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Hoffkoßlen ebenfalls zur Erfrattung
beantragt werden Fönnen.
Erftattungsfähig find außerdem alle übrigen Koften, die
nit der VBerbringung vom Bergungsort in die Heimat
zufamımenhängen, wie die Koften für Demonkage von
Mafcinen im Bergungsgebiet und — im Segenfaß zu
der hei der Freimachung vorgenosnmenen fharfen Iren.
nun zwifden den Freimadhungskoften und den YAufbaubezw.
Montagekoften für den Ausweidhbetrieb — aud
die Koften für die Montage am Heimatort, So werden
aud) die Koften für etwa nofmendiq werdende Zwildenlagerungen
erftaftef.
Nıdk erftaktket werden dagegen nad) dem Er.
[aß alle Koften, die über jene hinausgehen, die durch die
zigentlidhe VBerbringung in die Heimat entftehen. Das
ünd 3. B. foldye Für die YWenderung, Erweiterung oder
Umgeftaltung des Betriebes, die wohl oft aus Zwei
näßigkeitggründen mit der Wiedereinräumung in der
Heimat verbunden werden.
Der Kreis der UntragsberedHfkigfken iftf gegen:
über den Beftimmungen für die Freimadhungskoften
ASSESSOR DR. WALTER ZORN
Saarbrücken, z.Zt. Neustadt an der Weinstraße
Saarpfälzifdhe Wirtfhafts-Zeitung Nr, €
ebenfallg erweitert worden. Die damalige fcharfı
Befchränkung auf rein gewerbliche Betriebe wurde fallen
gelaffen. Es wird Feine Unterfheidung mehr gemacht
ob die heimtrangportierfen Wirtfehaffsgiüfer zu einem ge
werblichen Betrieb oder zu einem der NReicdhskulturfammer
ufw., angefchloffenen Betrieb gehören oder ob e8 fih um
SGegenftände handelt, die der Ausübung eines freien Be
eufes dienen. Es ift nur in allen Zweifelsfragen die be
treffende Fadhorganifation (3. BD. die MNMeichskultur
fammer) zu hören.
Die Koftenerftattung für die Heimführung Landwirt
[haftliher Betriebe ift jedoch ausgenommen, da Diele
der RMeichsernährungsminifter regelt,
Die Einzelheiten "des Berfahrens (Form der Anträge
ufw.), das grundfäglid das gleiche fein wird wie für Die
Freimachung, werden vom Meichsfommiffar für die
Saarpfalz, Bezirkgwirffhaftgamt, Kaiferslautern, feft.
elegt. Sie werden vorausfichtlidh fchon in einigen. Zagen
im NRundfchreibendienft der Kammer oder auf Einzel
anfragen befannt gegeben werden Fönnen.
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Die Wiederingangfetung
der freigemachten (anrpfälzifchen Betriebe der weiterverarbeitenden Induftrie
Der Befehl des Führers zur Wiederbefiedlung der ge unter den erften Heimfehrern, während ein DBetrieb der
-äumten Gebiete erreichte die von der Freimachung beirof: Wärldeinduftrie nod) efwas wird zuwarten müffen. Die eßjenen
Betriebe, die zu einem großen Teile rücwärtg Aus- ten Betriebe werden jedoch voraugsfichflidh noch in nächfter
weidybefriebe aufgebauf haben, in einem Zeitpunkt, zu dem Zeit Ihren Heimberufungsbefehl erhalten, fofern ihre Heime
ad) Ueberwindung der Fehr erheblichen Anlauffehwierig- affächlidhh wiederbefiedlungsfähig it. Diele DBorausfeßung
Feiten vielfad) wieder ein verhältnismäßig befriedigender ft für verfchiedene befonders grenznahe Sebietsteile, die erfl
Produktionsftand erreicht war. Es Fann Feinem Zweifer enfmint werden müffen, noch nicht gegeben. } ;
unterliegen, daß alle Befriebe dem Nuf zur Heimkehr in die Sind diefe allgemeinen Vorausfegungen für die Heim:
polififdy endlich gefiherte Heimat, in der fie große und weit: Fehr eines freigemadten Betriebes gegeben, fo erhält diefer
geitechte wirtfhaftlihe Aufaaben erwarten, freudig Folne auf BVBorfdlag des Sonderbeauftragten vom Neichsfommiffat
leiten werden. jür die Saarpfalz, Wirkhaftgförderung, in YNeuftadt an det
Die Wiedereinräumung eines jeden Weinftraße, Straße des 13. Yanuar 25, einen befon
Betriebes hat fid, um Stodungen, Leerläufe unt deren SGenehmigungsbefheid.‘) Diejer Be
jonftige Schwierigkeiten tunlihft zu vermeiden oder abzu: heid, der durcdichriftkih der für die alte Betriebsftättfe zu
Fürzen, dabei difzipliniert im Nahmen des vom Meichsfom: Kändigen unteren Berwaltungsbehörde (Landrat bezw. Ober
miffar und SGauleiter Bürckel aufgeftellten SGejamtwieder- dürgermeifter) mitgeteilt wird, ift unbedingte Beorausfebung
zinräumungsplanes zu vollziehen. Um einen geordneten und Grundlage für alle Maßnahmen, die unmittelbar dei
Ablauf der Heimführung der weiterverarbeitenden In. Inftandfekung und dem Wiederaufbau der Freigemachten
Suftrie (fiherzuftellen, bat der Meichstommiffar zu Betriebsftätte dienen.
Spa hefonderen Beauftragten für diefen Zwed, Herrn Einreiferegelung. und Arbeitsfräftebejhaffung,
irefter Karl Pfaff, Kaiferslautern, mif Die erfte diefer Mana wird die Yufck $
iofgendem Yufgabenbereich beftellt: tejer aßnahmen wird die Unfräumungs
) . . und Ynftandfeßungsarbeiten im alten Betrieb umfallen
Planung des Wiederaufbaues der weiterverarbeitenden Siehen für diefe Arbeiten bereits eigene Gefolgjhaftsmit
Induftrie unter Berücfichtigung der Friegswirffchaff- glieder zur Verfügung, fo erhält das Unternehmen, went
‚idjen. Notwendigkeiten; , dieje Kräfte im freigemachten Gebiet auch wirklid unter:
Steuerung der YWiedereinräumung im zeiflihen „bracht und verpflegt werden Fönnen, auf Antrag vom zu:
Oh . 6 en , ch kändigen Heimat-Arbeitsamt die zum Betreten der Näu-Erftellung
eines Abbauplanes für die Ausweicbetriebe, mungssone erforderliden. roten Anusnahme-Er-Der
von Herrn Direktor Pfaff in enger Zufammen- “aubniskarten. Entfpredhende Anträge find am beften
arbeit mit der Yuduftrieabteilung der Wirkfehaftsfammer hriftlidh unter genauer Angabe der Perfonalien und des
Saarpfakz, den bezirflihen Sruppen der einzelnen Yn- eimatwohnfikes der betreffenden Gefolglhaftsmitgliede
duftriegweige und unter Einjhaltung der von ihm ge einzubringen. Es iftdemnad fo, daß in einen
leiteten Bezirkgfachgemeinidhaft Saarpfalz der ECijen- und Ausweihbetrieb befHäftkigte rüdge
Metallinduftrie aufgeftellte Wiedereinräumungs: führte Gefolg|dhaftsmitglieder grund:
plan ficht die Heimberufung der einzelnen DBetriebsgruppen (äßLid nur auf Antrag des Betriebes
in verjdhiedenen Etappen vor, die im wefentlidhen durdy die Telbfiund mit diefem zugleidH heimkehrer
Notwendigkeit der Betriebe beim Sefjamtwiederaufbau des Ffönnen. Die Arbeitgämter werden zudem die NMüd
jreigemachten Gebietes beftimmt find. So ift z. B. eine für 75 Bol. $ 4 der Grenzkrei = a. Stoll
den erhebliden Meparaturbedarf der fanrländijhen Hütten verwaltung‘ %om 26,6 LO SE Ss SO > Sn
and Gruben arbeitende Sießerei oder Mafjchinenfabrif mit Sieeite 52. 0 ’ 1.5 00M he de