Full text : 45.1940 (0045)

(5. Huguft / 45, Yahrgang

ftattef, Zufchläge für befjondere Leiftungen, die nicht ausge:
führt worden find, z. B. Luftvoftzuichläge, fönnen auf Antran
zrftaffet werden.
Das Verbot der Gebührenerftattung ailt nicht für Sendunzen,
 die nicht wegen Unzuläijfigfeit nad der Verordnung über
en NMachrihtenverkehr, jondern megen Unterbrechung der
Berbindung nach einzelnen Ländern zurücgegeben werden
nuüßffen.‘‘

Neuer deutfeh-fehweizerifcher Ausnahmetarif für
Sieinkohlenteerpech,
Sm Rahmen des deutich-[Hweizerifhen Sütertarifs ift mit
Wirkung ab I. Huguft 1940 ein neuer Ausnahmetarif für
Steinkohlenteerpedy mit Frachtfägen Für die Beförderung von
Steinfohlenteerpech alg Fractgut in offenen Wagen oder in
Privatwagen (Behälterwagen) nad) Ichweizeriihen Stationen ein:
zeführt worden,

Miete für Wagendecken .

(fiche Seite 164)

Uflgemeine deutfhe Spediteurbedingungen und
Preisitep

(fiche Seite 165)

Uebernahme der Koften für die Heimkehr
NRucgeführter

(fiehe Seite 147)

Binweife zur Frage des Arbeitseinfakes Im
NYäumunas: bım. Ausmweichbetriebh .

(fiche Seite 148)

Finfag von Krieqsgefangenen

. . (fiebe Seite 145)

Nettobezüge und Lohnftop.
. Der Reidgarbeitsminifter hat folgenden NRunderlaß --UN
 bb 15309/40 %. 20. Yuli 1940 — an die Meichstrenhänder
 der Arbeit gerichtet:
„Sn meiner Verwaltungsanerdnung vom 7. YNovem:
ser 1939 — IH b 20695/39 -- habe ih u. m. be
Ammt, daß bei vereinbarten NMettobezligen die Ueber:
zahıne der den Gefolglhaftsmitgliedbern auferlegten
Stzucrerhöhungen durdy den Unternehmer gegen
sen allgemeinen Lohnftop verftößt. Io dachte hier gu.
nächft an die Steuererhöhungen, die fih in Yuswirkfung
der Kriegsgejekgebung ergeben; doch werden in diejes
Werbot einer Uebernahme von Steuerlaften durd) den
Unternehmer audy die Beträge einbezogen werben
müffen, die fi zufäßlih zu den bieher geleifteten
Steuern in Auswirkung der gefamten gegenwärtig gel
enden Steuergefekgebung für den einzelnen hier und da
;rgeben fönnen. Es qmiderfpricht alfa dem allgemeinen
Zohnftop, daß aud bei vereinbarten MNerftobezügen der
Unternehmer die Steuerfchuld eines Gefolgichaftsmannes
 übernimmt, die nad) dem 16. Dftober 1939
ufäßlich, z.B. aus dem Uebergang von der Steneraruppe
 III in die Steuergruppe II des Einfonmen- und
Üohniteuertfarites, enfftebf.
: MW. ae. Dr. Kimmtich‘‘

1623

Nechtscharakter der Dienftpflidtunterftükung.
Wie der RMeichsarbeitsminijter durdy einen Erlafk vom
2, Yuli 1940 Haritellt, gilt für die Unterftüßungen dient
verpflichteter und gleicygeftellter Perfonen (Trennungszu:
ihlag und Sonderzufdhlag) die Boricdhrift des $ 6 det
Dienitpflichtverordnung vom 13, Februar 1939, Danait
find Trennungszurdlag und Sonderunterftüßung feine Lei:
ungen der Sffentliden Fürforge und fein Leiftungsentgelt:
de find nicht zu erftatten und unterliegen nicht der Pfändung
Sinngemäß find für die genannten Leitungen aud) Fein
Lohnfteuern und Feine Sozialverfiherungsbeiträge zu ent:
richten.

Yusbildungs-Nichtlinien der Fachgruppen und Fachunter:
zruppen der Wirtfehaftsgruppe SGroß-, Ein: und Ausfuhr:
handel,
Die Wirkjhaftsgruppe Sroß-, Ein- und Ausfuhrhandel
at nach der Schaffung einer einheitliden Lehrordnung unt
:ines Lehrheftes nunmehr audy mit den Facharuppen unt
Sachuntergruppen fachliche Yusbildungsrichtlinien aufgeltellt,
>te für die in Frage fommenden Betriebe der Wirtfchaftsyruppe
 SGroß-, Eine und YAusfuhrhandel verbindlich find.
Diefe Richtlinien find aber nicht nur ein unerläflihes Hilfe.
mitfel für die Ausbildung der Lehrlinge im Betriebe, jondern
üe werden auch andererfeitg für die reichseinheitlidhe Ge
fRaltung der Kaufmannsgebilfenprüfung wertvolle Dienfte
leiften. Die Ausbildungsrichtlinien erhalten die Lehrfirmen
des Sroß-, Ein- und YAusfuhrhandel von der jeweiligen
Tacharupyype.

Neichsheimftättengefeß,
Der Reichsjuftiz- und der Meichsarbeitsminifter haben cin
YAusführungsverordnung vom 19. Yuli 1940 (NGBl. I Nr, 132
o. 25, 7. 40) zum NReichsheimftätfengefeß erlaffen, die am 1. Scp:
tember 1940 in Kraft trifft. Die Verordnung gliedert fi in die
Abichnitfc Heimftätte und YAusgeber, Heimftätter und Heimftätten:
verfrag, Berkaufsrecht und Heimfallanipruh, Belaftung, Zwangs
vollftredung und Konkurs, Erbfolge, Sonder: und Uebergangsvorichriften,
 Gebühren und Steuern fowie VYebertragunasbefunniff:
eg Reichsarbeitgminifters.

Bau- und Betreuungsgefjellfchaft der Deutfchen
Xrbeitsfront m. b, $.
Die Deutfehe Arbeitgfront hat am 20. Yuli 1940 die
obengenannte Sefellidhaft mit dem Sig in Berlin gegründet,
Segenitand und Zwed des Unternehmens ift die Erftelung
und tfednifhe und finanzielle Betreuung von Wohnungs
Bauten für Dritte dur Uebernahme der Berwaltungs
arbeiten, Ueberwacdhung der Erftellung der Bauten, Durd:
Yhrung der Abrechnungen, freuhänderifhe Verwaltung von
Bermögenswerten fowie die Vermittlung und Bereititelung
son SGeldmitteln zweds Förderung der Ziele der DAF. auf
sm Gebiete des Wohnungsbaues fewie der Bau und die
Betreuung von Wohnungen im eigenen Namen. YAuffichtssatgvorfiger
 ift Amtsleiter Hang Strauch, SGefchäftsführer
Ludwig Bierlein. Außerdem wurden in den YAuffichts:
zat berufen Sausbmann Alfred Spangenberg, Sau
organifationsleiter Gerhard Schach, Sauheimftättenwalter
Hermann Wagner und Bankdirektor Dr. Adolf Fried
richs. Der Borftand befteht aus Direktor Fri Weiß
bach, Dr. Walter Weißenomw und Architekt Hannee
Scdmidt. Die SGefellfhaft Reht den Bauwifigen aller
Kreife, gleichgültig ob Sefellfehaften, Senoffenfhaften oder
yrivaten Bauberrn, zur VBerfügung.
            
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