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ic eine Fühlungnahme der unteren Verwaltungsbehörde oder
we Kreditinktituts mit der Ynduftrie. und Handelskammer
oder der zufiändigen fachlidhen Sliederung der DqWM.
mpfebhlen und mefentlid zur Befhleunigung des Verfahrens
yeitragen. Kredite über RM. 30 090.— bedürfen fchließ:
lie der Zuitimmung des Meichstommiffarg für die Saar:
pfalz. Diefes vereinfachte Berfahren alt nur bis zum
31. Dktober 1940.
DBefonders wichtig it naturgemäß die Frage der Kreaitfoften.
Hierzu it zunächft nur zu fagen, daß die bis
num 31. Dftober 1940 auflaufenden Zinfen vorläufig dem
Kapital zugefehlagen merden. In der Zwifhenzeit wird eine
andqultige Entfcheidung über die Regelung der Zinslaften er:
aehen. Es fieht zu heffen, daß das Reich Berftändnis dafür
haben wird, daß Zinslalten für die reine Wiedereinräumung
und alle damit in engltem Zujammenhang fehenden Auf
wendungen den‘ Kreditnebmern im MNMegelfalle nicht zu:
gemutef werden fönnen,
HinfidhtlidH der Stellung des Antrages be:
itchen zwifchen Anlauf: und Normalverfahren im allgemeinen
Feine grundfäßlichen Unterfhiede. Der Antrag, für den bejondere
Formulare nicht vorgefehen find, it In zweifacher
Xusferfigung über das für die Kreditgewährung in
Frage Fommende Kreditinstitut einzureidhen. Er muß im
einzelnen enfhalten:
a) Name (Firma), Art des Betriebes und Anfchrift des
Rredikwerbers;
Höhe (mit näherer Begründung) des Kreditbedarfs, Bervendungszwech,
Laufzeit, Tilgung und Berzinfung des
Kredits;
Perfonen und Unternehmungen, die unmittelbar Kriegs:
oder Näumungsfehäden erlitten haben, müffen diefe unter
Bezifferung diefer Schäden darlegen; fie haben ferner an
jugeben, ob, in weldjer Höhe und bei welder Stelle Entihädigunagsanträge
geftellt worden find oder beabfichtiat
nerden;
Angabe der Sicherheiten, die für den Kredit geftellt mer
den fönnen;
DVBermögenslage (Gefamtvermögensftatus) deg Kreditneh
mers, bei gewerblichen Krediten unter Beifügung der Ieß.
ten drei Yabhresbilanzen und der Gewinn- und Berluft
sechnungen nebft vorhandenen Prüfunasberichten für die
jen Zeitraum;
Berfchuldung des Anfragitellers unter Angabe aller Ein.
‚elbeiten (dinglichgefiherte und fonftige Schulden);
Bezeichnung des Kredikinftituts, das bereit if, den bean:
‘ragten Kredit zu gewähren und der Bedingungen dieles
Onftituts für den Kredit;
eine befondere Darfteflung über die bei dem Kreditgeber
bereits Taufenden Kredite des Antragftellerg nebft den da
hir geftefllten Sicherheiten; hierbei ift möglichft eine Er-Härung
des Kreditgebers darüber beizufügen, mit welchem
Betrag er für die Dauer der Laufzeit des reichsverbüraen
Kredits ftillzubhalten bereit ift.
ABie man feht, handelt es fi hierbei um die in jedem
Salle notwendigen und übliden Angaben. Um Schwierig-Leiten,
die fid) gegebenenfalls bei Befchaffung der unter €) geöünfchten
Unterlagen ergeben fönnten, auszuräumen, ift
‚cdbod) ein vereinfachtes Schema betr. Bermögensaufnahme
asfchaffen worden.
Auf mande Antragiteller mag die unter d) geforderte
Angabe der Sicherheiten, die für den Kredit geftellt werden
fönnen, unter den derzeitigen Umftänden efwas abfichrecdend
wirfen. Yndeffen zeigt fhon die Fafung, daß foldhe Bedenfen
unbegründet find, da die „NRMichtlinien‘“ befagen, daß
Sicherheiten nur infoweit zu Rellen find, alg der Kredit:
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Saarpfälzifche Wirtfhafts-Zeitung Nr. €
nehmer hierzu in der Lage ift. Dies wird ingbefondere für
das bis zum 31. Oktober 1940 befristete Anlaufverfahreı
gelten müffen. Der Perfonalkredit wird alfo vorausfichtlid
fürg erfte in den Bordergrund frefen, was umfomehr mög.
{ich fein dürfte, alg den Kreditinftituten ihre alte Kundfchaf
ohnedieg genaueftens bekannt ift. Andererfeits if es fill
jeden im Wirtfchaftsleben Tätigen eine Mare Selbftverftänd
fichfeit, daß ein aufgenommener Kredit normalerweife ge.
fiherf werden muß, wenn dies irgendwie, d. h. ohne Härter
ür den Unternehmer möglich ift. Die Laufzeit der Kredit
“ol nicht länger alg notwendig erftreckt werden, im allge
meinen 2 Yabre.
Mit Ablauf des Anlaufverfahrens am 31. Dfktobeı
1940 werden alle bereits gewährten Kredite übergeleitet ir
das Normalverfahren, das weitgehend der Megeluns
für die Kreditaktion bei der Saarrücgliederung entfpricht
Die Entfheidung, ob und in welder Höhe ein reidhsverbürg
ter Kredit gewährt wird, obliegt demnady dem MNRMeichs
fommiffar für die Saarpfalz nad Anhörung eines bet ihm
zu bildenden Kreditausihuffes. Diefem Aus
Ihuß gehören außer dem NReichsfemmiffar bzw. feinem Ber.
treter der Gaumwirkfchaftsberater fowie je ein Berfreter der
Hnduftrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der
Fandesbauernfchaft und des Bankgewerbes an. Die Ent:
Iheidung über Kreditbefräge über RM. 250 000.— if an
die Zuftimmung der beteiligten NMeichsminifter gebunden.
Zufamenfaffend darf man feftftellen, daß die Kredit:
affion geeignet tft, der Wirtjehaft der ehemals freigemachter
Sebiete zur Wiederingangfeßung diejenige finanzielle Hilfs
fellung zu bieten, der fie umfo dringender bedarf, alg die ver
idhiedenen Entfhädigungsverfahren, wie Erfaß der Näu
mungsfoften und Sacfchäden mit ihren Feftftellungen unt
Prüfungen infolge des bei Betrieben wie Behörden gleicher:
weife beftehenden Perfonalmangelg gewiffen Berzögerunger
unterliegen oder aber, wie dies z. B. bei der Werkerhaltungs:
hilfe der Fall ift, in nächfter Zeit erft anlaufen. Hier febi
die Kreditaktion im richtigen Augenblif ein, um die Wirt
Ihaft flüffig zu madjen und ihr die nötige Bewegungs- unt
Dispofitionsfreiheit zu geben. Mögen fi audy in der Praris
nod) diefe und jene Unebenheiten ergeben, foviel Fann heuf«
Ion auf Grund der Vorarbeiten gefagt werden: Das
der Kreditfaktion gefedte Ziel wird in
vertraunuensvollem Zufammenwirfken aller
beteiligten Stellen unter allen Umfän:
den erreidt. Diefe Ueberzeugung gründet fi nicht nur
auf das Vertrauen, auf Einfiht und Hilfsbereitfhaft de
befeiligten Behörden, fondern auch auf die bewährte
Veiftungsfähigfeit, Erfahrung und Beweglichkeit unferee
heimifhen Kreditgewerbes, das durch richtig abgewogene Ein
Tagbereitfchaft entfdheidend zum Erfolg beitragen Fann. Die
wertvollen Erfahrungen bei der Saarkreditaktion werden
nun ihre Früchte fragen.
Iede Schäßung darüber, in welchem Umfange die ge
gebenen Kreditmöglichkeiten in Anfprudy genommen werden,
muß heute ing Leere greifen. Außer Zweifel ANeht, daß mi!
einer großen Anzahl von Anträgen zu rednen fein wird. Das
jebeufet — wirffchafflidh gefeben —, daß die heimkehrende
Wirkfehaft zunächft in breiter Front auf debitorifher Bafız
den Wiederaufbau beginnen muß. Wenn fih dies nach Lage
der Dinge nun aud) nicht vermeiden läßt, fo bringt unferes
Erachtens diefe Sachlage die Verpflichtung des Reiches mil
ich, alles zu tun, um dem einzelnen Kreditnehmer diefe aut
>»xm Wiederaufbau ruhende Hypothek fo fehr als möglid) zv
:rleichtern und durdy alle in Frage fommenden Maßnahmen
yafür zu forgen, daß eine ausfchließlich mit dem Tatbeftant
der SFreimadhung zufammenhängende VBerfchuldung fo rafld
wie möalich wieder verichmindet