est in die Bedeutung der genossenschaftlichen Gemeinwirt⸗
schaft erwacht. Dazu gebört leider auch die Beamtenschaft, deren
Beharrungsvermogen in einer längst gerichteten patriarcha—
lischen Staatsgesinnung immer noch sehr groß ist. Aber unbeirrt
durch dieses Trägheitsmoment baben ziel. und standesbe wußte
Begmtenführer sich nicht gescheut, dem Beamtenstand unter be—
wußter Aussonderung aus berufsgemischten Wirtschaftsver bän—
den und -Einrichtungen aui der Grundlase ständischer Gliede⸗
rung eine genossenschaftliche Organisation zu schaffen, um ihm
im Zeitalter der Wirtschaitsmacht die wirtschaftliche Wertgel—
tung zu erringen und zu sichern, die zwar dem Einzelnen fehlte,
die er aber wiederfand in der Gemeinschaft seiner Berufs- und
Standesgenossen.
Es besteht nicht in allen Genossenschastskreisen Einmütigkeit
über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer ausschließlich
auf der Beamtenschaft auigebauten Standesgenossenschaft. Aber
es ist nun einmal menschliche Art, einem neuerstandenen Kon—
kurrenten die Existenzberechtigung abzudprechen. Es ist nicht die
Absicht der Beamtenschaft, den anderen Geldinstituten Konkur—
renz zu machen, sondern wir erfüllen neben einer privatwirtt;
schaft lichen Zweckbestimmung ene volkswirtschaftliche Mission,
wenn wir durch weitgehende Sammlung von Kapitalsplittern
unser Teil zur Veredelung des Zahlungs- und Geldverkehrs bei—
tragen, und wollen daher das Urteil über unseren wirtschaft
lichen Wert oder Unwert in Ruhe der Geschichte überlassen.
Von den beamtenwirischaftlichen Einrichtungen interessiert uns
hier nur die Geldwirtschaft deren erste Gründungen in die sieb—
ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurückgehen. Zu den
ältesten Beamtenbanken gehören u. a. die 1881 gegründete Be—
amtenbank. Kassel e. Gem. b. H. und die 1898 gegründete Be
amtenbonk Kielse. Gam b S.
Aber immerhin waren es in der Vorkriegszeit nur wenige
Genossenschaften; den Sauptantrieb empfing diese Bewegung in
erster Linie in der Hochnotzeit der Nachkriegsjahre, wo es zu⸗
nächst notwendig erschien. die rein physische Existenzmöglichkeit
der Beamtenschaft zu erhalten durch Sicherung der notwendigen
Lebensbedürfnisse: die geldwirtschaftliche Organisation sollte die
Grundlage zur warenwirtschaftlichen Verselbständigung der Be⸗—
amtenschaft bilden. sollte üherhaupt eine zentrale Stellung zu
allen übrigen Zweigen der Begamtenschaft einnehmen. Deshalb
enfolgse in den Jahren 1920 uff. die Gründung einiger Vuvend
Beamtenkreditgenossenschassten. darunter am 23. August 1921 die
der Sessischen Beamtenbank e Gam. b S au Darmstadt.
Zunächst allerdings blieb die erhoffte Massenbeteisigung der
Beamten, von eingen regionalen Ausnahmen abgesehen, aus,
und daher hat sich das Verhältnis von Geldwirtschaft zu an⸗
deren Wirtschaftszweigen größtenteils zu Gunsten der leßzteren
verschoben, zum Teil wurde es infolge ungünst'ger Erfahrungen
auf beiden Seiten gans gelöst. Diese vorläufige Entwickeluns
ändert nichts an der Tatsache. daß die Gesdwirthschaft nach wie
vor die Kardinalfrage der Beamtenwirtschaft ist und daß nur
deren befriedigende Lösung auch die anderen Aufgaben prak⸗
tischer Beamtenselbsthilfe der Erfüllung näherbringen wird.
Diese weitgreifenden Zusammenhänge werden leider von vielen
Beamten immer noch nicht voll erkannt. Soweit sie sich zwar
von der Vorstellung des „Voter Staat“ emanziviert haben, glau—
ben fie noch zu sehr in der berufspolitischen Organilation ihrer
Pflicht Genüge getan zu haben- obwohl sie bei mehr kritischer
Einstellung tagtäglich überzeugen müßten, daß die politische
heltung nicht mehr so hoch im Kurse steht wie ehedem, nachdem
teben der politischen Volksvertretung un de wirtschaftliche im
——— verfassungsmäßige rankerung gefunden
nat.
Immerbhbin hat die systematische aeaeee on des Beamten⸗
zeldes, die wie kaum eine andere Wirtschaftsgründung in ihren
tsten Jahren unter der furchtbaren Not des Währungs- und
Wirtschaftsverfalls litt, in den Jahren seit 1924 erhebliche Fort—
chritte gemacht und es läßt sich heute schon ermessen, zu welchen
Leistungen die Beamtenbanken befähigt sein werden, wenn der
Kreis der Mitglieder noch größer sein wird Es bestehen zurzeit
etwa 80 Beamtenbanken und Spar- und Darlehnskassen in allen
Teilen des Reiches, darunter 20 mit über 1000. 19 mit über 5000,
eine mit über 50 000 Mitgliedern. Diese Banken stehen im Be—⸗
zriffe, sich bezirksweise zu Zentralkassen zusammenzuschlietßen. um
ich alsdann mit ihrer Dachorganisation, dem Deutschen Beamten⸗
zenossenjchafts verband. in die übrige deutsche Geldwirtichaft vor⸗
zanisch einzugliedern.
Welcher Art sind nun die Geschäfte der Beamtenbanken? Sie
zliedern sich zwar. wie bei fast allen Banken. in die zweifache
Art des Geldgeschäftes, die Annahme und Ausleihung von Gel—⸗
dern, sind aber in ihrer Abwickelung vielfach durch die besondere
Zweckbest mmung vorgeseichnet.
Zwei Voraussetzungen müssen für die Geschäftsfähigkeit einer
Beamtenkreditgenossenschaft unbedingt erfüllt sein:
1. Die Mitglieder müssen den gesetzlich verlangten Genossen⸗
schaftsanteil einzahlen.
2. Sie müssen ihr Gehalt an die Bank überweisen lassen.
Das erste ist eine solche Selbstverständlichkeit, daß es eigentlich
nicht nötig r sollte, es noch besonders zu betonen. Das Ge—
chäftsguthaben der Mitglieder ist das Eigenkapital der Ge—
rzossenschaft und damit das Rückgrat, das ein sehr wesentliches
MNoment für die Beurteilung der Kreditiähigkeit und Kredit—
vürdigkeit der Genossenschaft darstellt. Trotz dieser Wichtigkeit
der Kapitaleinzahlung erschöpft sich die Leistungspflicht der Ge—
tossen damit noch nicht: soll ätiges Lehen in die Genoöossenschaft
ommen, soll sie zur Hilfsbereitschaft und zu all den großen schon
angedeuteten Aufgaben befähigt werden, dann bedari es auch
tetigen Kapitalzustroms in Form der Gehaltsüberweisung Mit—
zUieder, welche nur den Geschäftsanteil erwerben, ohne sich als
Tunden zu betätigen, sind gleich dürren Aesten am Baume der
ßenossenschait Die Gehaltsüberweisung s die Blutzufuhr, die
s erst ermöglicht, den wirtschaftlich schwächeren Mitgliedern die
debenskraft und Stärkung in geeisneter, wohlabgewogener Do—
tierung zuzuführen, die sie zur Sicherung und Erhaltung ihrer
en und wirtschaftlichen Exristenz in Notfällen aller Art
enötigen.
Die Erfahrung zeigt. daß die Mitgliedschait einer Beamten—
ank zwar nicht berufsgemischt etwa in der Art der gewerbliche
creditgenossenschaft ist — das ist auch in Anbetracht dex gan
inders gelagerten, nicht so sehr saisonmäßig bedingten Kredit,
zedürftigkeit gar nicht nötig. — daß sie aber die für sie er—
vünschte und typ'sche Mischung aus allen Gehaltskategorien
owie aus wirischaftlich Stärkeren und Schwächeren aufweist.
Infolgedessen werden nicht unerhebliche Teile der monatlichen
sᷣehaltsbeträge nicht erhoben, sondern verbleiben der Bank. die
fie in Form von kurzfristigen Ausleihungen verwerten kann. De—
Ich bitte um Zusendung der für den Beitritt zur Saarländischen Beamtenbank“ erforderlichen Drucksachen.
Vor und Zuname. Stand ... ..
Wohnorttttttt55·...
Wohnung:
Um genaue Angaben und deutl'iche Schrift wird gebeten