Full text : 45.1940 (0045)

£
Dr. HANS HAGENBUCH
Uberhlick über die Maßnahmen zuce Adbwirklung der
Sreimachung innerhalb der gewerblichen Wictkichaft
(aufbauend auf Sammellifte nad dem Stand vom
9. 11. 1939). °)
Hand in Hand mit der Suche nad Unterfunftsmöglidfeiten
 im rücdwärtigen Gebiet ging

Saarpfähzifhe Wirtfehafts-Zeitung Nr. 1/.

Eine große Zahl von Firmen aller Wirkfchaftszweige
bat mit der Sreimadyung ihre Betriebe Ichlagartig aufgeben
und ihre Sefchäftstätigfeit einitellen müffen. Soweit fe
Stammhäufjer oder Filialen im nicht freigemachten SGebie
befaßen, Fonnte dort wenigitens der büromäßige Sefchäfts.
befrieb bald. wieder aufgenommen werden, zum Teil audh die
Produktion. Die übrigen betroffenen Firmen hatten zu
rächft alle Hände voll zu tun, um irgendwo geeignete Näums
ju finden, in denen ein Abwiclungsbüro untergebracht oder
Togar der Wiederaufbau der Produktionsftätten vorgejehen
verden konnte. Die gegebenen Möglichkeiten waren äußerfi
yefjhränft, Die Unternehmer mußten ihre Ent{hlüfe rafd
jaffen. Es galt zunächft irgendwo einmal wieder Fuß zu
iaffen. Mande unter diefer Vorausjekung getroffene Orts.
und NRaumaugwahl fonnte nur vorläufig fein, mande zeigte
ih bald alg Falfh. Und viele fuchten lange, mit äußerfter
Energie und auf allen überbaupt denkbaren Wegen und
fonnten doch troß all diefes eifrigiten Bemübhens nur primit:
xyfte NMorklöjungen finden. Wieviele Betriebsinhaber oder
leitende Kräfte wurden nicht gleichzeitig mit der Freimachung
ür befondere Aufgaben aus ihrem Betrieb heraus dienftverpflichtet,
 zur Örenzpolizet, zum Heer ufw, eingezogen, fo
daß viele vor allem fleinere Betriebe gleichzeitig mehr oder
weniger ohne Leitung und. Führung waren. Die Verbin:
dung mit den Gefchäftspartnern ulm. war PISklich und mehr
der weniger lang abgebrochen... Diejer Iatbeftand fand fehr
jald, insbejondere von Seiten der innerdeut[hen SGefchäfts
partner feinen Yiederichkaq in dem allaemeinen

ML.
der Mücfransport, d.h. die Bergung der wirtjhaftlidhen
Süter und der Betriebe,
Im allgemeinen erfolgte die Bergung durch die betrof.
fenen Betriebe jelbft im Einvernehmen mit den zufändigen
Wirtfchaftsbeauftragten für die SFreimadhung (furz WBF
genannt). Die Koften für diefen Nücktransport hatter
die freigemacdhten Firmen weitgehend felbft zu fragen bezw.
zunächft auszulegen. Diefe Auslagen werden vom Neic
getragen und im Zuge der hei den Kammern bearbeiteten
F-Melde- Aktion den betroffenen Gewerbetreibenden
jurücferftatfet. *)
Zum Teil mußten die Süter, insbefondere Waren:
beftände des Handels, von Amts wegen geborgen
werden, weil die Gkewerbetreibenden aug den verfchiedenften
Sründen die Bergung nicht felbit vornehmen Konnten. Der
Segenwert diefer Güter wird vom Neid in Form von Vor:
ihüffen bereitgeftellt, foweit er für beflimmte vordringlicht
Zwede, 3. 3. zur Bezahlung von VBerbindkichkeiten, die vor
der Sreimadung begründet wurden, benötigt wird. Eine
mntfpredhende Berordnung ift in den nächften Tagen zu er
warfen. Wir werden alsdann in diefer Zeitfchrift Yoforı
alle Einzelheiten befprechen.
Waren wurden gerade während derfelben Zeit audı
von der Wehrmacht in Anfprud genommen. Hierbei handelt
z$ fi um etwas grundfäßlid) anderes alg im vorigen Abjaß
befprochen. Die Uebernahme durdy die Wehrmacht erfolgı
zrundjäßlidy auf der Grundlage des MNMeichsleiftungsgefebes
yegen einen fogenannfen „MNMeichsleiftungsichein‘‘, hei deffen
Borlage die Bezahlung der Waren durch die enffprechende
Wehrmachtsdienftftelle erfolgt.
UI

Sragen nach den neuen Anfchriften der freigemachten Firmen.
Die Kammern haben fofort nad) der Freimadhung die
neuen Anfehriften der freigemachten Firmen gefammelt
und im Einzelauskfunfftgsdienft fowie in Form
yon immer wieder ergänzfen und erneuerten AÄnfhriftenliften
 den faufenden von anıchriftenfuchenden SGeihäffspartnern,
 Behörden und fonftigen Stellen und Perjonen
 zugänglidy gemacht. Aus den oben furz angedeuteten
befonderen Umftänden it es wohl erkflärkich, daß auch heute
nody nicht von allen freigemachten Sewerbetreibenden, ins:
yefondere viele Einmannbetriebe des Handwerks, des Ein:
elhandels ufw., eine neue Anfchrift vorliegt, obwohl fidy die
Kammern bei ihren SFertftellungen audhy der amtlidhen
Zenfralausfunftsitelle, die beim Polizeipräfidium in Berlin
Mngerichtef ift, bedienen.
Die neuen Anichriften fowie Anfchriffenänderungen
verden forflaufend veröffentlicht:
Sreigemachte faarpfälzifche Handwerker: in dem
Rammerorgan „Srenzlandhandwerk Saarpfalz‘‘, Kat:
erslautern, £udwigfiraße 7, (Handwerkskammer) ver:
öffentlicht (erfte Seite in Nr. 5/6 vom 21. März 40),
Firmen und Gewerbetreibende der übrigen gewerbligen
 Wirtfdhaft (Indultrie, Handel,
Berfehr, Banken ujw.) aus dem Saarland in
ver „Saarpfälzifhen Wirkfhaftszeitung‘‘, Neuftadt
Weinftraße), Kaijerftraße 11/13 (Ynduftrie- und Handelsfammer
 zu Saarbrücken), (erfte Lifte vom 1. Noyember
 1939; neueite zufammenfalfende Lite mit über
5000 YAnidhriften in Nr. 1/2 vom 31. Mai 1940,
ogl. aus der Pfalz in der „Südweftdeutfihen Wirt-Ihyaftgzeitung‘‘,
 Ludwigshafen am Mbhein, Ludmwigslaß
 2 (nduftrie- und Handelskammer für die Vfalı).

Die Schuldenabwiclung
wurde dem freigemachten Gewerbetreibenden durdy die Frei
machung und die damit verbundenen zufäßlichen Belaftun
gen, Ausfälle und Opfer, von denen im vorftehenden Ab
“Ahnitt einige fonfret genannt find und weitere im Ab
Onitt V genannt werden, naturgemäß im allgemeinen feb
erichwerf, ganz abgefehen von den mit der Freimacdhung un
zbmwendbar eingefrefenen außerordentkichen verfonellen unk
bürotedhnifdhen Schwierigkeiten,
Zroß all dem dürfte die AWbiragung der Zahlungsver
pflichtungen durch die .freigemacdhten Sewerbetreibenden
wenn man von dem Bild ausgeht, das fich. ber der Kammer
arbeit ergab, in einem — an den befonderen Verhältniffen
gemeffenen — fehr erfreulichen Umfang erfolgt fein. WYbeı
in vielen Fällen iM es froß aller Anftrengungen der freige:
machten Gewerbetreibenden nicht möglich gewefjen, Die
fälligen Zahlungsverpflidhtungen zu erfüllen, meil er eben
durch die Freimacdhung über die Gegenwerfe nicht mehr ver:
fügte. Das Hoffen auf die Entidhädigungsregelung und das
Berftändnis des Gefhäftspartnerg aug dem übrigen Reid
yaben viele Fälle zunächft einmal in der Schwebe gehalten
Unfer Merkblatt 2 follte Hierbei mithelfen, indem es alle
YNotwendiakeiten und Möalicdhfeiten allen bekfanntaab.
            
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