Full text : 3.1928 (0003)

BERATUNGEN DERLAVFBAHNRICHTLINIEN
Die Beratung über die Laufbahnrichtlinien fanden kürzlich im
Reichsministernum des Innern statt.
Anwesend waren; der Reichsminister des Innern Severing
und Staatssekretär Dr. Zweigert sowie eine Reihe von Referen⸗
ten des V inmenmin sieriume und der übrigen Reichsressorts.
Vom DBB. waren abgeordnet: Kugler, Kühlmann, Dhur
olshorn, Potzel. Troppenhagen, Francke, Schwerin, Richter,
rLenz.
Nch die übrigen Beamtenspitzenorganisationen, ADB und
RhB, waren vertreten.
Der DBB hatte seine Abänderungsanträge zu dem Regierungs⸗
Af dem Reichsministerium des Innern schon früher über—⸗
reicht.
Der Reichsinnenminister Severing bemerkte einführend,
daßz die Vertagung der Beratung der Laufbahnrichtlinten das
zrste Mal von den Spitzenorganisationen gewünscht, das zweite
Mal auf seine Veranlassung erfolgt sei, weil er durch die Teil—
nahme an einer Länderkonferenz verhindert war, aber Wert
darauf lege, selbst an der Beratung über die Laufbahnrichtlinien
eilzunehmen. e
In einem zusammenfassenden Feen ee dann der zu⸗
tändige Referent, Oberregierungsrat Schmidt-Leonhard,
die bisherige Entwicklung. Dürch das neue Besoldungsgesetz
habe sich die Notwendigkeit ergeben, an dem seit 1928 fertiggestell
en Regierungsentwurf noch formale Aenderungen vorzunehmen.
So mußten für die Zusammenfassung der Laufbahnen nach den
alten Besoldungsgruppen neue Bezeichnungen gewählt werden.
Das Ministerium entschied sich für die Benennungen: untere
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bahn, höhere Laufbahn. Diese Bezeichnuüngen hätten auch schon
Singang in dem Gesetzentwurf der Reichsdienststrafordnung ge⸗
unden. Da in dem neuen Besoldungsgesetz keine besonderen
Beamtengruppen für Registraturdienst aufgeführt sind, sei es
auch notwendig geworden, Uebergangsbestimmungen für die
rorhandenen Beamten der alten Registraturlaufbahn zu schaffen.
Durch das Uebersenden der so abgeänderten Perernnponege
in die Spitzenorganisationen sei die Vorlage in der Oeffentlich—
eit bekannt geworden; auch diese habe sich mit dem Problem
beschäftigt, was im ganzen von dem Reichsministerium des
Innern begrüßzt wird. Neben Beamtenorganisationen hätten
Schulkreise, Elternkreise und andere Berufsstände ihre Anträge
uind Anregungen dem Ministerium übersandt. Inzwischen sei
auch bekannt geworden, daß die Spitzenorganisationen sich nicht
Die von der Regierung gewählten Benennungen wurden
in der Diskussion angewendet. um Mißverständnisse zu ver⸗
indern.

mit nur formalen Aenderungen des Regierungsentwurfs zu—⸗
rieden geben wollen, das gehe im besonderẽen aus den zusammen—
zefaßten Anträgen des Deutichen Beamtenbundes hervor. So
tänden nun nach dem vorliegenden Material drei Gruppen von
Anträgen zur Beratung, erstens die
bereits erwähnten sormalen Acnderungen auf Grund des
neuen Besoldungsgesetzes.
zweitens
die in früheren Beratungen gestallien Anträge, die das
Reichsministerium des Innern bei der Ausardeitund nicht
berücksichtigt hat, und drittens
die Gruppe der neu gestellten Anträge.
Kollege Lenz dankte dem Minister daß er
ie Laufbahnrichtlinien nunmehr nachdrücklichst in Angriff
rehmen und fördern wolle, und richtete die Frage, an den
MNinister, ob zunächst eine Generalaussprache erfolgen solle.
Der Minister erwiderte, daß er u. U. nicht bis zu Ende
er Sitzung anwesend sein könne. er bäte deshalb darum. zunächst
die wichtigsten Punkte herauszustellen
Kollege Lenz führte darauf im einzelnen aus, daß die vor⸗
ringlichsten Forderungen des DBB zwei Kernprobleme betref⸗
en, erstens die Möglichkeit des Aufstiegs von einer Laufbahn
ur anderen, zweitens die Vorbildung für den unmittelbaren
kintritt in eine Laufbahn. Für die Frage des Aufstiegs stände
»er DBB auf dem Grundsatz, dag für Zulassung zu Prüfungen
as Bewerbungssystem in den Laufbahnrichtlinien vorgesehen
verden müsse. Der einzelne Begmte miisse die Möglichkeit haben,
ich den Anstrengungen einer Vorbereitung zur Prüfung sowie
er Prüfung selbst zu einer Zeit zu unterziehen, wenn seine
herhältnisse die günstigsten Vorbedingungen dafür bieten, d. h.
venn er sich noch in dem Lebensalter befindet, daß er sich den
rhöhlen Anforderungen unterziehen kann, anderseits seine häus—
ichen und dienstlichen Verhältnisse gleichfalls eine solche Be—
astung zulassen. Hat der Beamte sich für eine Prüfung vor⸗
ereitet, dann muß er auch die Aussicht haben, in einer abseh—
aren Frist die Prüfung ablegen zu können. Es wäre ein un—
Altbarer Zustand, wenn die Beamten sich dauernd in völliger
ßrüfungsbereitschaft halten müßten, ohne übersehen zu können,
vann sie die Einberufung zur Prüfung erhallen. Der daçegen
prechende Umstand, daß dann die Beförderung womöglich erst
ine geraume Zeit nach Ablegung der Prüfung erfolgen kann,
veil für die Bemessung der Stellen nicht die Zahl der Auwärter,
ondern die Bestimmungen in den Haushaltsgesetzen maßgeblich
ind, müsse nach Auffassung des DBB in Kauf genommen werden.
Für die Möglichkeit des Aufstiegs sei es aber außerdem not—⸗
vendig. daß durch Quotisierung ein bestimmter Teil der Ein—

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