Full text : 3.1928 (0003)

aufbau der Besoldungsordnung und an der darin zum
Ausdruck gebrachten gegenseitigen Bewertung der Be—
amtenschaft zu rütteln, bisher vorhandene Vorteile —
nach Möglichkeit — auch weiterhin bestehen lassen.
In diesem Sinne ist die verschiedentlich schon zum
Ausdruck gebrachte Forderung der Arbeitsgemeinschaft der
Beamtenverbände des Saargebietes auf „unver—
änderte Uebernahme“ zu verstehen. Gänzlich unver—
änderte Uebernahme kann ja bei unserer Kombinations—
und Kompromiß-Lösung so wieso nicht in Frage kommen.
Wir hoffen, daß die Regierungskommission hier den
rechten Weg finden möge, der der Beamtenschaft neue
Beunruhigung und ihr selbst vermeidbare Schwie—
rigkeiten erspart.
Die Kardinalfrage unserer Besoldungsreform aber ist die
Festsetzung des Umrechnungsfaktors. Mit ihr steht
und fällt unsere ganze Neu-Regelung. Leider hat die Re—
gierungskommission bis zur Stunde immer noch nicht ihre
Errechnungsmethode Abgeändert oder gar aufge—
geben. Es ist uns bekannt, daß nach dieser Methode der
augenblickliche Umrechnungsfaktor 5,15 beträgt. Und wenn
fich die Regierungskommission streng danach richtete,
käme im günstigsten Falle für Grundgehalt und Zulagen
vielleicht 5.3 heraus, wobei die Miete von der allgemeinen
Errechnung ausgenommen und beim Wohnungsgeldzuschuß,
der mit dem üblichen Mietfaktor 3,55 errechnet werden soll,
in Erscheinung gebracht ist. Daß eine solche Lösung für die
Beamtenschaft unannehmbar ist, bedarf keiner weite—
ren Worte mehr. Das Allermindeste, was die Re—
gierungskommission tun muß, wäre vielleicht die Beibehal—
tung der jetzigen Umrechnungszahl. Aber die Beamtenschaft
wird sich aus mancherlei Erwägungen heraus auch mit
einer solchen Maßnahme nicht zufrieden geben können.
Die Forderung der Beamtenschaft lautet für die kommen

»en Verhandlungen: Errechnung des Grundgehaltes und
aller Zulagen mit 6 und die des Wohnungsgeldzuschusses
mit einer Zahl, die den tatfächl ichen Wohnverhält—
nissen unserer Beamten Rechnung trägt. Daß letzteres die
Zahl 6 für die Gesamtheit nicht ist, wird unserer—
seits zugegeben. Daß es aber auch der Mietfaktor 3,55
für die Gesamtheit nicht sein kann und darf, wird von der
Regierungskommission zugegeben werden müssen.
Es läßt sich leicht auch hiser die einigende Formel finden,
venn man guten Willens eine wirkliche Besoldungs-Auf⸗—
besserung durchführen will.
Umrechnungsfaktor und Besoldungsdienstalter machen die
Besoldungsneuregelung je nach ihrer Gestaltung zu allem
ind zu n ichts. Die Regierungskommission hat bis jetzt
noch en ichts Endgültiges entschieden, wie sie ja in aIlen
Fragen den Verhandlungen mit der Beamtenschaft nicht
hat vorgreifen wollen. Allzugroßer Optimismus ist bis
etzt noch n icht am Platze. Einzig die Hoffnung bleibt
ins, daß die Regierungskommission die Berechtigung der
Forderung der Beamtenschaft anerkennt und damit die
Besoldungsreform 1927/28 zu einer volIständigen und
befriedigenden macht. Nicht zuletzt hat sie selbst
ein recht großes Interesse daran, daß in Zukunft, aus
iner an deren Ursache her, kein Unterschied zwischen den
Beamten der Kategorie A und allen übrigen Beamten
ent-steht und fort-bestehen bleibt. Deutlicher
hierüber zu werden, ist nicht not wendig.
Das Besoldungsjahr 1927 ist für die Beamten des Reichs
und der Länder vorbei. Für die saarländische Be—
amtenschaft wirkt es sich erst in einigen Wochen endgültig
wus. Hoffen wir, daß es uns einen weiteren Schritt
orwärts bringt auf dem Wege der völligen Gleich—
tellung mit unseren Kollegen im Reich.
KarlSchneider.

DERBEAMTENBA
Am 4. Januar d. J. wurde vom Beamtenbund des Saar⸗
gebietes die Saarländische Beamtenbank mit dem Sitz in
Saarbrücken gegründet. Durch diese Gründung wird der
Beamtenschaft des Saargebietes, die seit der Abtrennung
vom Mutterlande nie auf Rosen gebettet war, ein Dienst
erwiesen, dessen Tragweite in sozialer Hinsicht von unschätz⸗
barer Bedeutung ist. Dieser finanzielle Zusammenschluß,
dessen Hauptzweck wirtschaftliche Stärkung des einzelnen
und Hebung des gesamten Standes ist, bannt die große
sozialpolitische Gefahr der Verschuldung eines großen Teiles
der Beomtenichaft als Folge unzulänglicher Besoldung und

ungünstiger Wirtschaftsverhältnisse im Saargebiet. Das
erste größere Werk wirtschaftlicher Selbsthilfe ist ins Leben
gerufen worden, mehr der Not gehorchend als eigenem
Triebe, um einer weiteren Verelendung vorzubeugen. Die
Regierungskommission als Trägerin der Staatsgewalt im
Saargebiet hätte es schon längst in der Hand gehabt, einem
unwürdigen Zustande durch Erhöhung der Bezüge oder
Verbesserung des Umrechnungsfaktors, der den gegebenen
Verhältnissen durchaus nicht entspricht, ein Ende zu machen.
Es dürfte jetzt an ihr liegen, nach dem Baden-Badener Ab—
tammen die neve Besoldunäsordnung mit aröktmöalichste,

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