Full text : 45.1940 (0045)

112

Saarpfälzifihe Wirtfhafts-Zeitung Nr, |

SEN.

DR. KARL BERNHARD
Saarbrücken, z. Zt. Neustadt an der Weinstraße
Die Ordnung der Berufsausbildung rückgeführter Jugendlicher
N
Prüfungsreife Yugendliche,
Unter den rücdgeführten faarpfählzifhen Yugendlicher
befanden fih [häßungsweife inggefamt efwa 1500 big 200%
Lehrlinge aus Handel, Handwerk und Ynuduftrie, die fich be
den zuftändigen Kammern bereits zu den im Septembeı
vorigen NYahres vorgefehen gewefenen Lehrabfhlußprüfunger
yemeldet hatten, fidh jedody wegen der in der Zwifchenzeit an
zeordneten Näumung der Prüfung in der Heimat nicht mebı
unterziehen fonnten. Es mußte befchleunigt dafür Sorg
zefragen werden, diefen Yugendliden, deren Lehrzeit entweder
don abgelaufen war, oder big fpäteftens Ende Novembeı
1939 ablief — ihre Zahl aus Handel und Ynduftrie des
Saarlandes bhefrug allein rund 850 — die Ablegung dei
Prüfung vor der für ihren neuen Yufenthalt zuftändiger
Rammer zu ermöglichen. Die BWirtfhaftgkammer Saar
ofalz wandte fidy deshalb mit einer diesbezüglihen Eingabı
an die NMeichswirtfhaftsfammer, die fämtlide Kammern del
gegebenen Anregung entfprechend anmwies, die rücdgeführfer
prüfungsreifen Lehrlinge im Bergungsgebief zu den Herbft
prüfungen 1939 aufzurufen und nötigenfalls audy Son
derprüfungen anzuberaumen. Die Neihswirkfchafts
fammer wies dabei ausdrücklich darauf hin, daß unbeding
dafür Sorge gefragen werden müffe, daß den faarpfälzifcher
Vehrlingen dadurd, daß fie die Prüfungen nicht mehr vol
den heimatlidhen Kammern ablegen Fonnten, Feine Nachteil
‘n ihrem weiteren Berufsleben erwachfen. Der Erfolg diefer
Maßnahme war durchaus hefriedigend. Die gleiche Maß
nahme galt fortwirkfend felbftverftändlidh auch für diejeniger
rücfgeführten Lehrlinge, die zu den Frühjahrsprüfungen 1946
u den Lehrabfhlußprüfungen im Bergungsgebiet anftanden
Sie alfo ihre Lehre bis fpäteftens 30. Yuni ds. Nors. beende
hatten.
Im Hinblic auf die gegenwärtig planmäßig zur Durd
ührung gelangende Wiederbefiedlung der ehemals frei
zemacdten Gebiete wurde von AusweidHbetrieheır
serfchiedentlih die Frage aufgeworfen, ob die in diefen Be
rieben befindliden Yugendlidhen, die im Herbft diefes Yah
:eß ihre Lehre beenden werden, fih vor den für den Si des
Uusweichbetriebes oder für den Sig des Heimatbetriches zu
tändigen Kammern der Abfchlukprüfung unterziehen follen
Diefe Entfdheidung muß der Betriebsführer bzw. Ausbil
dungsleifer des YAusweichbefriebes felbft treffen; er Fann am
seften beurteilen, was mit NRückfiht auf den in mehr oder
minder rafbem Tempo erfolgenden Abbau des YAusweid)
53m. Wiederaufbau des Heimatbefriebes das Zwedmäßigfte if
Heikfler tft die Entiheidung diefer Frage fhon für {old
im Herbft diefes NYahreg prüfungsreif werdende Yugend
lie, die in einem fremden Betrieb im Ber
zungsgebier Kurz, d.h. efwa 2—3 Monate vor den
YXbichluß ihrer Lehrzeit fehen. Hier ergibt fidy die grund
Jäßlidhere VBorfrage, ob es in diefen Fällen im Yntereffe del
YXusbildung überhaupt wünfhenswert ift, daß der Yugend
liche vorher in den Heimatbetrieb zurückkehrt und fi hie
itatt im Bergungsgebiet der Prüfung unterzieht. Denn 9
rade In diefem Zeitraum werden üblicherweife die leßten Lehr
abichlußarbeiten durchacführt und die erforderlichen Ar

‚weitengs
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.