Full text : 3.1928 (0003)

Die Verwaltungsakademie Saargebiet wurde in inniger
Verbindung mit der Verwaltungsakademie Frankfurt am
30. April eröffnet. Am augenblicklichen zweiten Semester
beteiligen sich 700 Hörer, gegenüber 786 Hörern im Som—
mersemester. Frankfurter Professoren lesen in 72 Se—
mesterstunden über Gebiete aus den Rechts-, Wirtschafts—
und Sozialwissenschaften. Der Kursus umfaßt sechs Se—
mester. Eintritt ist jederzeit möglich Versäumte
Semester können später nachgeholht werden. Die Hör—
gebühr beträgt 60 Franken im Semester. Wie neuerdings
der Reichsminister der Finanzen den Besuch der Verwal—
tungsakademien bewertet, ist aus nachstehender Ver—
fügung ersichtlich:

Abschrift.
Berlhin W. 8, den 21. Dez. 1927.
Wilhelmstr. 62.
Der Reichsminister der Finanzen.
Nr. P. II/III 26605.
Betrifft: Bewertung des Besuches der Verwaltungsakademien.
In einem Schreiben an den Herrn Reichsminister des In—
nern vom 17. Dezember 1926 — P II/III 6657/1 B 21157
— habe ich zum Ausdruck gebracht, daß aus dem Besuch
einer Verwaltungsakademie allein eine erhöhte Leistung all—⸗
gemein noch nicht zu folgern ist. Weisen aber Teilnehmer
an den Kursen der Verwaltungsakademie tatsächlich gestei—
gerte Leistungen auf, so werden sie entsprechend einem in
meiner Verwaltung stets geübten Grundsatz, auch bei der
Auswahl der Beamten zu Beförderungen bevorzugt werden.
Ich ersuche, hiernach auch bei den dortigen Beförderungsvorschlägen
 zu verfahren.
Zeugnisse der Verwaltungsakademien über mit Erfolg be—
—0
zu den Versonalakten zu nehmen.
Daß man auch in der Leitung des Deutschen Be—
amtenbundes den Besuch von Verwaltungsakademien
umd der Bewertung desselben große Bedeutung beimißt,
heweist nachstehende Notiz, die uns von der Verwaltungs⸗
akademie Frankfurt zugestellt wurde:
Verwaltungsakademien und Auisties.
Anläßlich verschiedener Vorschläge über den Aufstieg der
mittleren Beamten in Verbindung mit dem Besuch der Ver—
waltungsakademien fand am 16. Januar eine Besprechung des
Gesamtvorstandes der Berliner Verwaltungsakademie unter
Hinzuziehung von Sachverständigen als Gästen in den Räu—
men des Deutschen Beamtenhundes statt

Im Anschluß an die Begrüßung durch den Bundesvorsitzen—
»en Flügel, der auf die große Bedeutung und Unentbehr—
ichkeit des Beamtenbildungaswesens im Rahmen der Beamten-⸗
»erbandsbewegung hinwies, führte der Präsident der Ver—
valtungsakademie Berlin, Reichsminister a. D. Schiffer,
rus, daß die Arbeit der Verwaltungsakademie sich immer in
iesem Rahmen halten werde. Ihr Aufgabenkreis sei aller—
zings durch die Pflicht begrenzt, den Beamten umfassende und
zründliche Kenntnisse zur Erzielung von Höchstleistungen zu
oermitteln; die Frage der Be- und Verwertung des Studiums
zehöre nicht in diesen Rahmen, sondern sei Sache der Ver—
waltung und der Beamtenverbände. Sie dürie aber an die—
em Problem nicht vorübergehen, das tiefgehende Rückwirkun—
zjen auf die Sitellung der Verwaltungmakademie ausüben
ünne.
An die Referate des Regierungsrats Pietsch über den
Aufstieg und des Direktors Winter über die Bewertung
des Studiums schloß sich eine längere, sehr angeregte Aus—
prache an. In ihr fand die meiste Zustimmung unter den
dielen Vorschlägen über die Durchführung des Aufstiegs der—
enige, der zur Sicherstellung des Aufstiegs einen bestimmten
Prozentsatz der Stellen des mittleren und höheren Dienstes
ür Aufstiegbeamte frei zu halten wünscht.
Für die Durchführung dieses Gedankens wurden folgende
Hesichtspunkte geltend gemacht:
Der Aufstieg befähigter Beamten aus dem unteren in den
nittleren und aus dem mittleren in den höheren Dienst ist
rus soziologischen Gründen und aus staatswirtschaftlichen
Hründen notwendig. Ausschlaggebend ist hierfür ausschließ—
ich die besondere Berufseignung. Für die Berufseignung
naßgebend ist einerseits die praktische Bewährung im Dienst,
indererseits das Vorhandensein allgemeiner und fachlicher
Kenntnisse. Ob die allgemeinen und fachlichen Kenntwisse vor⸗
zanden sind, müßte in einer Prüfung festgestellt werden
rzür die Uebergangszeit könnten Ausnahmen zugelassen
ein. Wo und wie der Beamte sich die Kenntnisse an⸗
ignet, sei seine Sache. Die Inhaber des Diploms und des
Abademiestudienzeugnisses der Verwaltungsakademien sollten
von der Prüfung für den Aufstieg in den höheren Dienst he—
reit bleiben.
Das Aufstiegsprinzip darf sich aber nicht nur auf den Auf—
stieg einselner Beamten beschränken, sondern muß sich zugleich
auf das Arbeitsgebiet und den Amtsbereich der mittleren Be—
amten erstrecken. Zu diesem Zwecke sind befähigten mittleren
Beamten aus dem bisherigen Arbeitsgebiet der höheren Beamten
Arbeiten zur verantwortungsvollen und selbständigen Erledi—
gung zu übertragen. Hierdurch wird der Aufsties der Bo—

—

zigarrenaus Fr. keinzhagen
6 2 d Ottwueiler-Saar
F S III 57 J IIII
— Milhelstraße 3

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