wirtschaftliche Nuseifetlt würde aber für alle Beamtenbanken
noch größer sein, wenn viele Mitolieder in der Gehaltsüber—
weisung nicht einen lästigen Zwang aui Grund der Bankbedin—
aungen sehen und spätestens am Zahlungstage das ganze Gehalt
erheben würden, sondern wenn sie sich zu der auch für sie infolge
Zinsgewinne wirtschaftlicheren und rentableren Verfügung in
drei bis vier Teilbeträgen entschließen könnten. Wer in An—
gelegenheiten des Geldmarktes Bescheid weiß, dem ist auch be
kannt, daß immer gerade um die Monatswende — am Ultimo
— infolge der Erfüllung vieler Zablungsverpflichtungen erbeb—
liche Nachfrage nach Geld herrscht. Da nun kurz vor dem Ul—
timo die Gehaltsüberweisungen erfolgen, es für die Ban
nicht gleichgültig, ob A davon sofort abgehoben werden und nuß
* als Ultimogeld ausgelieben werden kann oder umgekebrt
Zudem hat sich in dieser Beziehung zwischen Beamtenbanken und
anderen Geldinstituten eine Geldleihe auf Gegenseitigkeit der—
ausgebildet, insofsern die Beamtenbanken ab Mirte eines Monats
bei ihren Parinern ebensoviel Kredit in Anspruch nebmen kön—
nen, als sse umgekehrt über Ultimo gewähren. Gerade die
letzten Tage der geldlichen Anspannung, da gar manches Mit—
alied es sehr angenebm empfindet, genehmigt oder ungenehmigt,
einen kleinen Vorschuß auf das neue Gehalt nehmen zu können,
meist, ohne sich Rechenschaft darüber abzulegen, daß bei der Viel—
zahl der Mitslieder diese personliche Annehmlichkeit besondere
Velddispositionen evtl. sogar arößere Kreditovperationen erior⸗
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Aus diesem Grunde ist zu verstehen, daß ungenehmigte Konto—
überziehungen grundsäßlich nicht in das Belieben jedes ein—
zelnen Mitgliedes gestellt und noch weniger allgemein zuge—⸗
sttanden werden können, soll nicht dem für die Geschäftsführung
verantwortlichen Vorstande jede ordnungsmäßige Gelddispo—
sition unmöglich gemacht weren. Meist wird der Ueberzieher
nur an sich denken und den überhobenen Betrag für unerheblich
hablten (das Bewußtsein, daß er über ihm nicht gehöriges, frem—
des Geld Wehet scheint leider oft ganz zu fehlen!) aber ver—⸗
vielfachen Sie die Einzelüberbebung mit der Zahl der Genosser
oder auch nur mit deren Hälfte, und Sie werden sofort inne wer
den, daß der Kampf gegen die eigenmächtige Kontoüberziehung
besonders in der strafrechtlich bedenklichen Form der In—
zahlungsgabe ungedeckter Schecke, keine Willkür oder Engherzis
keit der Bankleitung ist, sondern eine Maßahme, die aus der
weitgehenden Verantwortung, ja sogar der persönlichen Haftbar
keit der Vorstandsmitglieder für die ordnungsmäßige Verwal—
tung der der Genossenschaft anvertrauten Gelder entspringt
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Trosdem können wir aber jebr wobl auf besondere Fälle Rück
ächt nehmen und sind beweglich genug, um nicht kleinlich sein zu
nüssen. Leider hat dieses Kapitel manche unerfreuliche Seite,
aber das Bedauerlichste ist, wenn die Genossenschaft trotz pilicht—
zemäßer Wahrung berechtiater Interessen, von bedenkenlosen
Ueberziehern in Mißkredit gebracht wid. Man möge uns nicht
agen, daß bei der oder jener Bank das zugelassen sei, wogegen
wir so energisch ankämpfen; alle Banken sind einig in der Ver—
irteilung der eigenmächtigen Kontoüberschreitung und, auch
venn nicht — unsere Aufgabe soll und darf es nicht sein. die
Verschuldung der Beamtenichaft zu fördern
Bereits oben war von Kreditbeziebung zwischen Beamten⸗
anken und anderen Banken die Rede. Es handelt sich dabei um
ine gewisse Verflechtung der Beamtengeldwirtschaft mit der
ibrigen Geldwirtschaft. Diese Feststellung sei deshalb nochmars
zemacht, weil damit der Vorwurf untfreundlicher Zeitgenossen,
durch das Einströmen des Beamtengeldes in die Beamtengeld—
»rganisationen würde dies der „Wirtschaft“ entzogen, hinfällis
vird. Aengstlichen mögen sich beruhigen! Es ist vne sehn⸗
Wey unsch und unser ganzes Sinnen und Streben, der
„Wirtschaft“, natürlich erst nach Befriedigung des Bedarfs in
wherea eigenen Reihen, immer größere Summen zur Verfüguns
tellen zu können. Möͤge dieser Zeitpunkt recht bald kommen,
denn dann würde die Beamtenschaft eine wirtschaftliche Macht,
»er man Geltung und Beachtungs nicht versagen könnte! Be—
»enken Sie die gewaltisgen Zusammenhbänge, die eine restlose
Zonzentrierung alles Beamtengeldes in den Beamtenbanken eni⸗
vickeln könntel! Sie kennen alle die Formen der kleinsten Teil—⸗
hen zu einem pracht⸗e und machtvollen Mosaikt fügen Sie in
zleicher Weise Ihre Einkommensteile zusammen in Ihrer Be—
imtenbank, dann werden Sie den Schlüssel zu einer Macht in
danden haben, die Ihren berufspolitischen Wünschen nur zu—
tatten kommen wird. Können Sie es bei diesen äußersten Kon—⸗
equenzen überhaudt noch begreifen, daß nicht ein Beamter, son⸗
»ern noch viele Beamte anderswo als bei ihrer Beamtenbank
ein Konto unterhalten, daß sie auf diese Weise die Kontrolle
über die Verwendung ihrer Gehaltsteile sich selbst entziehen und
zudem noch (vielleicht unbewußt, aber unentschuldbar) ihren
Standesinteressen zuwiderbandeln! Können Sie den Kleinmut
derer noch begreifen, die glauben, bei jedem Anlaß zu Klage und
Unzufriedenheit ihreom Genossenschaftsvorstand mit der Kündi⸗
zung drohen zu müssen, die einen etwas höheren Zinssas bei
einer anderen Kreditgenossenschaft oder einer Sparkasse, eine
sermeintliche Unbeguemlichkeit im Scheckverkehr oder äbnlichet
n cgore.
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