsbeauf:
iragte der Führungsftäbe Wirtfhaft find die bisherigen
Fransportbeauffraaten für die Wirtichaft beftimmt worden.

Yufhebung der Sewichtsbejchränkung im Briefverkehr
mit Eljaß und Lothringen,
Sm Poftdienft mit Elfaß und Lothringen find die Ge
michtsbefchränfungen für Briefe aufgehoben worden. YAußerdem
 find Zeitungsdrucfachen und Pädchen (gewöhnlide und
zinagefchriebene) bis zu 2 Kifoaramm zugelaffen worden.

Poftanweifungs:, Poftfehed: und Poftreifejchekdienft
mit Elfaß, Lothringen und Luremburg.
Ab 1. September 1940 werden die obengenannten Dienfte im
Berkehr zwijden Deutidland und dem EIfaß und Loth.
‚‘ingen in NReidhsmarkwährung nad) den iInnerdeutichen Bor
‘Oriften und Gebührenjägen aufgenommen, Der Höchftbetrag
;iner Zablfarte für Einzahlungen im Eljaß und in Lothringen
wird big auf weiteres auf 1000 NM. Feftgefent, Bewohner des
Elfaß und Lofhringens, die fi dem großdeutfhen Poftidhekdienft
ınicließen wollen, müffen fid ein Konto bei einem reichsdeutfdhen
Poftfdedamt einrichten laffen, Für Bewohner des Cl{aß Fommt
yierfür das Poftidhedamt Karlsruhe (Baden), für Bewohner
Zofhringens das Poftidhedamt Sanarbrüden in Frage.
Wom 1. September 1940 an wird der Poftanweifungsdsienft
nit Luremburg und Deutfehland in beiden Midhtungen nad
nnerdsautidhen VBorichriften und unter Erhebung von Ynlandszebühren
 wieder aufgenommen, Auch der Poftüberweifungsverkeh:
ift wieder aufgenommen. Die Ucbermweifungen find in Neidhsmark
zugzuftellen und werden achührenfrei ausacführt.

Deutfche Briefmarken mit dem Aufdruck „Eljaß‘‘,
„Tothringen‘“ und „Furemburg‘.
Für den allgemeinen Poftdienft im Elfaß, Lothringen und
Yuremburg hat die Deutfche Neidhhspoft die deutfchen Poftwerteichen.
 (Hindenburamarken) von 3 bis 100 Pfennig und die Poft-Farten
 zu 5 und 6 Pfennig mit dem Aufdruck „Elfaß‘‘, „Lotbeingen‘‘
 und „Curembura‘‘ verfeben.

Poftdienft mit den wiedervereinigten Gebieten Eupen,
Malmedy und Moresnet.
Die Deutfdhe Reichspoft haf jegt den Paket- und Poftgqutdienft
au) in der Michtung aus den genannten Gebieten wieder aufaenommen,

Paketnachnahmedienft mit dem Protektorat Böhmen
und Möhren.
Am 1. Auguft 1940 haft die Deutfhe Neichspoft den Paket
nadnahmebdienft mit dem Protektorat Böhmen und Mähren zunächft
in der Richtung aus dem NMeich nach dem Protektoratk zu den deutichen
DHnlandsgebühren wieder aufgenommen. Höcftbefrag der Nadnahme
 600 NM. Bis auf weiteres find Auslandspaketkarten
mit anhängender Nacdhnahmepoftanweifung zu verwenden.
Poftverkehr nad Amerika,
Wie der Neichspoftminifter mitteilt, find nach YNorde, Mittel»
und Südamerika fortan nicht nur Briefe, Poftfarten und Ge
ihäffspapiere, Jondern auch Drucfaden, Marenproben und Miidendunaen
 auf dem Weae über Sikirien — Xavan zuaelaffen.
            
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