|. September / 45. Yahrgang
fihtigen. So ift zur Frage des Sffentliden Yntereffes bei
:iner befhädigten Fabrik ihre Bedeutung für das gefamte
Wirkfchaftsleben, insbefondere für die Krieagwirtfhaff zu
prüfen.
Es fei befonderg darauf hingewiejen, daß die Sebäude:
idädenverordnung Feine Anwendung findet für den Fall des
Yieubaues völlig zerflörter Sebäude. Ynfoweit ft eine Negeung
nod nicht ergangen. Wann der Fall einer völligen
Zerftörung vorliegt, muß nad) den Umftänden des Sinzeljalles
beurteilt werden.
Die SGSebäudeflhädenverordnung Findet
weiter Feine Anmendung auf die zur Zeit in den
richt zerftörten Gemeinden des freigemachten Gebietes kaujende
Ynflandfjekungsaftktion, durdy die vor der
Wiederbefiedelung Toldhe Schäden befeitigt werden, deren
Behebung unerläßlihe Borausfekung dafür ift, daß die
Wohnungen und Häufer und die im Zuge der Wiederein-‚äumung
zur VBerforgung der Bevölkerung dringend benötigten
Sejchäftg- und Sewerberäume wieder ordnungsgemäß
und bngienijd einwandfrei benußt werden Fönnen. Mit der
Durchführung diejer Yıultandfekungsaktion find die unteren
Berwaltungsbehörden (Landrat bezw. Oberhürgermeitter) be
auffragf.
N, Berfahren,
Sm folgenden feien noch Furz die mwefentlichften Ber:
rahrensvorfchriffen erläutert.
Zur Stellung des Antrages auf Sewährung eines Bor-Ihuffes
find der Eigentümer, jeder fonftige dinglidy Berech-Higte,
der Befiger, fowite jeder, der die Sefahri des zufälligen
Unterganges der Sache trägt, berechtigt, wenn fie die Ynz
tandiegungsarbeiten durchführen (affen,
Der Antrag {ft unter Beifügung der erforderlidhen Be:
lege (Koftenvoranfdlag ufw.) binnen 3 Monaten von dem
Zeitpunft, in dem der Antragiteller von der Entftehung des
Schadens Kenntnis erlangt hat, bei dem Bürgermeifter der
Semeinde einzureihen, in deren Gebiet der Schaden verurjacdht
worden ift. Diejer legt den Antrag mit feiner Stel.
jungnahme der zufändigen SFeftftellungsbehörde (Landrat,
bezw. Dberbürgermeifter) zur Entfcheidung vor.
Hält die FefkfteNungsbehörde die Vorausfeßungen für
die Gewährung eines Borfchuffes für gegeben, {fo erteilt fie
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zinen Borbefcheid über die Höhe des Vorichuffes. Gegen
zinen Borbefdheid, der den Borfhuß nicht in der beantragten
Höhe in Yusficht ftellt, oder der zwar den Schaden Feftfiellt,
jedody eine BVBorichußgewährung verfjagt, it die Befchwerde
nicht zuläffig. Wird in dem Befcheid der Antrag auf Felt
Tellung des Sachjhadens abgelehnt, jo kann innerbalb einer
Srift von 2 Wochen nad Zuftelung des Befcheides hei daı
Seftftelungsbehörde erfter MNRMechtsftufe die BVeldywerde ein
yereicht werden. Diefe fann entweder felbit eine neuz Ent
‚heidung freffen oder die Befdywerde an die Feftitellungs
behörde zweiter NMechtsitufe zur Enticheidung weiterleiten,
Durch den Borbefjcheid erwirbt der Antragiteller einen
Ynfprud) darauf, daß ihm der VBorfjchuß nach beendigter In
tandjeung bezahlt wird. Nach ordnungsmüäßiger Fertig:
Tellung der Ynftandfekungsarbeiten müfßfen die aufgewendeten
Koften und die Art der Arbeiten bei der Feftftelungsbehörde
durdy Vorlage der NMechnungen oder in fonftiger geeigneter
Weife nadgewiefen werden. Der Borfchuß wird fodann durd
»ndgültigen Bejcheid feltigejebt. Gegen diejen Bejheid fi
zine Befchwerde nur wegen der Höhe der endaültig Feftae
jeßten Koften zuläjfig.
Steht die Höhe der Yuftandfekungskfoften im Zeitpunkı
der YAntragitelung bereits feit, fo bedarf es nicht mehr
zines VBorbefcheides, es ergeht vielmehr durch die Feftftellungs
behörde der endgültige Befcheid. Diefer kann audy erfolgen
wenn die Arbeiten nody nicht ausgeführt, find.
Die Auszahlung des Borfihuffes erfolgt nadı NMechtz:
Fraft des Bejdheides an den Antragiteller oder den mit den
Ynftandfegungsarbeiten befrauten Unternehmer,
NYn Ausnahmefällen Fann außerdem auf Antrag bereite
vor Abichluß des Feltftellungs: und VBorjhußverfahrens eine
Borauszahlung auf den Borfhuß gezahlt werden. Voraus
jeßung ift, daß die Vorauszahlung nofwendig if, um eine be
Ichleunigte Snangriffnahme oder Durchführung der Ynftandjegungsarbeiten
zu erreichen, und daß der YAntragsberechtigte
auf andere Weife Feine Möglichkeit hat, die erforderlichen
Maßnahmen durchführen zu Taffen.
Wordruce zur Stellung der Anträge auf Gewährung
zines VBorfchuffes bezw. einer Vorauszahlung auf den Vor
Ichuß find bei den Feltftenungsbehörden (Landrat besw. Dber
büraermeifter) erhältlich.
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