das — der Staatsangestellten in ähnlicher Weise,
wvie oo im Reich geschehen ist, zu regeln. Ju dem uns vorge⸗
legten Entwurf der hierzu vorgesehenen
Aobersicht AWer die Sing rupphorungh.
A Aniage p —eS—— m.
„Bestimmungen jür die Angestellten und Lehrlinge bei
den staatlichen Verwaltungen des Saargebietes“
Fe wir uns jedoch, mit Bezug auf den Reichsangestellten⸗
durir noch fsolgende Anträge zu stellen:
Es ist folgender Zusatz aufzunehmen.
JZu 8 23. Bei Besserstellung der Beamten wird die Regie—
—— bereit sein, — ob und inwieweit
die gleichen erhiltnise für die Angestellten vorliegen und zu
ne ierüber bereit sein“.
Folgende Bestimmung ist zuzufügen:
Zu 38. Diejenigen Angestellten, die auf I — der
Behörde den Urlaäub in der —* vom 1. November bis 30. April
nehmen en erhalten einen Zuleczurlaus bis zu Aene
Tagen, fällt der Urlaub nur zum Teil in die vorbezeichnete Zeit,
o verringert sich der Zusatzurlaub entsprechend“
Der 8 ist wie folgt zu ergänzen:
Zu 8 51. „Erlangen die noch im Dienst befindlichen Angestell⸗
en einen Anspruch auf Nachzahlung für vergangene Zeittäume,
so erhält der ausgeschiedene Angestellte, snch er für die Nach—
jahlung überhaupt in Frage kommt un ein Angestelltenver⸗
ri in den fraglichen iene fällt, die Nachzahlung auf
Antraa.
Zur Uebergangsbestimmung (eite 39).
Segen die Bestimmung:
„Die am 31. Dezember 1928 beschäftigten Angestellten, die das
ei indeveüatinne unter vorstehenden Bestimmungen fort⸗
e behalten ihre Vergütungsgruppe und ihr Vergütungs⸗
—BB unverändert bei“
wäre nichts einzuwenden, wenn alle —— vor dem
31. Dezember 1828 mindestens nach der neuen ruriseume
bechot —8 wären. Dies ist aber dgh der Fall. Wir
haben festgestellt, daß Angestellte unter ihrer Eingangsstelle ein⸗
gruppiert sind und andere durch falsche Ueberleitung aus der
sgz⸗gruppigen in die 19⸗gruppige Ordnung einen unberechtigten
Verlust an — — ——— erlitten haben.
Im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung ist es daher er⸗
forderlich, die Eingangsgruppe und das Vergütungsdienstalter
dieser Angestellten mit Wirkung vom 1. Oktober 1987 ab sofort
eu ee
Im Besonderen gestatten wir uns, noch auf folgendes
siween
Wir haben festgestellt, daß in dem Regierungsentwurf Be—
ongen über Angestellienvertreiunßg und Schlichtung von
Streitigkeiten nicht aufgenommen sind. Solange für deren Ein⸗
ührung im Saargebiet gesetzliche Bestimmungen noch nicht be—
stehen, bitten wir die Regierungskommission, an ihrer Stelle
die Einrichtung einer paritätisch zusammengesetzten Schlichtunas⸗
telle vorzusehen.
Es ist zu streichen:
„Fernsprechgehilfen, Telegraphisten, Angestellte im Fernsprech⸗
ermittlungsdienst“.
Vergütungsgruppe IV.
Es ist zu streichen:
Berufsfeuerwehrmänner“,
Erzieher“.
dolgende Anmerkung ist aufzunehmen: enie fallen nicht
ejenigen Handwerksmeister, die eine Aufsichtstätigkeit aus—⸗
en“
Vergütungsgruppe V.
Es ist hinzuzusetzen:
Erzieher“
Vergütungsgruppe VIII und IX.
Es ist hinzuzusetzen:
„Katastertechniker in selbständiger Tätigkeit, die iich durch be⸗
ondere Leistungen hervorheben, und gleichwertige Kräfte mit
ntsprechender Tätigkeit (die Seibständiglen wird durch die
ibliche Kontrolle nicht gemindert, auch nicht dadurch beeinträch—⸗
tigt, daß ein Beamter auf die Arbeiten Einfluß nimmt)“.
Zu Anlage II (Vergütungstabelle).
Nach der Inkraftsetzung der „Bestimmungen fllr die Angetellten
usw.“ ist im augemeinen für die Angestellten des Saar⸗
zebietes das Aleige Rechtsverhältnis A eene wie es im
seich für die Angestellten und im Reich und im Saargebiet hin⸗
en aller Pflichten und vieler Rechte auch für die Beamten
osteht.
Wir bitten daher die Regierungskommission, die Angestellten
Saargebietes auch in geldlicher Hinsicht ebenso zu behandeln
an
die Vergütungstabelle für die Reichsangestellten zu übernehmen
unter Anwendung des Verfahrens bei der Feststellung der
Beamtenbezüge.
Die von der Regierungskommission aufgestellte Vergütungs—
abelle wird von den Angestelllen des Saargebiets abgelehnt.
Sollte die Regierungskommission aus bestimmten Gründen
unserm Wunsche nicht nachkommen, bitten wir,
entsprechend unsern früheren Anträgen die Tabelle der
Beaämtengehälter auch für die Angestellten anzuwenden.
Zu der Aufrage der Regierungskommission, welche Regelung
ie Angestellten für die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Dezjember
1928 wünschen:
Wir nehmen hierzu Bezug auf unsere Eingabe A. G. Nr. 86.
9. 28 vom 9. Oktober, insbesondere auf die dort herausgestellten
ꝰechtsansprüche, und erklären, daß wir auch
ür diese Zeit die gleiche Behandlung, wie sie den Beamten
uteil wurde, fordern müssen.
Zum Schlusse bemerken wir noch folgendes:
Bei der Prüfung der „Bestimmungen für die Angestellten“
haben wir mit Rodauern feststellen müssen. daß die Regierungs—
—27 31 * 34 —411
BIEĩüIEFuStæ!
Klein. Eisenhahnstra e αιαοανο,
Des Mannes Liebe
geht durch den Magen —*
d. Zur Auffrischung der Liebe empfehle ich
Wild, Geflügel, lebende Fische,
Hummer und sonstige Delikatessen.
Obst, Gemüse und Südfrüchte.
Heinrich Drehmer, Saarbrücken8
Vahnhosstraße 84 458 Telephon 2004
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rertraustirma der ßaarländischen Beamsendank
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