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Kaffe zu Teiften gewefen wären, Betr der Einheitsbewertung if
as Kaffenvermögen auf den Sefiftelungszeitpunft vom 1. Na:
zuar 1941 in voller Höhe dem Betriebsvermögen des Trägers der
Kaffe zuzurechnen (Werkfortichreibung).
Ueberführung des Kaffenvermönens in eine Penfionsrücftelhung:
Der NReichsfinanzminifter ift damit einverftanden, daß das
Vermögen einer Kaffe, die Renten zur Altersverforgung gewährt
und die nicht umpeftellt werden foll, ganz oder teiklweije auf den
Betrieb, der Iräger der Kaffe ift, zurüdübertragen wird, Der
Betrich, der damit unmittelbar die bisherigen Aufgaben der Kaffe
übernimmt, Fann das zurücübertragene Bermögen zur Bildung
on Penfiongrüctelungen für die bisherigen Leiftungsberecdhtigten
der Kaffe verwenden. VBorausjeßung ft, daf die Antprüche der
Veiftungsberechtigten nad) bilanzfteuerliden SGrundlägen foldıe
NRücitelungen rechtfertigen. Es genügt, daß die Aniprücdhe der
setftungsberechtigten bis zum Ablauf des 31. Dezember 1940 be:
jründet werden. Es ift demgemäß in diejen Fällen bis zur HShe
eg Barwertes der vom Betrieb übernommenen Penfionslaft die
jonft unzuläifige Nadholung von Penfiongrücftellungen möglidh,
joweit die Mittel der Kaffe dazır ausreidhen. Bei der Einheit:
bewertung Ffönnen die Penfionsverpflidhtungen gegenüber den Se:
iofgichatsmitgliedern (oder ihren Angehörigen) berückfichtigt werden,
die bereits Empfänger von Rubheachalts- oder Hinterbliebenen:
beztigen find.
Zuwendungen an nicht umaeftellte Kaffen: Zuwendungen an
nicht umgeftellte felbftändige Kaffen find Zuwendungen an nicht
;teuerbefreite Kaffen und demagemäß nur befchränft abzugsfähin,
nämlidy in der Megel nur in der Höhe, in der aus der Kaffe in
aemijelben Wirtichaftsiahr an ZJuachörige oder frühere Zugehörige
a6 Betriebs Zuwendungen gewährt werden. Zuwendungen an
nicht umgeftellte unfelbftändige Kaffen find Zuführungen zu einer
feuerprlichtigen Rücklage und demgemüäß Überhaupt nicht abzunys
fähig. Zuwendungen an nicht umgeftellte jelbitändige oder unielbtändige
Kaffen, die nod) das Ergebnis des Wirtihaftsjahres 1939
selaften, find nod) alg Zuwendungen an feuerbhefreite Kaffen zu
schandeln.
Lohnfteuer, Schenkungfteuer, Kapitalverkehrfteuer, Die BejJandlung
von Zuwendungen an Penfions- und Unterftüßungskaffen
ei der Lohnfteuer und der Schenkungfteuer und die Behandlung der
Ammwandlung folder Kaffen bei der Schenkungfteuer will der
Neichsfinan:minifter in einem befonderen Nunderlaß regeln.‘
Bermeidung der Doppelbefteuerung im Verhältnis
zu Frankreich.
Der NMeichsfinanzminifter hatte dur NRunderlaß vom
12. März 1938 — S 1301 B. Fr. — 400 Hld NMSIBI
SS, 329) angeordnet, daß das am 9. November 1934 unter
‚eichnete deutfdh-Franzöfifhe Doppelfiteuerablommen in ge
viffem Umfang bereits vor der Matifikation anzuwenden fei.
YNady Maßgabe der Beftimmungen des Runderlaffes follte
n allen Einzelfällen, in denen mit Nückficht auf die [Hweenden
Doppelbefteuerungsverhandlungen die Beranlagung
in Schwebe gehalten war, diefer Schwebezuftand Infofern
ıufredterhalten werden, alg die Befteuerung nad) den Be:
itimmungen des Abkommens Frankreich zufßeben würde. In
gleicher AWeife follte in neu entftehenden Dovyyeliteuerfällen
erfahren werden.
Diefe Anordnung hat der Reichsfinanzminifter durd NRunderlaß
vom 3. Yuni 1940 — S 1301 B. Fr. — 506 NL.d
MNMSBL. S, 621) aufgehoben. Die Finanzämter
haben die in So mwebe gehaltenen BVeran-'agungen
nunmehr durdzuführen. Der
Minifter ordnet aber auf Grund deg & 17 Abf. 2 Saß 1 der
KReichsabgabenosrdnung an, daß in den Fällen, in denen der
Steuerpflichtige die deutf{de Staatktsangehörigkeit befißt und
in Denticland der unbefehränkten Steuerpflicht unterlieat,
die Veranlagung der Steuern, die für die Zeit vom
'. Sanuar 1939 nachuerbeben wären, unterbleibt.
Sanarpfähzifche Wirtfhaftg-Zeitung Nr.
Die Umfagfteuerumredhnungsfäge auf Neichhsmark für die Umfläh
im Menat Yuni 1940,
1. Die in Berlin notierfen ausländifjhen Zahlungsmittel,
(NA. Nr. 152 vv. 2. 7. 40)
Ed, Nr. Siaat
Einbeit | An
YHegppfen
Afgbaniftan
Argentinien
Auftralien
Belgien
Brafilien
Brifigch-Yndien
Bulgarien
Dänemark
Eftfand
Sinnland
Sranfreich
Sriedjenland
Sroßbritannien
Holland
ran
Xsland
Stalien
Sapan
Yugoflawien
Kanada
Seftland
itauen
Yuremburg
Neufcelant
Norwegen
Paläftina
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Slowakei
Spanien
Südafrikfanifhe Union
Zürfei
Ungarn
1 Pfund
100 YWfaghani
100 Papierpefos
1 Dfund
100 Belga
700 Milreis
00 NRupien
OO Sewa
0C Kronen
ÖC Kronen
CC Mark
100 Sranes
10C Dradmen
1 Dfund Sterlin
100 Gulden
100 NRials
100 Kronen
100 Sire
100 Den
100 Dinar
1 Dollar
100 Sat
100 Sitag
100 Frances
1 Pfund
100 Kronen
1 Dfund
100 Esfudos
100 Sei
100 Kronen
100 Sranfen
100 Kronen
16C Pefeten
* Pfund
Pfund
Denas .
(bei Ausfuhr nad
Ungarn)
Pet ;
ı Dollar
9,9C
18,81
55,35
7,92
41,86
13,1
74,25
3,05
48,26
62,5C
5,07
5,61
2,36
9,90
132,70
14,660
38,46
13,10
58,60
5,70
2,1
48,80
41,96
10.45
7,92
56,82
9,90
8,80
1,92
59,57
56,17
8,60
23.58
9,90
1.98
61.27
19
4
]
52
33
34
35
36
37
38
Uruguay
DBereinigte Staaten
von Hınerika
0,95
„SC
2, Die nicht in Berlin notierten ausländijchen Zahlungsmittel,
(NA. Nr. 156 v. 6. 7. 40).
fd. Nır.|
Staat
Einheit:
RM
61,75
Britifich-Hongkong
Britiich-Sfiraits-Settlements
Chile
China
Kolumbien
Meriko
Peru
Union der Sozialift,
Sowjetrenublifen
100 Dollar
100 Dollar
) Deios
Yuan
Velos
Pefos
100 Soles
116,25
10,15
16,17
143, —
47,53
48,65
47,1%
100 Sowietrubel
Prospektbeilagen
haben in der Saarpfälzischen Wirtschafts-Zeitung
guten Erfolg!