Full text : 45.1940 (0045)

1. September / 45. Yabhraang

bei den Güterabfertigungen aufzugeben und werden wie im Eijen:
bahnverkchr abgefertigt.
Yusfunft über die Beförderungsbedingungen, Beförderungspreife
 und Fahrzeiten geben die beteiligten Buüterabfertigqungen und
das Eijenbahnverkehrgamt Diedenhofen.
IL Derfonenverkehr,
Mb 22. Aunguft 1940 hat die RNeichsbhahndirektion Saarbrücen
auf der Strede Saarburg (Lothr.) — Bensdorf einen Schienen:
erjaßverfehr für Perfonenbeförderung eingerichtet und damit eine
rajfhe Verbindung zwifhen Saarburg und Meß gefhaffen. Der
Dimnibus verkehrt täglich in jeder MNMichtung dreimal. Bensdort
ab: 6.00, 9.55 und 17.00 Uhr, Saarburg ab: 7.20, 11.05 unt
19.25 Uhr, Sowohl in Saarburg alg audy in Bensdorf ift An:
Ihluß an die bereitg verfehrenden Perfonenzüge. UÜebergangsveifende
 über Saarburg und Bensdorf hinaus Können den Omnibue
benußen.

YHud auf der Strede Saargemünd — BitfdH —
Hagenau ift der Verkehr mit MNMeidhsbahn-Kraftomnibuffen
aufgenommen. Der Fahrplan fieht zwei Fahrten täglich für jede
Richtung vor. Saargemünd ab: 8,00 und 15.30 Uhr mit Halt
an allen Orten, Hagenau an: 11.30 ıumd 19.00 Uhr; in umae-Echrter
 Richtung: Hagenau ab: 7,00 und 15.30 Uhr, Saar
gemünd an: 10,30 und 19.00 Uhr.
Andere Streden wie Saarbrüden — Forbad —
St. Avold — Meg, Meg — Boldyen werden tänlich
mit Kraftpoftomnibuffen befahren.

BSüter- und Tierverfehr mit den befegten Strecken der Eijen:
bahnen in Elfaß und Lothringen.
Die Deutidhe Reichsbahn hat foeben nachftehende Ver-Fügung
 über den oben genannten Berfehr herausgegeben:
Für den SGüter- und Tierverkehr zwijhen den Bahnhöfen der
Deutfichen Reichsbahn und angefchloffenen Privatbahnen einerfeits
und den Bahnhöfen der befehten Streden der Eifenbahnen in
Elfaß und Lothringen andererfeifg gelten bis auf weiteres die fole
genden Beftimmungen:
A, Allgemeines
Die Sendungen werden nur nad Mafßaabe der vorhandenen
 befrieblidhen Möglichkeit angenommen,
Bor YAuflieferung der Sendung hat fi der Abfjender
dur Vermittlung des Verfandbahnhofs zu vergewiffern,
ob eine Beförderung nach dem Beftimmunasbahnhof mög:
lich tft.
Die Sendungen Fönnen mit direktem Frachtbrief bis zum
Beftimmungsbahnhof aufgeliefert merden. Zugelaffen it
fowohl der internationale Fradhtbrief als
aud) der deutfdhe Sradtbhbrief.
Die Sendungen Fönnen nur als Fradhkgqut aufgeliefert
 werden. Die Auflieferung als Eilgut
oder alg hefhleunigtes Eilgut ift ausgefchloffen.
Nacdynahmen und Barvorfchüffe find ausgefhloffen.
Vieferfriften beftehen nicht,
Die Angabe eines Lieferwertes ift ausgefchloffen.
Der Güter- und Tierverkehr zwijdhen den Bahnhöfen der
Deutfhen Reichsbahn. und der angefchloffenen Privat.
Jahnen im Durchgang dur Elfaß-Lofhringen ift
aicht aufgenommen, ebenfowenig wie der Durchganasverfehr
dur Frankreich. .
B, Berechnung der Frachten und Gebühren
1. Frachtberedhnung
Die Fracht wird bis und ab dem Ddeuffhselfaß-(othringifden
 Uebergangspunfkt, über den die Sendung geleitet wird,
gefrennt nad) den beiderfeitigen Binnentarifen berechnet, Es
gelten:
a) für die deutfhe Strecke
1. in Nidtung nach Elfaß-Lofhringen die für die Ausfuhr
 nad Frankreidy geltenden Binnentarife (auch
YAusnahmetarife ufw.);
in NRichtung aus Elfaß-Lothringen die für die Ein
Suhbr aus Frankreidy aeltenden DBinnentarife (au
YAusnahmetarife ufw.);
für die elfaß-Lothringifdhe Strede
die nad) dem elfaß-Lothringifdhen Binnentarif (Tarif für
die Beförderung von Gütern (Tieren) auf den befebten
Streden der Eijenbahnen in Eljaß-Lothringen) maßachenden
 Tarıtfäge und FJarifbedinaunaen.

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Berechnung der Nebengebühren
Die Mebengebühren berechnet jede Bahn nad ihrem
Binnentarif,
C, Frachtzahlung
1. Nidhtung nad Eljaß-Lothringen:
Die Fracht und die fonftigen Koften für die deufiche
Strede bis zum deutfch-eiaß-Lothringifhen Uebergang hat
der Abfender, für die elfaß-Iothringiihe Strede ab Ueber.
gang der Empfänger zu zablenn (Srankaturzwanag),
Richtung aus Elfjaß-Lothringen:
Die Fracht und fonftigen Koften für die eMfaßIothringifche
 Strede bis zum elfaß-Iothringiich-deutfhen Ueber.
gang bat der Abjender, für die deutihe Strecke ab Ueber.
gang der Empfänger zu zahlen (Frankaturzwang).
D, Leitung der Sendungen
Die Sendungen werden über den vom Abjender im Bes
nchmen mit der Eijenbahn vorzufchreibenden Ueberaana
geleitet.
Zur Frachtberehnungsbeftimmung für die eMfaß-Lothringifde
Strede bemerken wir, daß der erwähnte elfjaß-Lothringifhe Binnen»
sarif auf Srundfage des franzöfifdhen Binnentarifs erftellt ift und
5ie Höhe diejer Fradten einhält, Der Tarif ift auf der Bafıs
1 Fr. — 5 Mpf. in die Neichsmarkwährung umaeftellt. Da in
yiefem VBerkehr beiderfeitg Frankaturzwang beftcht, der deutfde
BVerfender oder Empfänger alfo vorderhand nicht in die Lage
*ommt, Fracten für die eNäffifch-Lothringifche Strede zu bezahlen,
ft der Tarif für diele Streden im Reichsachiet vorläufig nicht er:
3ältlich.

»

Neufeftjegßung der deutfeh-belgiihen SGrenzüberwachungsyunfte.

Die anläßflidy der Einbeziehung der Gebiete Eupen und Malnedy
 in die deutiden Eifenbahnalitertarite feftgefehten neuen Grenziberwachungspunfte
 für den dentfd-beigifhen Grenzübergangsver-‘chr
 find wie folgt eingeteilt worden: Beho Gr. (nur für Eile und
Frachtftüce im Einzelgewicht bis zu 250 Kilogramm), Herbesthal
Sr., Homburg (Kreis Eupen), Heinrid-KapcHle Sr., Lengeler Gr.,
Malmedy SGr., Gr. Monken und Recht Gr. Sleichzeitig find ım
Bahnhofstarif folgende Bahnhöfe geftriden morden: Beho, CEalanine,
 Calamine Societe de In Vieille Montagne, Semmenich,
Benri Chapelle, Homboura, Moresnet, Moresnet Eugene Schnns
ind Vlombieres.

YAenderungen im Neichsbahngütertarif,
Amtlidy wurde mitgeteilt: „m September werden
zinige Yenderungen des MNMeichsbahngütertarifg durchgeführt,
die den geographtidhen Veränderungen des MNReichsgebietes
infolge Rückgliederung der Oitmark, des Sudetenlandes und
der deuffchen Oftgebiete fowie der Errichtung des Protek:
‘orafes Böhmen und Mähren NMednung fragen. Die YWendezungen
 betreffen fowobl den NMegelgütertarif
xls aud) das Nusnahme- Tariffyitem der Neichs-5abhn.

Für alle Güterarten der Reichsbahn werden künftig die
Tarifenffernungen im BVBerkehr zwifhen und mit den genannen
 neuen deuffchen Meichsgebieten über die Fürzefien Wege
herechnet, Hierdurdy werden die Tarifentktfernungen
in den in Betracht fommenden Berfehrebeziehbungen, beifpiels.
meije zwifden Bayern und Schlefien, Oftpreußen und Schlefen
 und Schlefien und der Oftmark, verkürzt, und zwar
im Einzelfall bis zu 200 Kilometer. Die neue Entfernungsberedhnung
 wirkt jih u.a. fo aus, daß fogar nod) die Zarifs
enffernungen von Bremen nach Wien und von allen Sftlid
diefer Linie gelegenen Verbindungen nach der Oftmark ver-Fürst
 werden.
Eine weitere AHenderung betrifft die Staffel des
Negelgütertarif $ der Neichsbahn. Der Sütertarif
ft befanntlidy nad Entfernungen geftaffelt, fo daß die Fracht
mr aroße Entfernungen verbältniemäßig niedriger Mt als
jür Heinere Entfernungen. Während bisher bei Entfernungen
ıb 900 Tarif-Kilometer der Anftoßfjaß für die über 900 Kilo.
neter hinausachende Entfernung ein Zehntel des Filomefrigen
            
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