fin die Lefer der »SWZ«!
Die „Saarpfähzifdhe Wirtfhaftszeitung' — SWZ —
erfcheinf mit dem Mai-Doppelheft erftmakig wieder Heit
Kriegsbeginn.
Dur die Beilage des neuen Anfchriftenverzeichniffes
haf biefes Doppelheft bhefondere Bedeutung für alle Se.
werbefreibenden, die im faarpfälzifchen Wirkfhaftsgebiet tätig
find und waren. Durch die zufünftige Ausgeftaltung der
SWZ, bei der, außer grundfäßliden Abhandlungen über
wichtige Wirkfhaftsfragen, insbefondere Fragen der Frei.
madhung und die Unterrichtung über aftuelle, mit
der Wirtfdhaft in Zufammenhang febhenden
Einzelfragen berüchfichtigt werden, wird die
Zeiffdhrift ihrer Bedeutung für unfer Wirkfchaftsgebiet entfprehen.
Yor Wert wird für die Praris wefentlid, erhöht
durd) die forflaufende Veröffentlichung der Nachträge und
DBerichtigungen des Anfehriftenverzeichniffes. Außerdem
wird erwogen, das Schuldnerverzeichnis, deffen AYbdruck
Ende 1938 eingeftellt werden mußte, wieder aufzunehmen.
Als Folge der Freimadyung erfeheint die Zeitfchrift
während deren Dauer in unferem Berlag. Die Uebernahme
erfolgt im Cinverftändnis mit dem früheren Berlag Buchgewerbehaus
A.-S., Saarbrücken.
Wir haben von unferem Vorgänger fämflihe Nechte
und Pflidten auf die Dauer der Freimadhung übernommen,
Todaß durch uns Kfünftighin alle bisherigen Abonnenten befiefert
werden. Bezugsgebühren, vie für September 1939
vorausbezahlt fein follten, werden nad DBorlage der Quitfung
auf die neuen Bezugsgebühren gufgefchrieben, YAud
die Anzeigenverfräge, foweit fie noch als NMefte vom früheren
Verlag übernommen werden Fonnten. find verfraglid) abzır
wideln; denn heute gilt es, eine Art Erinnerungswerbung zu
ireiben, damit der gute Muf, den die Firmen neben eigener
Seiftung aud) langjähriger Werbung verdanken, gerade im
Hinblick auf die Fünffiae Entwicklung nicht in Bergeffenheit
gerät.
Der vierteljährlide Bezugspreis ift auf NM. 3.— für
die monatlich 2 mal erfeheinende Zeitfchrift feltgefeßt worden.
Das Blatt Kann bei jedem Poftamt beftellt werden oder
direkt bei unferem Berlag. Die Abonnementsgebühren werden
jeweils für ein Quartal im voraus erhoben. Da das
2. Quartal hereitg begonnen hat, empfiehlt es fih, der Einfacheit
halber die Bezugsgebühr für Mai bis September in
Höhe von MM. 5.— auf unfer Poftfihek-Konto Saar-Brücen
Nr. 4073 oder Ludwigshafen a. Nbhein Nr. 1901
4u überweifen. Die Ybonnementsgebühren von Bezugsbeftelungen,
bei denen die Gebühren nad) einer Frift von
1 Monat nah Quarfalbeginn nicht überwiefen wurden, wer.
den der Einfachheit halber jeweilg durdy Nachnahme erhoben.
Es handelt fih hierbei um eine generelle Maßnahme,
da verftändlidhermeife bei geringen Beträgen das Aus-Idhreiben
von Cinzelredhnungen unwirffdhaftlidh it. Um
den Lefern die Ueberweifung zu erleichtern, werden jeweils
zu Quartalbeginn dem Blatt Zahlkarten beigefügt.
Wir hoffen nun auf eine nüßlide Zufammenarbeit mit
den Lejfern und Ankündigenden des Kammerorgans,
Berlag D. Meininger,
Neuftadt an der Weinitrake